Erste Fördervereinbarungen im Rahmen des Kulturfördergesetzes für NRW

Foto Kulturfördergesetz

Stellungnahme des Kulturrats NRW zu den ersten Fördervereinbarungen im Rahmen des Kulturfördergesetzes für NRW

NRW-Kulturministerin Ute Schäfer hat im August 2015 mit den Städten Krefeld und Mönchengladbach eine Fördervereinbarung im Rahmen des Kulturfördergesetzes und des Theater- und Orchesterpaktes NRW unterschrieben. Ziel dieser Vereinbarung ist die langfristige Absicherung der Förderung für das Theater und dessen langfristige Planungssicherheit. Beide Kommunen hatten sich zuvor im Rahmen des Theatervertrages einen klaren Budgetrahmen bis ins Jahr 2020 gesetzt.

Das Land verstetigt damit seine seit 2011 um 4,5 Millionen Euro auf 19 Millionen Euro aufgestockten jährlichen Landesmittel und fördert konkret das Theater in Mönchengladbach und Krefeld mit Zuschüssen für theater- und orchesterpädagogische Maßnahmen.

Der Kulturrat NRW hat 2014 in seinen Stellungnahmen zu den Entwürfen des Kulturfördergesetzes das Instrument der Fördervereinbarungen begrüßt, zumal das Gesetz ansonsten in Bezug auf neue Handlungsmöglichkeiten verschuldeter Kommunen hinter den Erwartungen zurück blieb.

Ergänzend dazu weisen die Vertreter der Freien Darstellenden Künste auf zwei Aspekte hin, die aus ihrer Sicht der Modifikation bedürfen:

Als Vertreter der Freien Darstellenden Künste, die im KFG ja ausdrücklich eine Aufwertung ihres Potenzials und ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft erfahren haben, können wir die im Übrigen überfällige Vereinbarung von Krefeld und Mönchengladbach nur als Aufforderung sehen, nun auch endlich für dauerhafte Absicherung der Freien Szene zu sorgen. Zwei Aspekte bedürfen dringend der Beachtung und Modifikation:
Die für Projektförderung der Freien zur Verfügung stehenden Mittel müssen entsprechend den gestiegenen Kosten, die den Freien in gleichem Maße entstehen wie den Institutionellen, erhöht werden. Eine Anpassung an gestiegene Kosten der sog. Freien ist längst überfällig.

Zum Zweiten gilt es, die Grenzen der Projektförderung in den Fokus der Überlegungen zu nehmen. Das Wort von der Projekteritis grassiert landauf, landab. Projektarbeit macht für kontinuierlich professionell arbeitende Kollegen*innen keinen Sinn. Sie kostet zu viel Zeit, beschränkt das Potenzial zu künstlerischer und auch wirtschaftlicher Entfaltung. Es fehlen bei gewachsener Bedeutung der Szene neue, bzw. erweiterte Formate dauerhafter Förderung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wenn man das erreichte Profil der Freien nicht mutwillig aufs Spiel setzen will. Es gibt die Formate: Doppelpaß-Förderung, Spitzenförderung, Konzeptionsförderung, Produzentenförderung, Residenzen, aber sie werden mit viel zu wenig Mitteln ausgestattet. Diese Formate einigermaßen verstetigter Förderung sind nur Ausnahmen von der Regel der Projektförderung. Andere Modelle der Absicherung der Freien sind darüber hinaus denkbar.

Hier liegt aus Sicht des Landesbüro Freie Darstellende Künste ein entscheidender Prüfstein für im KFG geforderte Erarbeitung eines Kulturförderplans des Landes.

Wenn man so will, bedarf es, parallel zum Theaterpakt der Institutionen, eines Paktes der Freien Darstellenden Künste.

Also, wir freuen uns für die Kollegen*innen der Stadttheater und nehmen die Nachrichten aus dem Rheinland zum Anlass, auf die eigenen Belange und Notwendigkeiten mit Nachdruck zu verweisen.

 

 

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