Organigramm

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre einberufen wird, diskutiert die inhaltlich-programmatischen Richtlinien des Kulturrats NRW e.V.

Vorstand

Den Vorstand bilden die sieben Sektionssprecher*innen und ihre sieben Stellvertreter*innen sowie der geschäftsführende Vorstand. Er tagt drei bis vier Mal im Jahr.

Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus einem*r Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden zusammen und führt die Tagesgeschäfte des Vereins. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Kulturrats NRW wird von zwei Geschäftsführenden geleitet. Sie unterstützt den geschäftsführenden Vorstand bei seinen Tagesgeschäften und koordiniert alle organisatorischen Fragen des Vereins.

 

Sektionen

Jedes Mitglied ordnet sich selbst einer der sieben Sektionen des Kulturrats NRW zu und arbeitet dort aktiv mit. Jede Sektion wählt eine*n Sprecher*in und eine*n Stellvertreter*in, die Vorstandsmitglieder sind und an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen des Kulturrats NRW beschäftigen sich programmatisch mit aktuellen inhaltlichen Themenbereichen. Die Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgruppen ist freiwillig, wird von den Mitgliedern und vom Vorstand erwünscht und ist auf Anfrage auch für externe Expert*innen offen. Jede Arbeitsgruppe wählt eine*n Sprecher*in, der*die in der Vorstandssitzung berichtet.

Gremienvertretungen

Stand September 2023 ist der Kulturrat NRW in folgenden Gremien vertreten:

Kunststiftung NRW
WDR Rundfunkrat
ZDF Fernsehrat
Landesanstalt für Medien NRW
Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr
Stiftung Haus der Geschichte NRW
Netzwerk bürgerschaftliches Engagement

Die vom Vorstand gewählten Entsandten berichten regelmäßig in den Vorstandssitzungen über aktuelle Entwicklungen.

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