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| 26.03.2010 |
Resolution der GDBA zu den Sparvorhaben im Theaterbereich |
| Information: |
Der Landesverband NRW der GDBA betrachtet die Sparvorhaben im Theater-bereich mit großer Sorge.
Momentan sind die Theater in Wuppertal, Oberhausen, Hagen, Essen und Moers durch die massiven Einsparungsmaßnahmen in ihrer Existenz bedroht. Auch an-deren Städten NRWs - so in Dortmund, Krefeld, Köln und Bonn - hat erneut eine Debatte um die Kürzungen der Kulturetats begonnen, deren Ergebnis befürchten lässt, dass es auf nicht allzu lange Sicht wieder zu drastischen und kaum zu verkraftenden Kürzungen bei den Theatern kommen wird.
Hatten die Theaterschaffenden bisher geglaubt, ihren Teil zur Minderung der Defizite in den städtischen Haushalten beigetragen zu haben, sehen sie sich der-zeitig wieder Forderungen nach zusätzlichen Einsparungen ausgesetzt, die die Theaterlandschaft NRW in ihrer Gesamtheit bedrohen.
Das Land NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland befindet sich, was die ihm von der Verfassung zugewiesene Aufgabe als Kulturförderer betrifft, mit 8,33 € pro Kopf und Jahr auf einem Abstiegsplatz - trotz Verdoppelung des Etats in der laufenden Legislaturperiode! Die theater-tragenden Kommunen in NRW schultern die Hauptlast der kulturellen Grundversorgung in der Fläche, während sich die Landesregierung überwiegend "Leuchttürme" leistet.
Wir unterstützen daher die Forderung des Haupt-ausschusses des deutschen Städtetages: "Die Länder sind (...) aufgefordert, einen größeren Beitrag als bisher zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur zu leisten." Dies kann in Form eines Bestandspaktes geschehen, wie ihn die theatertragenden Städte fordern, oder einer Erhöhung der direkten Betriebskostenzuschüsse an die 22 städtischen Theater in NRW.
Eine Umschichtung der Landesmittel zur Kultur-förderung kann und muss umgehend umgesetzt werden, bevor die Theater ausbluten und die Städte kulturell veröden.
Wenn auch die politischen Parteien - welcher Couleur auch immer - in ihren Programmen die zentrale Bedeutung von Bildung und Kultur hervorheben und den allgemeinen kulturellen Werteverlust beklagen, so sieht vielerorts die Praxis anders und geradezu vernichtend aus und wird für die Betroffenen als eklatanter Wider-spruch empfindlich spürbar.
Die Ergebnisse der rigiden Sparpolitik sind: Auflösungen ganzer Sparten, geringere Spielplanangebote, Verkleinerung der Ensembles, Ausweitung eines scheinbar billigeren Gastierwesens, massive Überlastung der Mitarbeiter etc.
Die GDBA und die mit uns in engen Kontakt stehenden Personalvertretungen haben in der Vergangenheit immer wieder in Form von Appellen auf diese bedrohliche Lage hingewiesen. Wir hoffen, dass sich die verantwortlichen Politiker der Lage bewusst werden, dass weitere Sparmaßnahmen in den Theatern Ängste und tiefe Zweifel verbreiten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen in NRW werden wir Angehörigen der GDBA und unsere Kollegen ein besonderes Auge darauf haben, in welcher Weise kulturpolitischer Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen.
Essen, 26.03.2010
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| Autor: |
Adil Laraki
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| 24.03.2010 |
Fachtagung Autoren und Interpreten als Global Players zwischen Kulturförderung und Kreativwirtschaft |
| Information: |
Am 15.4.2010, 14 Uhr laden der Landesmusikrat, Kulturrat NRW, mediamusic und das Frauenkulturbüro NRW in das Alte Pfandhaus in Köln ein.
Anmeldungen bitte bis zum 12. April 2010 unter anmeldung@lmr-nrw.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Das ausführliche Tagungsprogramm finden Sie auf der Internetseite des Kulturrat NRW unter Termine/Tagungstermine oder unter angegebenem Link. |
| Link: |
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| Autor: |
Tanja Brunner
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| 17.03.2010 |
Kultursekretariat NRW Gütersloh: „Wer früher stirbt, ist länger tot“ – |
| Information: |
Kultursekretariat NRW Gütersloh warnt vor kulturellem Kahlschlag
„Wer früher stirbt, ist länger tot“
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh, der Zusammenschluss der mittleren und kleinen Städte im Land, fordert eine Grundsicherung der Kulturarbeit in seinen 66 Mitgliedskommunen. Damit wendet sich das Kultursekretariat vehement gegen die tiefgreifenden Einschnitte in die Kulturhaushalte, gerade auch der kleinen und mittleren Städte, die es vertritt. Vielerorts wird bereits die Projektarbeit gekappt, doch gerade sie prägt das Gesicht dieser Kommunen. Die Kulturarbeit außerhalb der Metropolen stirbt zwar leiser, aber schneller. Eine große Gefahr geht dabei von der kommunalen Finanzaufsicht aus, die sich auf die Freiwilligkeit der Kulturausgaben beruft und sie somit unter strengste Auflagen stellt. Viele Städte sind mittlerweile so arm, dass sie nicht einmal mehr Landeszuschüsse beantragen können, weil hierfür Eigenanteile zu leisten sind. Angesichts der großen Bedeutung der Kultur, der auch immer mehr integrative Funktionen in einer älter und bunter werdenden Gesellschaft zukommen, wird der Kulturabbau erhebliche gesellschaftliche Defizite nach sich ziehen.
Der Kämmerer, der im geschlossenen Hallenbad auf dem Trockenen sitzt, ist das Menetekel der meisten NRW-Städte. Schon sehr bald könnte er auch in der Bücherei das Licht ausknipsen oder den Schlüssel zum Kulturzentrum ein letztes Mal umdrehen. Der in fünf Jahren verdoppelten Kulturförderung des Landes stehen Nothaushalte in 2/3 der Kommunen entgegen. Nicht nur weil NRW kein Staatstheater und keine Staatsphilharmonie hat, ist seine Kulturlandschaft von den Städten geprägt, die immerhin 80 % der Ausgaben aufbringen.
Während die Landesregierung aber in der Stärkung der kreativen Potenziale den Garanten einer positiven Wirtschaftsentwicklung sieht und das Kulturhauptstadtjahr den Strukturwandel des Ruhrgebiets unter dem Slogan Wandel durch Kultur verkauft, ergreift die kommunale Finanzaufsicht restriktive Maßnahmen, indem sie sich auf die Freiwilligkeit der kulturellen Leistungen beruft.
Noch schützt der Damm der internationalen Aufmerksamkeit für das Kulturhauptstadtjahr die Einrichtungen des Ruhrgebiets. Dies verschleiert aber nur die schwierige Lage im Land insgesamt. Dabei ist auch die gesamtpolitisch wichtige Rolle der Kulturarbeit angesichts der älter und bunter werdenden Gesellschaft unumstritten. Die Kommunen haben allerdings nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ob das Fallbeil der Haushaltssanierung die Bücherei, die Musikschule, das Museum oder das Konzertprogramm trifft, ist keine Frage mehr der Kulturpolitik, sondern der Höhe des Einsparvolumens.
In Wuppertal kündigt sich der Theatertod mit Blitz und Donner an und der zuständige Regierungspräsident zollt dem Mut noch Lob. Trotz deutlich steigender Besucherzahlen drohen auch im benachbarten Velbert die Theaterlichter auszugehen. Vielerorts werden Abos eingestellt, Öffnungszeiten drastisch gekürzt und Mitarbeiter von Kultureinrichtungen gefragt, ob sie auch anderweitig einsetzbar sind. Seit Jahren geschrumpfte Zuschüsse für kulturtragende Vereine werden gegen Null gefahren. Doch kann man ein Skelett auf Diät setzen?
Dass Sozialausgaben gegen den Kulturetat ins Feld geführt werden, ist seit langem geübte Praxis, der Frontverlauf klar. Dass nun aber Kultureinrichtungen gegeneinander ausgespielt werden, ist eine neue Umdrehung in der Todesspirale der Kultur jenseits der Metropolen. Doch woher sollen Kommunen, die bereits an ihren Pflichtaufgaben ersticken, noch die Luft für die Kultur nehmen?
Der föderale Dreiklang Bund – Länder – Kommunen ist mehr als verstimmt, die pure Kakophonie. Wo bleibt das Positive? Das Kultursekretariat der mittleren und kleinen Städte hat seinen Sitz in Gütersloh, hier wurde am 13. März ein neues Theater eröffnet: Kontrapunkt im Abgesang. Finanzpolitiker, höret die Signale! NRW ist das Land der Städte, nicht allein der großen. Das Kultursekretariat NRW Gütersloh fordert daher eine Grundsicherung für die Kulturarbeit in seinen 66 Mitgliedskommunen.
Gütersloh, den 16. März 2010
Dr. Dagmar Goch, Vorsitzende der Ständigen Konferenz
Meinolf Jansing
Geschäftsführer des Kultursekretariats NRW Gütersloh
Kontakt:
Meinolf Jansing / Kultursekretariat NRW Gütersloh - Kirchstraße 21 / 33330 Gütersloh
Tel.: 05241/16191 Fax: 05241/12775 kontakt@kultursekretariat.de
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| Link: |
[Link zum Thema] |
| Autor: |
Kultursekretariat Gütersloh
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| 24.02.2010 |
Kulturrat NRW stellt in der Landespressekonferenz seine Wahlprüfsteine vor |
| Information: |
In der Landespressekonferenz am 23. Februar 2010 legen Gerhart R. Baum (Vorsitzender) und Reinhard Knoll (stellv. Vorsitzender), vom Kulturrat den Fragekatalog für die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2010 vor. Der Kulturrat NRW, ein Zusammenschluss von Verbänden, die Kunst- und Kulturschaffenden aus allen Sparten vertreten, wird die Ergebnisse Anfang April veröffentlichen und in seine Beratungen einbeziehen.
Schon im Dezember letzten Jahres hat sich der Kulturrat mit dem Aufruf zum Schutz der Kultur zu den besorgniserregenden Entwicklungen in den Kommunen geäußert. In den Prüfsteinen spiegelt sich die Sorge um die Auswirkungen der Finanzkrise vor allem der Kommunen auf das Kultur¬leben, aber auch um die nach wie vor mangelhaften Rahmenbedingungen für das Schaffen der freien Künstler- und Musiker¬szenen und um die notwendige Unterstützung von vereins¬getragener Kultur in NRW.
Dabei werden Fragen zu Themenbereichen wie dem Stellenwert von Kultur und kultureller Vielfalt in NRW vor dem Hintergrund der entsprechenden UNESCO-Konvention, der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts, der Verbesserung von Rahmenbedingungen kultureller Arbeit, einem Innovationsprogramm Kultur, der Arbeits- und Sozialrecht¬lichen Situation im Kunst- und Kulturbereich und dem Stellenwert der Kulturwirtschaft gestellt. Weitere wichtige gesellschaftspolitische Bereiche, wie die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung von Frauen in Kunst und Kultur, Kulturelle Bildung und die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund werden ebenso behandelt, wie spartenspezifische Fragestellungen.
Der Fragenkatalog kann beim Kulturrat NRW per mail angefordert werden (kulturrat-nrw@sk-kultur.de) und steht auf der Internetseite.
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| Autor: |
Vorstand Kulturrat NRW
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| 22.02.2010 |
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2010 - Fragenkatalog |
| Information: |
Fragen an die Parteien in NRW
zur Landtagswahl 2010
Kulturpolitische Wahlprüfsteine
Köln, im Februar 2010
Kulturrat NRW e.V.
c/o SK Stiftung Kultur
Im Mediapark 7
50670 Köln
Tel.: 0221/ 2262433
Fax: 0221/2263410
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Sektionsübergreifende Fragestellungen 4
Teil 1a.) Stellenwert von Kultur und kulturelle Vielfalt in NRW 4
Teil 1 b.) Kulturraum – Förderung 4
Teil 1c.) Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts 5
Teil 1d) Innovationsprogramm Kultur 5
Teil 1 d) Verbesserung der Rahmenbedingungen kultureller Arbeit 6
Teil 1 e) Arbeits- und Sozialrechtliche Situation im Kunst- und Kulturbereich 7
Teil 1 f) Kulturwirtschaft 8
Teil 2: Krise der Kommunen 8
Teil 3: Bürgerschaftliches Engagement 10
Teil 4: Förderung von Frauen in Kunst und Kultur in NRW 10
Teil 5: Kulturelle Bildung 11
Teil 6: Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund 13
Teil 7: Bildende Kunst 14
Teil 8: Literatur 15
Teil 9: Medien 17
Teil 10: Musik, Musik der Vereine und freie professionelle Szene 19
Teil 11: Tanz 20
Teil 12: Theater 21
Teil 1: Sektionsübergreifende Fragestellungen
Teil 1a.) Stellenwert von Kultur und kulturelle Vielfalt in NRW
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat im Dezember 2009 das Weißbuch „Kulturelle Vielfalt gestalten“ veröffentlicht. In dem Weißbuch werden Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland geschützt und gefördert werden kann. So wird u.a. gefordert, dass Bund und Länder das UNESCO-Übereinkommen ressortübergreifend umsetzen müssen, dass Städte und Gemeinden Kulturelle Vielfalt stärker in der kommunalen Politik ver-ankern sollen, dass die Praxis der Kulturförderung sich stärker an den Zielen der UNESCO-Konvention orientieren soll, dass Theater, Museen, Bibliotheken und Galerien öffentlichkeits-wirksame Aktivitäten zum UNESCO-Welttag zur Kulturellen Vielfalt (21. Mai) anbieten sollen. Die 33. UNESCO-Generalkonferenz hat die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 20. Oktober 2005 verabschiedet. Inzwischen sind 103 Staaten und die Europäische Gemeinschaft der Konvention beigetreten. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert.
Frage 1.) Wie gedenkt Ihre Partei, die Konvention in NRW nicht nur bekannt zumachen, sondern auch tatsächlich landesseitig umzusetzen und mit Leben zu füllen?
Vor etwa 15 Jahren wurde in Artikel 18 der Landesverfassung die Förderung des Sports mit der Förderung der Kultur/Kunst und Wissenschaft gleichgestellt und damit als Staatsziel in die Ver-fassung aufgenommen.
Frage 2.) Sehen Sie die Gleichstellung von Sport und Kultur in Nordrhein-Westfalen ver-wirklicht?
Teil 1 b.) Kulturraum – Förderung
Halten Sie es für sinnvoll, Theater, Orchester und die Museenlandschaft auch durch kultur-räumliche Planungen abzusichern? In Sachsen und in Hessen wurden auf unterschiedliche Weise rechtliche Voraussetzungen für Zusammenschlüsse von Kommunen zur gemeinsamen Kulturförderung geschaffen. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat den Ländern empfohlen, Kulturräume zu schaffen, um die Lasten der Kulturfinanzierung zwischen städti-schen Zentren und ländlichen Umlandgemeinden gerecht zu verteilen und Synergieeffekte zu erzielen. Die interkommunale Zusammenarbeit – wie sie zum Beispiel im Sächsischen Kultur-raumgesetz verankert wird – schließt ein, dass Finanzmittel für Kultur gemeinsam von den Mit-gliedern des Kulturraumes und dem jeweiligen Land aufgebracht werden.
Frage 1.) Wäre Ihre Partei für eine solche Initiative zu gewinnen?
Teil 1c.) Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts
In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP von 2005 hieß es: „Wir wollen weniger Büro-kratie, dafür aber mehr Planungssicherheit – Kreativität statt Verwaltung. Deshalb wollen wir Vereinfachungen für Künstlerinnen und Künstler durchsetzen: Verzicht auf das Jährlichkeits-prinzip, Festbetragsfinanzierung als Regel, Optionsförderung von 3-5 Jahren bei Institutionen, Vereinfachung von Antragsverfahren und Verwendungsnachweisen, wo immer dies rechtlich möglich und sachlich geboten ist. Wir wollen, dass die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Künstler verbessert werden.“ Beim Bürokratieabbau und Vereinfachung des Zuwendungs-rechts sind Veränderungen wenig überschaubar bzw. gar nicht für Zuwendungsempfänger sichtbar.
Frage 1.) Gedenkt Ihre Partei, in diesem Sinne den Bürokratieabbau voranzutreiben und das Zuwendungsrecht wirklich zu vereinfachen?
Frage 2.) Hat der verstärkte Einsatz von Verpflichtungsermächtigungen zu mehr mehrjäh-rigen oder längerfristigen Förderungen geführt und wollen Sie das beibehalten bzw. ausbauen?
Frage 3.) Wollen Sie die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Politik, Verwaltung und Zuwendungsempfänger als wesentlichen Baustein der Vereinfachung stärken und verbessern?
Die Grenzwerte für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer betragen z.Z. 17.500 Euro (Vorjahresumsatz) bzw. 50.000 Euro (voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr). Eine Anhebung der Grenzwerte auf 25.000/75.000 Euro würde für die Vereine als auch für die Finanzbehörden einen erheblichen Abbau der Bürokratie bedeuten.
Frage 4.) Wie steht Ihre Partei / Fraktion zu einer Anhebung der Grenzwerte? Würden Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative einbringen bzw. zustimmen?
Teil 1d) Innovationsprogramm Kultur
Die Finanzkrise hinterlässt ihre Spuren auch bei vielen Kultureinrichtungen.
Frage 1.) Was halten Sie von einem Innovationsprogramm Kultur für NRW mit dem Ziel, die Kulturszene insgesamt und insbesondere die freie Kulturszene zu unterstüt-zen?
Inhalte des Innovationsprogramm Kultur für NRW:
- Aufstockung von Projektmitteln in den unterschiedlichen Sparten von Kunst und Kultur in NRW (z.B. LAG Soziokultureller Zentren NRW, Kultursekretariate, Fach-verbände u.a.),
- insbesondere mit dem Schwerpunkt Integration und kulturelle Bildung, um die Ba-lance in der Kulturförderung herzustellen
- Notfallfonds zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Zwischenfinanzie-rungen von kulturellen Zentren und Einrichtungen
- Stärkung der Beratungskapazität, Hilfe zur Selbsthilfe, Weiterentwicklung vom Austausch und
- Beratung unter den Kultureinrichtungen, Potentialförderung
- Instandhaltungsprogramm für die Sanierung, Modernisierung und Erneuerung der Kulturellen/Soziokulturellen Zentren, der Spielstätten, der Kulturhäuser.
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Sponsorengelder abhängig vom Wirtschaftsertrag der Unter-nehmen sind und deshalb eine längerfristige Planung der Kulturszenen und ihrer Projekte nicht möglich machen. Wir sind deshalb der Meinung, dass Sponsorenmittel immer nur zusätzlich zur Förderung der öffentlichen Hand denkbar sind.
Frage 2.) Teilen Sie und Ihre Partei diese Meinung?
Teil 1 d) Verbesserung der Rahmenbedingungen kultureller Arbeit
Seit Jahren wird diskutiert, dass die Belastungen der Kultureinrichtungen, der Soziokulturellen Zentren, der Kulturvereine, der Spielstätten (ob öffentlich, gemeinnützig oder privat, ob groß oder klein) u.a. mit Abgaben, mit Statistiken, mit Bürokratie und anderen Verpflichtungen immer größer werden und grundsätzlicher geklärt werden müsste. Der „ganzheitliche“ Ansatz in der Abgaben- und Bürokratielast sollte thematisiert werden. Es geht um die fast jährlichen Erhö-hungen von Abgaben und sonstigen Verpflichtungen. So logisch und sinnvoll jede Abgabe je-weils für sich sein kann, ob Künstlersozialabgabe, GEMA, die Einkommens-, die Körperschafts- oder Umsatzsteuer, die Abzugssteuer nach 50 A EStG („Ausländersteuer“), Gewerbesteuer, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Versicherungsumlagen, TÜV-Gebühren und vieles mehr, so sind sie in der Gesamtsumme nur noch erdrückend und diese wird immer größer.
Dazu kommen die zum Teil kostenintensiven Auflagen und der Verwaltungsaufwand für Einhal-tung der Versammlungsstättenverordnung, des Brandschutzes, des Arbeitsstättenschutzes, das Formularwesen im Sozialversicherungsrecht, die Wartungsverpflichtungen, der Verwaltungs-aufwand für arbeitsmarktgeförderte Stellen, (deren Anforderungen werden immer größer und sind vergleichbar mit einem Millionen-Zuschuss), die Zuordnung der unterschiedlichen Beschäf-tigungsmöglichkeiten hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie die Statistik für dieses und jenes und und ..
Diese Liste lässt sich unendlich fortsetzen. Änderungen und Verbesserungen an einzelnen Din-gen führen nicht viel weiter. Der Satz der Künstlersozialabgabe sank 2009 von 4,9 % auf 4,4% und 2010 auf 3,9%, während andere Versicherungsbeiträge (Umlage Insolvenz bei der Berufs-genossenschaft) gestiegen sind. Dieser Kreislauf sollte durchbrochen und die Diskussion dar-über eröffnet werden.
Frage 1.) Sehen Sie in Ihrer Partei auch bei diesen Themen Handlungsbedarf und wenn ja, was gedenken Sie, in diesem Bereich zu tun?
Viele Künstlerinnen und Künstler in NRW leben am Rand des Existenzminimums. Schon vom Gesichtspunkt der hohen Lebenshaltungskosten her wird der Umzug nach Berlin als Alternative betrachtet.
Frage 2.) Wird Ihre Fraktion versuchen, diese schleichende Abwanderung durch geeigne-te Fördermaßnahmen (Atelier-/Wohnraumförderung, Ankaufspolitik, Stipendien, Wettbewerbe, Ankaufspolitik) zu stoppen?
Teil 1 e) Arbeits- und Sozialrechtliche Situation im Kunst- und Kulturbereich
Die arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Situation für die KünstlerInnen und die hauptamtlichen MitarbeiterInnen wird immer unübersichtlicher (Selbstständigkeit, Scheinselbstständigkeit, Teil-zeit, Vollzeit, arbeitnehmerähnlich oder nicht, Praktika, Volontariat, FSJ u.a.). Und bei den vie-len Sparrunden und Kürzungen werden gerade auch den selbständigen KünstlerInnen die Ga-gen reduziert.
Frage 1.) Was gedenken Sie bei den arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für KünstlerInnen und die hauptamtlichen MitarbeiterInnen zu verändern bzw. verbessern?
Frage 2.) Wie sehen Sie die Forderung nach Anlehnung der Bezahlung der MitarbeiterIn-nen in freien Einrichtungen an die tarifliche Entwicklung im öffentlichen Dienst (Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen der Kommunen)?
Frage 3.) Und wie gedenken Sie, die Abwärtsspirale bei den KünstlerInnengagen Einhalt zu gebieten?
Teil 1 f) Kulturwirtschaft
Das Thema Kulturwirtschaft hat nicht nur die Bundesregierung bewegt, sondern auch viele Dis-kussionen in NRW angeregt. Ob Kulturwirtschaft, ob Kreativwirtschaft, ob clustern oder vernet-zen: die Aufbruchstimmung war unverkennbar.
Laut eines Gutachtens des Planungs- und Beratungsbüros Kultur-Freizeit-Sport unter Leitung von Ralf Ebert zählt jeder 12. Betrieb im Ruhrgebiet zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Ende 2008 gab es fast 51.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in diesem Bereich. Tendenz steigend. Spielstätten in unterschiedlicher Trägerschaft sind zugleich kulturwirtschaftlich tätig wie auch kulturell fördernd. Soziokulturelle Zentren sind Knotenpunkte zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Förderung aller Institutionen von Präsentationsmöglichkeiten, der Spielstät-ten und der soziokulturellen Zentren heißt auch mehr Kommunikation und Erschließung zusätz-licher „Geschäftsfelder“.
Frage 1.) Was ist von dem Förderprogramm Create und dem Medienförderprogramm aus dem Wirtschaftsprogramm bei den Kulturschaffenden angekommen und wie stellen Sie sich vor, die Kulturwirtschaft unter dem Blickwinkel der Kultur zu verbessern?
Frage 2.) Hat Ihre Partei die Absicht, diese Entwicklung förderpolitisch zu unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen streben Sie an?
Es wird in Augenblick viel davon gesprochen, dass der Boom der Kreativwirtschaft einen pha-senweisen Rückzug aus der staatlichen Förderung der freien Kunstszenen erlauben würde. Wir haben den Eindruck, dass die Kreative Szene, die ja die Kreativwirtschaft immer wieder neu speist, weiterhin ohne Förderung der öffentlichen Hand nicht existieren kann.
Frage 3.) Wie sieht Ihre Partei diese Frage?
Teil 2: Krise der Kommunen
Die Finanznot der Kommunen hat in NRW Ausmaße erreicht, unter deren Druck Kämmerer die Abkehr von jeglichen freiwilligen Leistungen fordern. Viele arme Kommunen können Fördermit-tel nicht abrufen, weil ihnen durch die Bezirksregierung untersagt wird, den erforderlichen Ei-genmittelanteil aufzubringen.
Frage 1.) Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, dass das Land NRW die Finanznot der armen Städte ernst nehmen und dafür Sorge tragen muss, dass durch entspre-chende Hilfen den Kommunen eine Perspektive für die Zukunft eröffnet wird?
Frage 2.) Welche Maßnahmen planen Sie, um die Kommunen zu entlasten und gleiche Lebensbedingungen für alle Bürger und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten?
Frage 3.) Wie steht Ihre Partei zu folgenden Forderungen der Kulturamtsleiterkonferenz NRW?:
a) Gleichwertigere Lebensbedingungen aller BürgerInnen unabhängig von ihrem Wohnort ermöglichen
b) kommunale und damit die kulturpolitische Selbstverwaltung als demokratisches Grundprinzip unserer Verfassung erhalten
c) die Kultur als verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen verankern
d) in der Finanzkrise der kommunalen Haushalte an Stelle eines rein fiskalisch moti-vierten Abbaus einen konstruktiven Umbau der Kulturlandschaft in NRW anstoßen
Frage 4.) Und werden Sie sich die daraus abgeleiteten Vorschläge zu Maßnahmen zu ei-gen machen?:
a) Der Verbundbetrag des Landes an die Kommunen wird zukünftig erhöht und die-ser Zusatzbetrag mit einer festen Bindung für Kultur und Bildung versehen (Kul-turpauschale). Die Erhöhung sollte eine deutlich unterstützende Wirkung für die kommunale Kulturarbeit darstellen.
b) Das Land wird aufgefordert, durch ein Fördergesetz zur kulturellen Bildung und mit zusätzlichen Mitteln außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs die kultu-relle Bildung in der Kommune zu unterstützen. Das Fördergesetz ist so zu gestal-ten, dass auch HSK- und Nothaushaltskommunen mit prekärer Haushaltslage teilhaben können.
c) Diesen Gemeinden darf der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln nicht länger verwehrt werden. Hier können eine 100 % Förderung oder ein Ersetzen des Ei-genanteils durch Sponsormittel erfolgen.
d) Herausragende Kultureinrichtungen mit regionaler, landes- oder bundesweiter Strahlkraft müssen auch bei schwierigen Haushaltssituationen in gemeinsamer Anstrengung von Land und Kommunen erhalten werden, damit die Kulturland-schaft als Ganzes keinen Schaden nimmt.
Teil 3: Bürgerschaftliches Engagement
Ohne bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit in den Vereinen und Ver-bänden wäre das kulturelle Leben in unserem Land erheblich ärmer. Was das Engagement in der Kulturarbeit bewirkt, kann nicht hoch genug bewertet werden.
Frage 1.) Welche Schritte zur politischen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engage-ments planen Sie?
Gerade bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit in den Vereinen und Ver-bänden müssen sich verstärkt mit „Auflagen“ beschäftigen, die ein hohes Maß an Know-how erfordern (siehe Bürokratieabbau).
Frage 2.) Wie wollen Sie diese Bereiche so „professionalisieren“, dass die Arbeit geleis-tet werden kann?
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland haben einen Gesetzesentwurf zur Be-grenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereinsvorstände eingebracht.
Frage 3.) Wird Ihre Partei / Fraktion diesen Gesetzesentwurf unterstützen?
Teil 4: Förderung von Frauen in Kunst und Kultur in NRW
Kulturelle Identität wird generell als geschlechtsübergreifend angesehen. Die Bedingungen für Frauen und Männer, die Kunst und Kultur rezipieren, produzieren oder realisieren und in der Politik- und Kulturarbeit die Rahmenbedingungen schaffen, sind jedoch von bestimmten Fakto-ren abhängig: Machtverhältnissen, soziokulturellen, bildungspolitischen Zugangschancen und Traditionen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass diese Faktoren kulturhistorisch nicht ge-schlechtsneutral sind.
Frage 1.) Wie wird Ihre Fraktion durch die Förderung von Frauen in Kunst und Kultur die-ser strukturellen Benachteiligung entgegenwirken?
In Nordrhein-Westfalen stützt sich der Umsetzungsprozess von Gender Mainstreaming auf die gemeinsame Entschließung aller Fraktionen „Gender Mainstreaming – gleiche Chancen für weibliche und männliche Lebensentwürfe. Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in der Landespolitik und in der Landesverwaltung“ (Drs. 13/3225) vom 15. November 2002.
Frage 2.) Wie geht Ihre Fraktion mit diesem Beschluss heute um? Streben Sie Qualifizie-rungs- und Verfahrensmaßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die Mitarbeiter/innen in den Landesbehörden an?
Die wissenschaftlichen Ansätze des Gender Mainstreaming in Verbindung mit Cultural Diversi-ty, auch im Hinblick auf die sich verändernden Proporze durch den demographischen Wandel, bieten Lösungsvorschläge zur Gestaltung einer geschlechtergerechteren Zivilgesellschaft.
Frage 3.) Würde Ihre Fraktion die Prüfung und ggfs. Verbesserung der Rahmenbedin-gungen der Kulturförderung im Hinblick auf die Verbesserung der nach wie vor defizitären Situation der Künstlerinnen und hier vor allem der älteren Künstle-rinnen und denen mit Migrationshintergrund unterstützen?
Die jetzige Landesregierung trat mit dem Versprechen an, die Kulturförderprogramme kontinu-ierlich zu erhöhen bzw. sogar zu verdoppeln. Der Frauenkulturförderbereich hat von diesen Budgeterhöhungen nicht profitiert, er ist nach wie vor erheblich unterfinanziert. Gemessen an den vielen Maßnahmen, die notwendig wären, um die Situation der Frauen in Kunst und Kultur gesamtgesellschaftlich nachweislich zu verbessern, ist die Erhöhung der Fördermittel dringend erforderlich.
Frage 4.) Wird Ihre Fraktion sich dafür einsetzen, dass der Förderbereich „Frauen in Kunst und Kultur“ finanziell gestärkt wird?
Frauen sind als Kulturschaffende im Kulturleben immer noch unterrepräsentiert. Die jetzige und die vorige Landesregierung haben daher besondere Anstrengungen unternommen, um eine Verbesserung in den Defizitbereichen zu erreichen. Die grundlegende auf NRW bezogene Er-hebung stammt aus dem Jahr 1993.
Frage 5.) Plant Ihre Fraktion im Sinne des Gender Mainstreaming die Fortsetzung bzw. Aktualisierung dieser geschlechterdifferenzierten Kulturstatistik?
Teil 5: Kulturelle Bildung
Das NRW Landesprogramm „Kultur und Schule“ ist dabei sich aus der Pilotphase in die Stabili-tät zu bewegen.
Frage 1.) Wird Ihre Fraktion das Landesprogramm „Kultur und Schule“ weiterführen und weiterentwickeln?
Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wird in mehreren Bundesländern mit unterschied-lich variierten Konzepten übernommen.
Frage 2.) Wird Ihre Fraktion dafür eintreten, das Programm auf ganz NRW auszudehnen?
Um Öffnung von Schule sowohl von Schulseite als auch von Seiten externer Anbieter koopera-tiv zu gestalten, ist Verständnis auf beiden Ebenen notwendig. Das Programm „Kultur und Schule“ stellt dies durch Qualifizierungsphasen für die Kulturschaffenden sicher.
Frage 3.) Beabsichtigt Ihre Fraktion, mit Empfehlungen für Hochschulen auf die Lehre-raus-, Fort- und Weiterbildung Einfluss zu nehmen? Werden Sie sich für die Stärkung der kulturellen Bildung als Bestandteil der Lehreraus-, Fort- und Wei-terbildung einsetzen?
Jedes Kind soll im Laufe seiner Schulzeit die Möglichkeit haben, Tanzkunst kennen zu lernen. Zur beständigen flächendeckenden Etablierung der Tanzkunst in Schulen muss das Netzwerk aus kooperierenden Institutionen und Akteuren gestärkt werden. Dies kann in enger Zusam-menarbeit der kulturellen Institutionen in NRW erreicht werden. Da die Tanzszene in Deutsch-land nicht über Strukturen verfügt, die zum Beispiel mit Musikschulen oder Jugendkunstschulen zu vergleichen wären, ist eine Unterstützung bei der Umsetzung von Modellen wünschenswert, die gezielt ausgebaut und auf andere Regionen übertragen werden können.
Frage 4.) Wird Ihre Fraktion sich für die Stärkung der Strukturen für den Tanz einsetzen? Werden Sie die Möglichkeiten ausbauen, Teilhabe an der Tanzkunst möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen?
Das öffentliche Interesse an Tanz als Angebot der kulturellen Kinder- und Jugendbildung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Das hat in ganz NRW unterschiedliche Projekte entstehen lassen. Eine Zusammenarbeit zwischen externen Tänzern/Tanzpädagogen/
Choreographen und Schulen ist jedoch in NRW sowie in ganz Deutschland, anders als im eu-ropäischen Ausland, noch nicht selbstverständlich.
Durch die große Anzahl der Tänzer, Choreographen und Tanzpädagogen, die in NRW ihren Lebensmittelpunkt haben, ist NRW Vorreiter der „Tanz in Schulen-Projekte“ in Deutschland.
Frage 5.) Strebt Ihre Fraktion einen Ausbau der Förderung von Tanz in Schulen Projekten an?
Der Tanz ist ein nicht zu übersehender Bestandteil der Lehrpläne für Musik und Sport und muss dementsprechend in der Lehrerausbildung gestärkt werden.
Frage 6.) Beabsichtigt Ihre Fraktion mit Empfehlungen für Hochschulen auf die Leh-rerausbildung Einfluss zu nehmen?
Frage 7.) Werden Sie sich für die Stärkung der kulturellen Bildung als Bestandteil der Lehrerausbildung einsetzen?
Fantasie und Vorstellungskraft von Kindern und Jugendlichen ist früh durch konsumierte Bild-welten geprägt.
Frage 8.) Welchen Stellenwert misst Ihre Fraktion dem Thema Filmbildung im Zusam-menhang der kulturellen Bildung bei?
Frage 9.) Wird Ihre Fraktion die Förderung der Medienkunstvermittlung (speziell für Kin-der und Jugendliche) weiterführen und ausbauen?
Frage 10.) Wird Ihre Fraktion die Medienpädagogik und -vermittlung dauerhaft in allen Bildungsbereichen (Schulen, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Hoch-schulen) verankern?
Frage 11.)Werden Sie sich dafür einsetzen, das Projekt „Künstler in betreuten Gesamt-schulen“ weiterzuführen und finanziell so auszustatten, dass angemessene Ho-norare gezahlt werden können?
Frage 12.) Sehen Sie diese Modelle als Zusatzangebote oder als Ersatz des Schulfachs?
Teil 6: Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund
Nordrhein-Westfalen ist seit jeher von Zuwanderung geprägt, schon jetzt hat fast ein Viertel der Menschen hier einen Migrationshintergrund. 140 verschiedene Herkunftsnationen treffen in NRW aufeinander. Diese vielfältigen Kulturen bereichern unser Land und bringen internationale Akzente in unser Alltagsleben. Die Brücke zwischen der zugewanderten und der einheimischen Kulturszene gilt es konsequent auszubauen, um
- Migrantinnen und Migranten den Zugang zu Kultureinrichtungen sowie Kunst-, Kultur- und Förderprogrammen zu erleichtern,
- Migrantinnen und Migranten in ihren künstlerischen Leistungen zu unterstützen,
- die kulturellen Szenen der Zugewanderten für die Mehrheitsgesellschaft zu öffnen.
Die kulturelle Vielfalt dieser Menschen ist eine große Ressource. Doch bei den Verantwortli-chen für Kulturangebote, deren Verwaltung und deren Politik ist teilweise wenig Wissen vor-handen über diese relevante und stetig wachsende Zielgruppe.
Auch über die Wege, für diese Menschen erfolgreich Kulturangebote zu entwickeln, sind bisher kaum Informationen verfügbar. So wundert es nicht, dass Zugewanderte nur in Ausnahmefällen als Publikum oder als ProduzentInnen von Kunst und Kultur explizit angesprochen oder unter-stützt werden. Kreative und innovative Potenziale der Gesellschaft sowie die potenziellen Zu-schauerInnen von heute und morgen werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Hier gilt es, das Bewusstsein zu schärfen und Konzepte zu entwickeln, die Angebot und Nach-frage einander annähern: Welche kulturellen Präferenzen und Gewohnheiten haben Zugewan-derte? Welche Medien und Informationswege werden genutzt, um sich über kulturelle Angebote zu informieren?
Frage 1.) Halten Sie und Ihre Fraktion definierte Aufträge, Zielvorgaben und oder definier-te Bezugsrahmen für die Arbeit öffentlich geförderter Kultureinrichtungen hin-sichtlich der Berücksichtigung des Themenfeldes „Migration“ als Bestandteil des demografischen Wandels für sinnvoll und/oder notwendig?
Frage 2.) Halten Sie und Ihre Fraktion die Bindung von Fördermitteln für öffentlich geför-derte Kultureinrichtungen an die Erfüllung von Ziel- und Aufgabenvorgaben zur Berücksichtigung des Themenfeldes „Migration“ als Bestandteil des demografi-schen Wandels für sinnvoll und/ oder notwendig?
Frage 3.) Halten Sie und Ihre Fraktion ausgewiesene Fördermittel für interkulturelle Kul-turarbeit für sinnvoll?
Frage 4.) Wo würden Sie und Ihre Fraktion die Zuständigkeit in der Verwaltung für inter-kulturelle Kulturarbeit ansiedeln?
Frage 5.) Wie könnte aus Ihrer Sicht eine effektive Steuerung der Entwicklung der inter-kulturellen Kulturarbeit sichergestellt werden?
Teil 7: Bildende Kunst
Frage 1.) Wäre Ihre Partei bereit, über eine Initiative im Bundesrat Ausstellungshonorare für Bildende Kunst als Pflicht ins Urheberrecht zu schreiben?
Frage 2.) Wäre Ihre Partei bereit, über eine Initiative im Bundesrat das Urhebergemein-schaftsrecht, den sogenannten Goethegroschen in das Urheberrecht einzubrin-gen?
Frage 3.) Wird Ihre Partei sich in der konkreten Hilfe bei der Schaffung von Arbeitsmög-lichkeiten, Ateliers und Ausstellungsmöglichkeiten, Stipendien, Katalog- und Veröffentlichungshilfen im Rahmen öffentlicher Kulturpolitik engagieren?
Frage 4.) Wird Ihre Partei die „Kunst am Bau“-Richtlinie wieder als Pflicht definieren und die einzelnen Maßnahmen in Wettbewerbsform öffentlich ausschreiben?
Grundsätzlich sollten mehr Jurys sollten mehrheitlich von KünstlerInnen besetzt sein. Es hat sich eingebürgert, in Ausschreibungen Altersbeschränkungen vorzusehen. Das erscheint prob-lematisch, weil dadurch gerade Frauen mit durch Kindererziehung unterbrochenen Lebenswe-gen benachteiligt werden.
Frage 6.) Wären Sie bereit, sich in dieser Richtung zu engagieren?
Teil 8: Literatur
Die einstige Vielfalt und Breite der Verlagslandschaft und des Buchhandels in NRW schwindet. Trotz Internethandel kann Literaturpflege nur in Buchhandlungen gelingen, wo die Chance zum persönlichen Dialog und eine gediegene Auswahl von Titeln existieren.
Frage 2.) Wird Ihre Fraktion dem „Sterben der Buchhandlungen“ mit Anrei-zen/Fördermaßnahmen begegnen, wie sie beim künstlerischen Filmschaffen (Programmkinos) erfolgreich angewandt wurden?
Der in Zeiten der Krise gesteigerten Nutzung von Bibliotheken steht selten eine adäquate Aus-stattung mit Personalstellen und Sachmitteln gegenüber. Benutzungsgebühren, die immer häu-figer selbst von Landesbibliotheken (z. B. Bonn) verlangt werden, schrecken potenzielle Leser ab.
Frage 3.) Was wird Ihre Fraktion tun, um für die Einwohner von NRW die bibliothekari-sche Versorgung in der Fläche sicherzustellen? Treten Sie für die unentgeltliche Nutzung der teils mit Steuergeldern, teils durch Spenden und Pflichtabgaben angeschafften Bestände ein?
Der Expertenbericht zu Kunst und Kultur in NRW schlägt die Schaffung eines Literaturfestivals vor, das den Migrationshintergrund von Autoren/-innen in NRW einbezieht und sich an ein ent-sprechendes Publikum richten soll.
Frage 4.) Unterstützt Ihre Fraktion diesen Vorschlag, wenn ja mit welchen Mitteln wird sie ihn umsetzen? Halten Sie einen zentralen Standort für geeignet oder soll dieses Festival „wandern“?
Der Expertenbericht zu Kunst und Kultur in NRW regt die Schaffung einer literarischen Akade-mie an, die ihre Mitglieder durch Zuwahl und Empfehlungen rekrutieren soll. Analog zum Über-setzer-Colloquium in Straelen solle ein Zentrum entstehen, das einerseits der Aus- und Weiter-bildung von Autorinnen und Autoren, andererseits der Exzellenz und der Hochliteratur verpflich-tet sei.
Frage 5.) Hält Ihre Fraktion diesen Ansatz für sinnvoll, und wenn ja, wie und wo gedenkt sie ihn umzusetzen?
Mehrmals wird im Expertenbericht die unzureichende Außenwirkung der im Prinzip starken und vorzeigenswerten NRW-Kultur angeführt.
Frage 6.) Wird Ihre Fraktion dafür sorgen, dass „Literatur in NRW“ zu einem Markenzei-chen wird, etwa durch stärkere Förderung bestehender Strukturen (Literaturbü-ros, Literaturhäuser), ihre kommunikative Vernetzung, die Vermittlung der Sze-ne nach außen z. B. durch Informationsmedien (Zeitschriften, literarische Ter-minkalender in hoher Auflage, Internetportal)?
Wesentlich für die Pflege der Literaturlandschaft ist der direkte Dialog zwischen Autor/-in und Lesepublikum bei Lesungen 'vor Ort'. Oft werden diese ehrenamtlich von Vereinen in Stadtteil-bibliotheken, Buchhandlungen oder kleinen Spielstätten organisiert.
Frage 7.) Wie will Ihre Fraktion sicherstellen, dass diese Infrastruktur nicht zugunsten der wachsenden Highlight- und Eventorientierung zentraler Festivals vernachlässigt wird? Werden Sie versuchen, die zu befürchtenden Defizite in kommunalen Kul-turetats durch Landesmittel aufzufangen und diese Szene stärker als bisher zu fördern?
Zu den immer wieder beklagten Bildungsdefiziten bei Kindern und Jugendlichen gehören Lese-schwäche und der oft schon im Elternhaus nicht vorhandene Bezug zum Lesen und zum Buch.
Frage 8.) Wie will Ihre Fraktion dieser Problematik begegnen? Welche Fördermaßnahmen zur kulturellen Bildung und Leseförderung sind geplant?
Die literarische Erstsozialisation durch Schreiben gehört ebenfalls zur kulturellen Bildung. Diese wird im Regelunterricht selten geleistet, erst recht nicht bei Verkürzung der Schulzeit. Das „Künstler in die Schulen“-Programm war aufgrund seines Terminkorsetts für die wenigsten Au-toren/-innen akzeptabel.
Frage 9.) Wird Ihre Fraktion mehr für den kreativen Umgang mit Sprache und Schrift als einer grundlegenden Kulturtechnik an Schulen tun?
Werden Sie entsprechende Programme auflegen (Schreibwerkstätten, Wettbe-werbe, Werkverträge für Autorinnen und Autoren an Schulen)?
In Ländern wie Baden-Württemberg wird das von Dichtern hinterlassene geistige Erbe durch Museen, Denkmäler, Wanderwege u. a. bewahrt, oft durch aus Landesmitteln geförderte Verei-ne. NRW verfügt über eine ähnlich reiche literarische Tradition.
Frage 10.) Wie wird Ihre Fraktion dazu beitragen, die Pflege des literarischen Gedächt-nisses sicherzustellen? Welche Maßnahmen sind geplant, um literarische Nach-lässe bedeutender NRW-Autoren im Land zu halten und die Literaturgeschichte des Landes zu popularisieren?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Stadt Bonn in ihrer wichtigen Funktion als Bun-desstadt. Zu deren wichtigen Aufgaben gehört der Dialog zwischen Kultur und Politik. Eine Ein-richtung, die dies seit vielen Jahren erfolgreich in die Tat umsetzt, ist das Haus der Sprache und Literatur in Bonn.
Frage 11.) Wird sich Ihre Fraktion dafür einsetzen, dass die Landesmittel für diese wich-tige Einrichtung auch unter einer neuen, noch zu bestimmenden professionellen Leitung im selben unverzichtbaren Umfang weiterfließen?
Teil 9: Medien
Die Filmstiftung NRW steht in einem ständigen Spannungsfeld aus Kulturförderung und wirt-schaftlicher Standortförderung.
Frage 1.) Wie wünscht sich Ihre Fraktion die zukünftige Ausrichtung der Filmstiftung NRW, welche Aufgaben und Schwerpunkte sehen Sie?
Frage 2.) Wie gewichtet Ihre Fraktion die Förderung von filmkünstlerischen Werken, die auf kurze Sicht nicht kommerziell verwertbar sind? Welche Möglichkeiten der Förderung wird Ihre Fraktion weiterentwickeln? Soll die Förderung dieser Werke in der Produktion 2 der Filmstiftung (Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei kleineren bzw. Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme, Animationsfilme und innovative Projekte aus dem Bereich Multimedia.) verbleiben oder, wie bis 2002, eigenständig sein?
Frage 3.) Wie sehen Sie in diesem Kontext das Verhältnis zwischen Filmstiftung und Kunststiftung NRW?
NRW hat neben den Kurzfilmtagen Oberhausen eine sehr diversifizierte und feingliedrige Land-schaft an Filmfestivals, die Filme auch in die Regionen trägt.
Frage 4.) Wie beurteilt und gewichtet Ihre Fraktion die Filmfestivalszene im Land, welche Aufgaben und Schwerpunkte der Politik sehen Sie?
Frage 5.) Sind Sie für die Einrichtung eines „großen“ Filmfestivals in Köln?
Filmbüro NW, medienwerk.nrw, Filmwerkstätten und -häuser sorgen neben vielen weiteren oft-mals mit viel Eigenengagement betriebenen Institutionen für filmische Kompetenz, Vernetzung und Diversität im Land NRW.
Frage 6.) Wird Ihre Fraktion diese nordrhein-westfälischen Filminstitutionen stärken und institutionell fördern?
Frage 7.) Wie steht Ihre Fraktion zur Etablierung eines Medienkompetenzzentrums NRW?
Frage 8.) Wie steht Ihre Fraktion zur Idee der Einrichtung einer „Filmwerkstatt Ruhrge-biet“, neben den bestehenden in Köln, Düsseldorf, Münster und Bielefeld?
Um Filmemacher und Medienkünstler – nach ihrer mit Landesmitteln geförderten Ausbildung! – in NRW zu halten, müssen Anreize geschaffen werden.
Frage 9.) Welche besonderen Ideen hat Ihre Fraktion, um Film- und Medienschaffende in NRW zu halten?
Frage 10.) Wie steht Ihre Fraktion zur Einrichtung eines Medienkunstlabors für audio-visuelle Produktion, Präsentation und Aufführung?
Frage 11.) Wie lassen sich Ihrer Meinung nach die Weiterbildungsmöglichkeiten von Film- und Medienschaffenden in NRW noch verbessern?
Viele Museen in NRW besitzen einen einmaligen, historisch-wertvollen Bestand an Medien-kunst, für deren Erhaltung schnellstens Maßnahmen zu ergreifen sind. Auch in anderen Archi-ven lagern Filme, die dem Verfall anheimfallen und der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Frage 12.) Wird Ihre Fraktion das Landesprogramm Substanzerhalt weiterentwickeln, um die Konservierung, Restaurierung und Verfügbarmachung von Filmen und Me-dienkunst zu gewährleisten?
Teil 10: Musik, Musik der Vereine und freie professionelle Szene
Für die kommende Legislaturperiode sind zukunftsweisende Konzepte gefordert, die die Laien-musik des Landes sichern und weiterentwickeln und die die freie professionelle Szene unter-stützen.
Frage 1.) Welche Konzepte hat Ihre Partei/Fraktion, die Laienmusikförderung und die freie professionelle Szene durch das Land langfristig zu sichern und damit eine Weiterentwicklung des Musikstandortes NRW zu ermöglichen?
Die kulturelle Landschaft im Bereich der Laienmusikverbände hat sich in den letzten Jahren nicht zuletzt durch die finanzielle Unterstützung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vor-bildlich entwickelt. Die zahlreichen Laienorchester und Laienchöre sind für Stadt und Land un-verzichtbare Faktoren musikalisch kultureller Vielfalt und sozialer Stabilität.
Frage 2.) Mit welchen Mitteln wird Ihre Partei / Fraktion auch in Zukunft ihrer Verantwor-tung für diese Kultur der musikalischen Bildung und Betätigung von Laien ge-recht werden?
Die musikalische Landschaft bedarf ständiger Pflege und Inspiration. Nachwuchsgewinnung und -förderung sowie musikalische Weiterbildung der Ensembles, Bands, Musikvereinsorches-ter und Chöre sind hier vorrangig anzusehen.
Frage 3.) Welche Schritte wird Ihre Partei/Fraktion unternehmen, um die Angebote an musikalischer Bildung und Weiterbildung, Gewinnung und die Förderung des musikalischen Nachwuchses landesweit für die Zukunft zu sichern?
In den ersten Jahren der ablaufenden Legislaturperiode erhielten die Verbände die für die Brei-tenkultur bestimmten Glücksspielzweckerträge als Festbetrag, der eine Planungssicherheit ge-währte. Seit 2008 ist diese Förderung von der Staatskanzlei auf einen prozentualen Anteil an den sinkenden Wetterträgen umgestellt, wodurch sich die Planungssicherheit wesentlich verrin-gert hat. Während andere Destinatäre diese Umstellung durch eine Erhöhung ihres Anteils kompensiert bekamen, erfolgte dies für die Breitenkultur nicht, was in den Laienmusikverbän-den Sorgen verursacht. Die schwindende Planungssicherheit gefährdet die kontinuierliche Bil-dungsarbeit der Verbände.
Frage 4.) Welche Strategien wird Ihre Partei / Fraktion ergreifen, um ab 2010 die Arbeit der Verbände weiterhin abzusichern und die Zuwendung zu gewährleisten?
Ein klares Bekenntnis der Parteien zur Förderungswürdigkeit der Laienmusikverbände für die kommenden Jahre wäre für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen ein zukunftsweisendes Sig-nal. Zahlreiche Ehrenamtliche in unseren Mitgliedsverbänden würden ermutigt und weitere, auch junge Menschen zur Mitarbeit motiviert.
Frage 5.) Beabsichtigt Ihre Partei/Fraktion eine klare, öffentliche Anerkennung der Förde-rungswürdigkeit der Arbeit der Laienmusikverbände? Würde Ihre Partei/Fraktion dies unterstreichen durch eine Umsetzung dieses Bekenntnisses in die Haus-haltspläne der kommenden Jahre?
Die freie professionelle Musikszene ist für Köln, für das Ruhrgebiet, aber auch für das Land insgesamt ein kulturelles Alleinstellungsmerkmal. Die wirtschaftlichen Grundlagen der künstleri-schen Produktivität bedürfen aber in Zeiten der Finanzkrise und der Haushaltssicherungskon-zepte besondere Stützungsmaßnahmen.
Frage 6.) Welche Stützungsmaßnahmen wir Ihre Partei/Fraktion durchführen?
Teil 11: Tanz
Um in einer Region den BürgerInnen eine Teilhabemöglichkeit an einem vielfältigen kulturellen Leben zu eröffnen und mit einem interessanten und ansprechenden Kulturprogramm Aufmerk-samkeit auf sich zu ziehen, bedarf es einer gut strukturierten materiellen und finanziellen Förde-rung der KünstlerInnen. Gut ausgebaute professionelle Trainings-, Produktions- und Spielstät-ten mit Auftrittsmöglichkeiten würden sowohl mehr Arbeitsmöglichkeiten für die freie Tanzszene bieten, als auch die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen.
Frage 1.) Arbeitet Ihre Fraktion auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der freien Tanzszene hin?
Frage 2.) Unterstützt Ihre Fraktion die Arbeit von Tänzern/ Choreographen/ Tanzpädago-gen mit Kindern und Jugendlichen?
Frage 3.) Werden Sie Produktionen für Kinder und Jugendliche fördern?
Teil 12: Theater
Die vielfältige Theaterlandschaft NRW s, mit seinen Freien Gruppen, den Stadt- und Privatthea-tern, muss erhalten bleiben. Ihre Arbeitsbedingungen müssen gestärkt werden. Theater dürfen nicht dazu dienen, den Haushalt zu konsolidieren. Freies und Stadttheater dürfen nicht gegen-einander aufgewogen werden.
Dazu dienen folgende Forderungen:
- Eine höhere, zweckgebundene Schlüsselzuweisung vom Land an die Kommunen.
- Den Stopp der Privatisierungen und Schließungen öffentlicher Kultureinrichtungen wie den Theatern.
- Sicherung der Altersversorgung - Erhaltung und Ausbau der Künstlersozialkasse.
- Berücksichtigung der Besonderheiten künstlerischer Produktion bei der Arbeitsvermittlung. Änderung der Rahmenfrist zum ALG I.
- Gezielte Nachwuchsförderung in allen künstlerischen Sparten.
- Die Einführung einer Gastspielförderung.
- Der Förderetat für die freie Szene, der von der jetzigen Landesregierung sukzessive erhöht wurde, muss erhalten bleiben.
- Langfristig angelegte Förderprogramme sind in diesem Zusammenhang ein wertvoller Fak-tor. Deshalb sollte ein Entwicklungsplan freie Theater erstellt werden.
- Bundesweite Studien zeigen, dass Freie Theater zunehmend mehr Zeit für die Organisation und Abwicklung von Projekten benötigen und immer weniger Zeit für die künstlerischen Tä-tigkeiten haben. Deshalb sollten Beratungsstrukturen und Organisationsbüros aus- und auf-gebaut werden.
- Die Akteure der freien Szenen haben großes Know-How im Bereich der kulturellen Bildung und sind in diesem Bereich auch tätig. Dennoch sollte der Bereich der kulturellen Bildung ganz klar von der künstlerischen Arbeit getrennt werden.
- Die Produktionsbedingungen in der freien Szene sind nach wie vor sehr schwierig. Es gibt in NRW wenige Häuser, die es leisten können, gute Produktionsbedingungen bereit zu stellen und ein Haus mit der Strahlkraft von Kampnagel Hamburg, HAU Berlin oder Mousonturm Frankfurt fehlt völlig. NRW braucht diesbezüglich Perspektiven und Umsetzungen.
- Die Produktionen der freien Szene erleben in der Regel nur eine begrenzte Zahl von Auffüh-rungen. In diesem Kontext muss über eine Abspielförderung nachgedacht werden.
Frage 1.) Wie steht ihre Fraktion zu den oben genannten Forderungen?
Frage 2.) Welche konkreten Maßnahmen sind von ihrer Fraktion derzeit geplant bzw. für die nächste Zeit beabsichtigt?
Frage 3.) Wird sich ihre Partei auf Bundesebene für oben stehende Forderungen (bei Bundeszuständigkeit, z. B. durch Bundesratsinitiative) einsetzen.
Kulturrat NRW e.V.
Der Kulturrat NRW e.V. besteht seit September 1996 und ist ein landesweiter übergreifender
und unabhängiger Zusammenschluss von über achtzig Organisationen in den sieben Sektionen
Musik, Tanz, Theater, Medien, Literatur, Bildende Kunst und spartenübergreifende Kultur/Sozio-
kultur. Er hat es sich zur Aufgabe gestellt, Kunst und Kultur im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu fördern.
Informationen unter www.kulturrat-nrw.de
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| Autor: |
Vorstand Kulturrat NRW
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| 04.12.2009 |
Aufruf zum Schutz der Kultur in der Finanzkrise |
| Information: |
Kulturrat NRW-Mitgliederversammlung 04.12.2009
Der Kulturrat NRW, in dem mehr als 80 Verbände ausübender Künstlerinnen und Künstler zusammen-geschlossen sind, verfolgt mit großer Sorge die beschlossenen und beabsichtigten Sparmaßnahmen im Bereich der Kulturförderung.
Die Haushalte der Kommunen und damit die Förderung von Kunst und Kultur befinden sich in einer bisher nicht dagewesenen schweren Krise. Diese wird sich in den Jahren 2010 und 2011 noch verstärken. Ob Deutschland weiterhin dem Anspruch eines Kulturstaates gerecht werden kann, hängt jetzt vor allem davon ab, inwieweit die Kommunen ihre Aufgaben noch wahrnehmen können. Die im Lande politisch Verantwortlichen stehen jetzt unter einem Handlungsgebot.
Der Kulturrat appelliert an die Kommunen, sich ihrer Verantwortung für mehr als 80 % der Kulturförderung in NRW nicht zu entziehen und unverzichtbare Sparmassnahmen nur vorzunehmen, wenn sie der besonderen Bedeutung der Kultur für die Entwicklung der Gesellschaft nicht entgegen-stehen. Allerdings muss den Kommunen geholfen werden, diese Forderung zu erfüllen. Es sollte auch klar erkannt werden, dass es Situationen gibt, in denen Kürzungen die Fortführung von Kulturprojekten insgesamt in Frage stellt.
Der Kulturrat appelliert an das Land NRW, den eigenen Kulturhaushalt stabil zu halten und nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer durch höhere Landeszuweisungen die Kommunen im Bereich der Kulturförderung zu entlasten, wie das auch von der Expertenkommission gefordert wurde.
Der Kulturrat appelliert an den WDR, bei den beabsichtigten Einsparungen, die landesweite Erfüllung des Kulturauftrags nicht in Frage zu stellen und die für Kultur zur Verfügung stehenden Mittel nicht als flexible Ver-fügungsmasse zu nutzen.
Die immer noch vielfältige und reiche kulturelle Landschaft in NRW, die zur Identität des Landes wesentlich beiträgt, ist bereits beschädigt und es drohen ihr weitere Gefahren. Es kann nicht bestritten werden, dass in der Finanzkrise die Einnahmen wegbrechen und Sparmaßnahmen notwendig sind. Die Verantwortlichen sollten sich aber bewusst sein, dass die Kulturausgaben nur einen Bruchteil der öffentlichen Ausgaben ausmachen. Mit Kürzungen lassen sich keine nachhaltigen Entlastungen erreichen.
Der Preis wäre zu hoch: Strukturen die Beschäftigung schaffen und viele Initiativen vor allen Dingen in der freien Szene würden weg brechen, wenn die oft nur geringen Förderungen auch noch gekürzt würden. Vieles ginge unwiederbringlich verloren. Das Sparen würde auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen, nämlich der Künstlerinnen und Künstler, die nur über geringe Einkommen und über keine ausreichende soziale Absicherung verfügen, deren Impulse aber für die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.
Eine Schlüsselrolle zur Bewältigung der Krise kommt dem Land NRW zu. Es hat in der laufenden Legislaturperiode die Kulturfördermittel zwar erfreulicherweise von 70 auf 140 Millionen € verdoppelt. Aus dem Blick geraten ist aber, dass die Hauptlast der Kulturförderung, nämlich mehr als 80 % von den Kommunen des Landes getragen wird, die ihre Aufgaben auf dem Sektor einzuschränken beginnen. Die Mehrheit der Kommunen steht unter den Zwängen eines Nothaushaltes, der nur geringe Spielräume zulässt. Die in einigen Jahren in Kraft tretende Schuldenbremse wird den finanziellen Spielraum der Kommunen weiter einengen. Es muss jetzt in erster Linie eine Durststrecke von 2-3 Jahren überbrückt werden, bis sich die Einnahmen hoffentlich wieder positiv entwickeln.
Wir fordern daher :
Das Land muss den Gemeinden mit Zuschüssen helfen, damit diese ihre Aufgaben auf dem Felde der Kulturförderung wahrnehmen können:
a.) durch ein Notprogramm zur Überwindung der Krise
b.) durch Veränderung der Gemeindefinanzierung, um auf Dauer überlebensfähige Strukturen zu gewährleisten.
Reform der Gemeindefinanzierung durch das Land - Die Schlüsselmasse muss erhöht werden und damit die Zuweisungen an die Kommunen. Wir fordern einen zweckgebundenen Zuschuss für die Kulturhaushalte der Kommunen, geknüpft an die Bedingung, dass die Kommunen Komplementärmittel bereit stellen. Kommunen mit Nothaushalten sind davon zu befreien, wenn sie besondere Kultureinrichtungen unterhalten bzw. besondere kulturelle Programme durchführen. Darüber hinaus sollten solche Gegebenheiten bei der Höhe der Zweckzuweisung berücksichtigt werden. Es sollte auch beachtet werden, in welcher Höhe die jeweilige Kommune Mittel für nicht-kommunale Kultureinrichtungen erbringt.
Die Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der öffentlichen Haushalte. - Es wäre der neuen Sachlage angemessen, wenn das Land nun seinen Gemeinden und Kommunalverbänden in der Landesverfassung garantiert, dass ihr Einnahmen aus Verbundsteuern und Landeszuweisungen eine objektiv bestimmbare Mindesthöhe als Schlüsselmittel zur freien eigenen Verfügung erreichen müssen.
Kulturelle Bildung – Zur Finanzierung bestehender und neuer Programme der Staatskanzlei zur kulturellen Bildung, sollten zusätzliche Mittel aus dem Etat des Schulministeriums zur Verfügung gestellt werden.
Kreativwirtschaft - Das Wirtschaftsministerium sollte dazu beitragen, die beruflichen Chancen von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen der Kreativwirtschaft zu verbessern.
Nothilfefonds des Bundes - Unabhängig von diesen im Land zu treffenden Entscheidungen sollte die Landesregierung die Forderung nach einem Nothilfefonds des Bundes für herausragende kulturelle Einrichtungen unterstützen.
Rolle des WDR - Der WDR muss auch in der Krise seinen Kulturauftrag wahrnehmen. Er ist einer der wichtigsten Rechtfertigungsgründe für das Bestehen des öffentlich-rechtlichen Systems. Der WDR trägt vor allem auch mit Aufträgen an zahlreiche Künstlerinnen und Künstler und andere freien Initiativen zur kulturellen Entwicklung des Landes bei und zur Absicherung der künstlerischen Existenz der Geförderten.
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| Autor: |
Vorstand Kulturrat NRW
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| 16.03.2009 |
Kunst und Kultur in NRW! Was haben Westfalen und das Münstland damit zu tun? |
| Information: |
Montag 16. März 2009 um 17.30 Uhr
im Sitzungssaal 1 der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3
Die NRW-Kulturpolitik steht auf dem Prüfstand. Eine Expertenkommission legte ihren Bericht vor. Wenn das Kulturprofil des Landes geschärft werden soll, sind auch Westfalen und das Münsterland gefragt. Sind die Ergebnisse mit den vorhandenen Strukturen, den Erfordernissen der Gegenwart und den Wünschen für die Zukunft vereinbar? Ist Westfalen vergessen worden? Findet sich der einzelne Künstler, die Künstlerin im Bericht wieder? Und: Sind Skulpturprojekte, Projekte der Bildenden Kunst und anderes in Westfalen Aushängeschilder, Leuchttürme oder Nebelwerfer? Wie wird es weiter gehen mit dem Expertenbericht? Und welche Schlussfolgerungen zieht Westfalen und das Münsterland daraus: Zeit zum Aufbruch?!
Begrüßung
Regierungspräsident Dr. Paziorek
Einführung
Prof. Dr. Klaus Anderbrügge
(Westfalen-Initiative)
Es diskutieren:
Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff
(Staatskanzlei des Landes NRW)
Dr. Harald Falckenberg
(Co-Autor des Expertenberichtes)
Damaris Lipke
(Künstlerin)
Dr. Barbara Rüschoff-Thale
(Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe)
Moderation:
Gerhart R. Baum (Kulturrat NRW e. V.)
Anmeldung bitte bei Tanja Brunner
E-mail an: brunner@sk-kultur.de
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| Autor: |
Tanja Brunner
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| 15.09.2008 |
Zehn Thesen des Kulturrats NRW zur Kulturwirtschaft |
| Information: |
1.
Die Schöpfer und Schöpferinnen der künstlerischen Inhalte bilden den Kern der Kulturwirtschaft.
2.
Das Bild von der Wertschöpfungskette, das die Wirtschaftspolitik prägt, lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Kultur übertragen. Ein Unterschied besteht darin, dass künstlerische Inhalte mehr sind als ein marktwirtschaftliches Produkt. Vielmehr prägen sie die kulturelle Identität der Gesellschaft. Dabei können sie auch sperrigen Charakter haben und ihre Wirkung –ebenso wie die Wertschöpfung – erst nach Jahrzehnten entfalten.
3.
In den Diskussionen der Kulturwirtschaft werden überwiegend die Bereiche in den Fokus genommen, die in der Wertschöpfungskette weit von den Schöpfern entfernt sind. Die Konzentration auf die Verarbeiter künstlerischer Inhalte scheint eine höhere Effizienz zu versprechen. Notwendig ist aber eine Fokussierung auf die Schöpfer der Inhalte selbst und eine differenzierte Diskussion, die die Probleme der Akteure in den jeweiligen Phasen der Wertschöpfungskette benennt. Das Urheberrecht und der Leistungsschutz dürfen nicht ausgehölt werden.
4.
Künstlerische Inhalte, die ohne Blick auf Rezipientinnen und Rezipienten entste¬hen, sind nicht wertloser als Inhalte, die mit Blick auf den Markt entstehen. Oft gehen von Inhalten, die nicht für den Markt geschaffen werden, die wichtigsten Impulse und Entwicklungen für Kunst und Kultur und damit auch für die Kulturwirtschaft aus.
5.
Wesentlicher Faktor für die Kulturwirtschaft ist die Vernetzung der Akteure. Die ortsungebundene Kommunikationsdichte, Branchenorganisation und Kooperationsbereitschaft sind dabei ebenso wichtig wie geografische Cluster. Für die Kulturwirtschaftsförderung besteht in der geografie-unabhängigen Vernetzung ein wichtiger Ansatzpunkt. Kleinteilige Branchenstrukturen sind für bestimmte Bereiche der Kulturwirtschaft wertvoller als Konzentrationen, weil die Innovationsfreudigkeit höher ist.
6.
Die öffentliche Hand und öffentliche Einrichtungen sind insofern auch Teil der Kulturwirtschaft, als dass sie durch Aufträge und Projektförderungen Anstöße geben, die zu neuen künstlerischen Inhalten führen. Diese wiederum werden von den Verarbeitern verbreitet und als Produkte in der Kulturwirtschaft genutzt. Die Landesregierung sollte sich bei den Anstößen und Förderungen der funktionierenden Strukturen der Kultursparten bedienen.
7.
Die Kulturwirtschaft profitiert zwar von der öffentlich finanzierten Ausbildung, von der Beratung und der Professionalisierung der Schöpfer von künstlerischen Inhalten. Die Führung der entsprechenden Einrichtungen muss aber unabhängig von der Kulturwirtschaft in öffentlicher Hand bleiben.
8.
Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft dürfen nicht verwechselt werden. Die Kreativwirtschaft wird von allen Kreativen, die am Markt tätig sind, und den zugehörigen Branchen gebildet. Diese sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft, dabei ein anderes Segment der Wirtschaft als die Kulturwirtschaft rings um die Schöpfer der künstlerischen Inhalte.
9.
Kreativwirtschaftliche Prioritäten in der Kulturpolitik können dazu führen, dass sich eine Kommune oder das Land von der Unterstützung einer Einrichtung oder Initiative von Kunstschaffenden zurückzieht, weil diese nun eine selbst tragende Rolle in der Kulturwirtschaft spielen könne. Der Gesichtspunkt des Werts für die kulturelle Identität der Gesellschaft bleibt dabei außer acht. Deshalb ist ein Rückzug einer Kommune oder des Landes von der Unterstützung in der Regel nicht gerechtfertigt.
10.
Alle Sparten von Kunst und Kultur in NRW prägen die kulturelle Identität des Landes gleichermaßen – unabhängig von den Marktstatistiken der Wirtschaft.
Köln, 2. September 2008
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| Autor: |
(Konsensfassung der Vorstandssitzung vom 2.9.08)
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| 11.08.2006 |
10 Jahre Kulturrat NRW |
| Information: |
Veranstaltung am 08. September 2006 im Haus der Geschichte in Bonn
Im September 1996 wurde der Kulturrat NRW e.V. als landesweiter übergreifender und unabhängiger Zusammenschluss von über achtzig Organisationen in den sieben Sektionen Musik, Tanz, Theater, Medien, Literatur, Bildende Kunst und spartenübergreifende Kultur/Sozio-
Kultur gegründet. Seither hat er sich zur Aufgabe gestellt, Kunst und Kultur im Bundesland Nordrhein-Westfalen Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu fördern.
Programm
18.00 Uhr Begrüßung
Dr. Hans Walter Hütter, Vertreter des Präsidenten der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Podiumsdiskussion:
Im Westen was Neues? NRW im Wettstreit der Regionen
Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, Staatssekretär für Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen
Adrienne Göhler, Berlin
Carola Bauckholt, Komponistin, Köln
Amélie Niermeyer, Generalintendantin des Düsseldorfer Schauspielhauses
Dr. Oliver Scheytt, Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V., Kulturdezernent der Kulturhauptstadt Essen
Moderation: Gerhart R. Baum, Vorsitzender Kulturrat NRW e.V.
Eine Veranstaltung des Kulturrat NRW in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. und dem Haus der Geschichte in Bonn.
20.00 Uhr: Verleihung des Preises des Kulturrat NRW für besondere Verdienste in der Kulturpolitik
Preisträger: Dr. Roberto Ciulli, Theater an der Ruhr
Die Laudatio hält Dr. Dragan Klaic, Amsterdam
Moderation: Dr. Hans-Georg Bögner, Ehrenvorsitzender des Kulturrat NRW e.V.
21.00 Empfang
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| Autor: |
Tanja Brunner
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| 06.07.2006 |
Stellungsnahme des Kulturrat NRW zu den Personalveränderungen in der Staatskanzlei |
| Information: |
Der Kulturrat NRW kritisiert, dass die Kultur ihre herausgehobene Stellung in der Organisation der Landesregierung verliert.
Die Argumentation die Position der Kultur werde dadurch besonders durchsetzungsstark, dass Herr Grosse-Brockhoff gleichzeitig die Staatskanzlei leitet entfällt nun. Sie kann nicht als Begründung dienen, ein eigenes Kulturministerium für überflüssig zu erklären.
Der Vorsitzende Gerhart R. Baum betont, dass angesichts der Bedeutung, die die Landesregierung der Kulturpolitik gibt, jetzt die Einrichtung eines eigenen Ministeriums im größten Bundesland notwendig ist.
Köln, 06.07.2006
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| Autor: |
Vorstand Kulturrat NRW
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| 02.12.2005 |
Erwartungen des Kulturrat NRW gerichtet an die Landesregierung und das Landesparlament |
| Information: |
8 Punkte Programm
Der Kulturrat NRW ist ein Zusammenschluss von ca. 80 Verbänden aus dem Bereich Kunst und Kultur in NRW. Der Kulturrat ist unabhängig, steht also nicht in einer organisatorischen Verbindung zum Deutschen Kulturrat.
Der Kulturrat hat in den letzten Wochen Gespräche mit der Landesregierung, hier vor allem mit Staatssekretär Grosse-Brockhoff, und mit den Kulturpolitikern der Landtagsfraktionen geführt. Er hat dabei festgestellt, dass generell die Bereitschaft besteht, der Kulturpolitik des Landes neue Impulse zu geben. Er sieht in Staatssekretär Grosse-Brockhoff einen kompetenten, kulturpolitisch erfahrenen Gesprächspartner. Ob die gewählte Konstruktion – Staatssekretär in der Staatskanzlei und somit Kultur in der unmittelbaren Verantwortung des Ministerpräsidenten, die durchaus Vorteile hat – sich auf Dauer bewährt, wird der Kulturrat kritisch beobachten.
Der Kulturrat kann bisher nur die zum Teil sehr allgemeine Ankündigung der Landesregierung und der Kulturpolitiker bewerten. Entscheidend ist, wie sie konkret umgesetzt werden. Daran wird der Kulturrat aktiv und konstruktiv mitwirken.
Der Kulturrat hat mit seinen Gesprächspartnern vereinbart, den Dialog regelmäßig fortzusetzen.
Darüber hinaus wird der Kulturrat auch mit dem WDR über dessen unverzichtbare Rolle als Kulturpartner sprechen.
Der Kulturrat NRW hält folgende Maßnahmen für notwendig:
1. Neuorientierung der Kulturpolitik in NRW:
Kulturpolitik in NRW bedarf in einigen Bereichen der Neuorientierung und dringend kräftigerer Impulse. Sie muss noch deutlicher sichtbar werden. Das Regierungsprogramm enthält Elemente der Neuorientierung, die mit Forderungen des Kulturrates übereinstimmen. Sie bedürfen der Konkretisierung und Ergänzung. Kulturpolitik darf nicht als separates Politikfeld behandelt werden, sondern muss als Querschnittsaufgabe mehr Einfluss auf das gesamte Regierungshandeln im Lande erlangen. Sie ist in den letzten Jahren vielfach in die Defensive geraten. Kurzfristiges ökonomisches Denken bestimmt zunehmend das Verhalten der Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft. Reformmaßnahmen können die Kultur generell nicht unberührt lassen. Sie müssen aber das Ergebnis von sachorientierten Strukturüberlegungen sein und von dem Wissen getragen sein, dass Kultur für die Zukunftsaufgaben der Gesellschaft eine herausragende Rolle einnimmt. Besonderer Berücksichtigung bedürfen bei der zukünftigen Landespolitik der demographische Wandel mit seinen Auswirkungen auf kulturelle Prozesse, der interkulturelle Dialog und die Migrationskulturen sowie eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Kulturrat empfiehlt der Landesregierung die Einführung von Kulturverträglichkeitsprüfungen bei kulturrelevanten Vorhaben in den einzelnen Fachressorts.
2. Landesetat:
Die angekündigte mittelfristige Verdoppelung der Kulturförderung (von 70 Mio auf 140 Mio €) wird begrüßt. Der Kulturrat sieht darin ein wichtiges Signal der Neuorientierung.
Gemessen an den Kürzungen der letzten Jahre reicht dies nicht aus. Der gesamte Kulturhaushalt des Landes sollte mittelfristig weiter gesteigert werden. Bezugsgröße für diese Erhöhung sollten alle Bereiche der Kulturförderung sein. Schon im nächsten Haushalt 2006 sollte ein deutliches Zeichen der Umorientierung gesetzt werden. Die regionale Balance muss durch Neubelebung der regionalen Kulturförderung wieder hergestellt werden. Die Fördermittel und Projektzuschüsse des Landes haben erfahrungsgemäß eine wichtige stimulierende und komplementäre Wirkung zu Mitteln der Kommunen. Zukünftig sollte es keine Konzentration öffentlicher Mittel auf die landeseigenen Institutionen und Veranstaltungen zu Lasten anderer Bereiche geben. Das Potential der freien Szene muss stärker genutzt werden. Mit vergleichsweise niedriger Förderung lässt sich viel in Bewegung setzen. Ein Impuls- / Feuerwehrfonds zur Förderung kurzfristig geplanter Projekte innerhalb eines laufenden Haushaltsjahres sollte eingerichtet werden. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kultursekretariate, der Landesbüros und vergleichbarer Institute sollte aufgehoben werden.
Der Kulturrat begrüßt ausdrücklich das Programm der Landesregierung zur Erhaltung der kulturellen Substanz und zur Sanierung der kulturellen Infrastruktur.
Zu den negativen Auswirkungen der verspäteten Verabschiedung des Haushalts 2006 auf die Arbeit der Zuwendungsempfänger, wird der Kulturrat noch Stellung nehmen.
3. Haushaltsrecht / Zuwendungsrecht:
Die Künstlerinnen und Künstler müssen wieder stärker in den Mittelpunkt der Entscheidungen gerückt werden. Dies muss sowohl für die professionelle als auch für die Kunst der Laien und Ihrer Zusammenschlüsse gelten. Das Haushaltsrecht steht vielfach künstlerischen Prozessen entgegen. Eine Vereinfachung des Zuwendungsrecht ist deshalb dringend erforderlich. Die Landeshaushaltsordnung ist kulturkompatibel zu reformieren. Notwendig ist Planungssicherheit durch Einführung der Optionsförderung, durch mittelfristige Förderzusagen, Überwindung des Jährlichkeitsprinzips sowie eine Vereinfachung der Antrags- und Abrechnungsverfahrens.
4. Vielfalt der Förderlandschaft
Der Förderlandschaft des Landes muss transparenter werden und die kulturelle Vielfalt widerspiegeln. Regelmäßige Berichte zur Kulturförderung in NRW sind ebenso wichtig wie die weitere Förderung der Internetplattform „Dschungelbuch NRW“, die eine wesentliche Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler darstellt. Dem Kulturrat NRW, als Betreiber der Website, ist insbesondere die unabhängige redaktionelle Betreuung weiterhin wichtig.
5. Aufwertung der kulturellen Bildung
Schule und Kultur sind stärker und systematisch zu verschränken. Die kulturelle Weiterbildung ist wieder in das Weiterbildungsgesetz aufzunehmen. Kulturfächer sind im Kernbereich aller Schulformen einschließlich der Ganztags- (grund)schulen zu sichern und auszubauen. Darüber hinaus nehmen sie einen wichtigen Platz in den Angebotsbereichen ein. Das kulturelle Bildungsangebot in der Ganztagsschule muss an Qualitätskriterien orientiert werden und auf Nachhaltigkeit angelegt sein. Die Bereitstellung zusätzlicher 120 Mio € in den nächsten 5 Jahren im Schulhaushalt des Landes um u.a. qualifizierte Honorarkräfte in die Schule zu holen, ist zu begrüßen. Mindestens ein Drittel dieser Mittel sollte auf die Kultur entfallen.
6. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler in NRW
Die kulturelle Entwicklung des Landes hängt wesentlich von der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler ab. Aus diesem Grund fordert der Kulturrat eine Untersuchung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in NRW, u.a. auch im Hinblick auf die Auswirkungen von HartzIV auf künstlerische Berufe.
Der Kulturrat wird Vorschläge für neue Modelle individualisierter Künstlerförderung und für Existenzförderprogramme vorlegen. Darüber hinaus ist eine kritische Überprüfung der ordnungspolitischen und fiskalischen Verordnungen, die künstlerisches Unternehmertum beschränken, notwendig.
Eine stärkere Nutzung der Landesvertretung in Berlin für Künstlerinnen und Künstler ist wünschenswert.
Abwanderungstendenzen von Künstlerinnen und Künstlern sollten sorgfältig beobachtet und gezielt begegnet werden.
7. Landeskulturkonferenz
Der Kulturrat NRW unterstützt eine Fortführung der Landeskulturkonferenz. Er schlägt eine Konzentration auf einen festgelegten Personenkreis und auf konkrete Themen vor. Die Arbeitsweise sollte professionalisiert und auf die konsequente Umsetzung der Ergebnisse sollte geachtet werden.
8. Generelle Rahmenbedingungen
Der Kulturrat hält eine aktive Beteiligung des Landes an der Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Kultur auch im Bundesrecht für notwendig. Das Land sollte sein Gewicht in die Bundeskulturpolitik einbringen.
Der Kulturrat NRW wird sich u.a. in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat für ein kultur- und künstlerfreundliches Stiftungs- und Steuerrecht sowie für eine Reform der, den Kulturaustausch erheblich behindernden Ausländereinkommensteuer (nach dem §49 EStG) einsetzen.
Die immer mehr steigende Abgabelast z.B. für Kulturveranstalter (GEMA, KSK, Steuern, Genehmigungsgebühren u.a.) reduzieren die Präsentationsmöglichkeiten für Kunst und Kultur. Weiterhin sind ordnungspolitische Regelungen, die den Kulturbetrieb betreffen, auf den Prüfstand zu stellen (Versammlungsstättenverordnung, Baurecht, Genehmigungen für gastronomische Angebote, Sperrzeit für Außenanlagen, Freiluftveranstaltungen).
Köln , 16. November 2005
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| Autor: |
Vorstand Kulturrat NRW
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| 04.07.2005 |
Kulturrat NRW wählt Gerhart Baum zum neuen Vorsitzenden |
| Information: |
In der diesjährigen Mitglieder- und Delegierten-versammlung des Kulturrats NRW e. V. in Köln wurde der Bundesminister des Inneren a. D. Gerhart R. Baum zum neuen Vorsitzenden gewählt. Baum tritt die Nachfolge von Dr. Hans-Georg Bögner an, der das Amt seit September 1996 inne hatte und nun zum Ehrenvorsitzenden gewählt wurde. Mit Ursula Theißen und Reinhard Knoll wurden die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden in ihrem Amt bestätigt.
Gehart Baum kündigt an, dass der Kulturrat unverzüglich in Gespräche mit Landesregierung und Fraktionen des Landesparlaments eintreten wird, insbesondere auch mit dem neuen Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff, in dem der Kulturrat einen kompetenten Ansprechpartner sieht. Weiterhin wird der Kulturrat Gespräch mit allen im Land suchen, die für die Rahmenbedingung kultureller Tätigkeit Verantwortung tragen.
Grade eine Gesellschaft im Umbruch braucht kulturelle Impulse und darf nicht von ökonomischer Effizienz dominiert werden. Besondere Bedeutung hat hierbei der Bereich der kulturellen Bildung, der der Humus für Kreativität und Erneuerungskraft ist.
Gerhart Baum erläutert, dass der Kulturrat in den kommenden Monaten darauf drängen wird, dass die neue Landesregierung ihre Wahlversprechen, wie sie in der Koalitionsvereinbarung und in anderen Ankündigungen niedergeschrieben sind, einhält. Dazu gehören auch die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Kulturrats. Unter anderem wurde mittelfristig eine Verdoppelung der Ausgaben für Kultur in Aussicht gestellt. Der Kulturrat begrüßt die Beibehaltung des Ausschusses für Kultur und Medien, der für die Weiterentwicklung für die Kulturpolitik im Lande unverzichtbar ist.
Gerhart Baum würdigt die 9-jährige erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers und weist auf die zahlreichen Aktivitäten des Kulturrats unter Leitung von Bögner hin. Beispielhaft nennt er das Dschungelbuch NRW, die Durchsetzung eines Kulturförderberichts und die Einrichtung einer Landeskulturkonferenz. Auf die nichterfüllte Forderung nach einem Innovationsfonds für neue und experimentelle Projekte, wird der Kulturrat zurückkommen.
Köln, 01. Juli 2005
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| Autor: |
Kulturrat NRW
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| 09.06.2005 |
Kulturpolitischen Wahlprüfsteine |
| Information: |
Text Wahlprüfsteine 2005 als:
2MB - DOC [download]
4MB - PDF [download]
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| Autor: |
Kulturrat NRW
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| 09.06.2005 |
Macht NRW Kultur? |
| Information: |
„Der Kulturrat NRW wird die kommende Regierungskoalition an ihre Wahlkampfversprechen erinnern und den kritischen Dialog suchen“, äußerte der Vorsitzende des Kulturrat NRW, Dr. Hans-Georg Bögner, in der ersten Vorstandssitzung nach der Landtagswahl.
Ein erster Prüfstein für die im CDU-Papier KULTUR MACHT NRW formulierte Kulturpolitik des designierten Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers wäre die unmittelbare Ansiedlung der Kultur in einem eigenen Ministerium. Der Kulturrat erwartet außerdem, dass die angekündigte Verdoppelung des Kulturhaushalts noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.
Auch bei einer zu erwartenden Neustrukturierung muss das Vorhaben, die Kommunikation in der Kulturpolitik des Landes transparent zu gestalten (Landeskulturbericht, Kulturserver, Dschungelbuch NRW, Landeskulturkonferenz u. a.), weiterhin konsequent vorangetrieben werden. Der Kulturrat NRW bietet hierfür seine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit an.
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| Autor: |
Kulturrat NRW
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| 11.05.2005 |
Presseinformation: CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen Kulturmittel des Landes deutlich erhöhen. |
| Information: |
Der Kulturrat NRW hat die im Landtag vertretenen Parteien mit seinen Wahlprüfsteinen aufgefordert, Stellung zur zukünftigen Kulturpolitik zu nehmen (www.kulturrat-nrw.de, Aktuelles) .
Die schriftliche Antwort aller Parteien liegt inzwischen vor. Auf einer Diskussionsveranstaltung der Kulturpolitischen Gesellschaft und des Kulturrates NRW in Düsseldorf bezogen die kulturpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen Stellung. Die CDU provozierte mit der Aussage, die Landeskulturmittel bis zum Jahr 2010 um 70 Millionen Euro erhöhen. Dies erklärte ihr Kulturpolitischer Sprecher Klaus Kaiser. Die Finanzierung halte er für eine Frage der Prioritätensetzung, die mit den Haushältern seiner Fraktion abgesprochen sei. Auch der kulturpolitische Sprecher der Grünen, Oliver Keymis, forderte eine mittelfristige Erhöhung der Landesförderung ein. Der Kulturstandort NRW müsse strukturell gesichert werden.
Der Kulturrat NRW, der Zusammenschluss der Kulturverbände in Nordrhein-Westfalen, begrüßt diese klaren Aussagen. Ihr Vorsitzender, Dr. Hans-Georg Bögner, erklärte dazu anlässlich einer Vorstandssitzung am 03. Mai in Köln: „Das Land Nordrhein-Westfalen steht im unteren Bereich in der Kulturfinanzierung der Bundesländer. Eine deutliche Steigerung des Ansatzes im Landeshaushalt wäre ein starkes Signal für die kulturelle Zukunft unseres Landes. Wir müssen dafür sorgen, dass das Jahr 2010 für NRW ein Datum der Zuversicht wird. Kultur schafft Perspektiven! Allerdings müssen den Worten auch Taten folgen. Wir werden die Parteien an ihre Wahlkampfaussagen erinnern und die kulturpolitischen Entwicklungen kritisch begleiten.“
Köln, 11. Mai 2005
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| Autor: |
Kulturrat NRW
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| 25.03.2004 |
Rechtsruck ...... beim Komma. |
| Information: |
Präambel
Nordrhein-Westfalen ist eine der lebendigsten Kulturlandschaften weltweit. Die Frage ist, ob das so bleibt! Kaum ein anderes Bundesland gibt pro Kopf der Bevölkerung so wenig Geld für Kultur aus; der Kulturetat des Landes ist mittlerweile kleiner als der der Landeshaupstadt Düsseldorf. Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile nur noch 0,27 Prozent des Haushalts für Kultur aus-gegeben wird, fordert der Landeskulturrat einen Rechtsruck ...... beim Komma.
Vorschläge für eine neue Landeskulturpolitik in NRW
Abstimmung zwischen den kulturpolitischen Akteuren
Angesichts dieser finanziellen Ausgangssituation ist es um so wichtiger, dass die Landeskultur-politik transparenter, effizienter und verläss-licher wird.
Der Kulturrat NRW fordert daher eine neue und klarere Rollenverteilung der kulturpolitischen Akteure:
· Die gewählte Volksvertretung, der nordrhein- westfälische Landtag, hat die Aufgabe, die Ziele der Kulturpolitik zu definieren. Zu diesem Zweck sollte er sich einer "Enquete-Kommission Kultur" bedienen, die Fachleute aus dem Kulturbereich einbindet.
· Die Landesregierung hat die Aufgabe, die beschlossenen Ziele zu operationalisieren, Rollen zu definieren und zugunsten verlässlicher Partnerschaften einvernehmliche Zielvereinbarungen mit den unterschiedlichen Akteuren abzuschließen. Hierzu gehört auch die statistische Erfassung und Evaluation Kulturberichte). Die Darstellung der Kultur des Landes nach außen, sowohl national als auch international, ist eine wesentliche Aufgabe der Landesregierung und dient der Positionierung des Landes NRW.
· Die Mittlerorganisationen wie die Landesbüros und Kultursekretariate als Akteure der Kulturpolitik sind für die Umsetzung dieser vereinbarten Ziele zuständig.
Weitere Vorschläge und Anregungen:
1.) An die Stelle der Projektförderung sollte eine Konzeptförderung durch abgesicherte Verträge treten, unbürokratische Finanzhilfen sollten die traditionellen Zuwendungen ersetzen. Zudem sollten vereinfachte Formen der Dokumentation und Rechenschaft entwickelt werden (siehe Papier des Kulturrat NRW, Juni 2003: Bedarfsgerecht fördern.).
2.) Der Kulturrat regt an, einen "Impulsfonds Kultur" zu schaffen, aus dem innovative Ansätze auch jenseits von kameralistischen Zwängen gefördert werden können. Diese zusätzlichen Gelder sollten von der Landesregierung und einem Expertenbeirat verteilt werden, wobei die kulturellen Mittlerorganisationen ein Vorschlagsrecht haben.
3.) Kultur hat Zukunft - aber nur, wenn auch die nachwachsende Generation an ihr partizipieren kann. Daher gehört kulturelle Bildung zu den wichtigsten Aufgaben von Kulturpolitik. Im Dienste dieser Aufgabe sind die Politikfelder Jugend, Schule und Kultur eng miteinander zu verzahnen. Für die Landesregierung bedeutet dies eine enge Abstimmung der Arbeit der beteiligten Ressorts (darüber hinaus ist auch eine Abstimmung der gesamten kulturpolitischen Entscheidungen, quer über sämtliche Ressortgrenzen, höchst wünschenswert).
4.) Kulturpolitik heißt auch, das kulturelle Gedächtnis der Gesellschaft zu stärken. Konkret bedeutet dies, die Bibliotheken, Archive und Museumsdepots im Land arbeitsfähig zu erhalten.
5.) Dringend benötigt wird außerdem ein Modernisierungsprogramm für Kulturbauten (Theater, Konzerthäuser, Kulturzentren und Kultureinrichtungen etc.).
6.) Jenseits der dringend nötigen verbesserten finanziellen Ausstattung der professionellen Kulturschaffenden und Kulturvermittler ist eine Stärkung der vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten notwendig. Das bürgerschaftliche Engagement sollte unterstützt werden, indem ehrenamtliche Tätigkeit rechtlich abgesichert, einkommenssteuerlich entlastend und sozialversicherungsrelevant wird.
Der Kulturrat NRW steht für eine breite Diskussion dieser Vorschläge zur Verfügung.
Remscheid, im März 2004
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| Autor: |
Vorstand des Kulturrates NRW
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| 26.11.2003 |
Gegen die Kulturkürzungen: V. am 16.12.2003 in Düsseldorf |
| Information: |
An die KünstlerInnen, Kulturverbände, Kulturinstitutionen, Kulturgruppen im Lande Nordrhein-Westfalen (bitte auch weiter leiten)
Liebe FreundInnen und KollegInnen
Folgend einige Infos zu diesen und jenem ganz wichtigen Dingen:
1) Vorankündigung für die Veranstaltung des Kulturrates NRW am 16.12.2003
2) Teilweise schon bekannt: 4.Dezember 2003 um 19:00 Uhr - Talk im Kölner Filmhaus
3) 2.12.2003 im Grend in Essen: Diskussionsveranstaltung: 'Weltmusik' zwischen Anspruch ...
4) Noch mal: Kulturminister Vesper: "Ruhrgebiets-Künstler können Fördergelder für 2004 beantragen."
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Zu 1) Vorankündigung für die Veranstaltung des Kulturrates NRW am 16.12.2003
An die KünstlerInnen, Kulturverbände, Kulturinstitutionen, Kulturgruppen im Lande Nordrhein-Westfalen (bitte auch weiter leiten)
Liebe FreundInnen und KollegInnen,
Gegen die Kulturkürzungen des Landes, hier die Arbeitsgruppe: „Wer bis zum Hals im Wasser steht, soll den Kopf nicht hängen lassen!“
Wir machen jetzt einen Folgetermin zu unserem Treffen Mitte Oktober bei Verdi in Düsseldorf im Kampf gegen die Kulturkürzungen:
Dienstag, den 16.12.2003 im Zeitraum von 16.45 Uhr bis 19.30 Uhr (max.).
Eingeladen wurden und zugesagt haben Manfred Böcker von der SPD-Fraktion und Oliver Keymis von Bündnis 90/Die Grünen. Beide können ab 18 Uhr für ca. 1 bis 1,5 Stunden.
Ort: Kulturzentrum Zakk, Fichtenstr. 40 in Düsseldorf. Wegbeschreibung siehe www.zakk.de
Und bitte, bitte: Meldet euch an, damit wir wissen, ob wir die große Halle, das Studio, den Seminarraum oder das Büro der Geschäftsführerin nehmen
Da das mit der Demo vor dem Landtag nicht ganz gelungen ist, machen wir erst einmal eine „Indoorveranstaltung“ und dann sehen wir weiter. Ich habe davon abgesehen und das auch mit beiden abgesprochen, die Opposition mit einzuladen. Das wird zuviel und zu eng und dann nur ein Schlagabtausch zwischen den Parteien. Wir können ja im Januar mit CDU und FDP noch mal eine Veranstaltung machen. Wir wollen von den verantwortlichen Regierungsfraktionen wissen, wo es nun lang geht mit dem Doppelhaushalt 2004 und 2005. Ich hoffe, beide Parteien haben dann ihr fraktionsinternen Beratungen zwischenbilanziert und noch nicht ganz abgeschlossen und können berichten.
Wir fangen trotzdem um 16.45 Uhr an und beraten und diskutieren, wie der Stand ist und was noch zu tun ist und welche Fragen an die Politik gestellt werden sollten u.a.. Ab 18 Uhr sind dann die beiden da, sollten jeweils ein Statement von 5 - 10 Minuten abgeben und dann gibt es die offene Diskussion.
Uns vergeht hören und sehen ...
Als weitere Aktionsform gegen die Kulturkürzungen gibt es jetzt das Schreddermaterial. Zu finden unter www.kulturschredder-landesregierung.de
Der Kulturrat NRW protestiert mit der Aktion "Kulturschredder Landesregierung" gegen die Vorgehensweise der Landesregierung NRW, die dramatische Einsparungen bei Personalkostenzuschüssen und im Projektbereich vorsieht - eine Vorgehensweise, die vor allem die durch bürgerschaftliches Engagement getragene Freie Kulturszene trifft!
Unterstützen Sie die Protestaktion "Kulturschredder Landesregierung", indem Sie Kulturschredder kleben auf: Briefe, Konzepte, Veranstaltungskalender, Plakate, Programmhefte, Flyer, Eintrittskarten, Einladungen, Protokolle, Förderanträge, Petitionen, Projektberichte, usw. usw.
Fordern Sie dazu unsere Tüten mit Kulturschredder an oder drucken Sie sich einfach eine Vorlage zum "Selberschreddern" aus, die Sie unter Downloads finden.
Fügen Sie Kulturschredderstreifen in das Design Ihrer Website ein und verlinken Sie diese mit unserer Aktions-Website. Vorlagen dazu finden Sie ebenfalls unter Downloads.
P.S.: Ebenfalls neu sind die Seiten des http://www.dschungelbuch-nrw.de/
Hier sind die Förderungen des Landes und vieler anderer Institutionen zu finden. Schaut mal rein.
Für den Vorstand des Kulturrates NRW
Rainer Bode
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Zu 2) Teilweise schon bekannt: 4.Dezember 2003 um 19:00 Uhr - Talk im Kölner Filmhaus
Wer bekommt den Rest vom Kuchen? - Kulturhaushalte und Kulturpolitik in NRW
Gäste:
Arne Birkenstock, Publizist („Leitbild: Kunststadt Köln“), Rolf Bolwin, Deutscher Bühnenverein
Lars Henrik Gass, Kurzfilmtage Oberhausen, Margarethe Goldmann, Kulturpolitische Gesellschaft
Gerd Herholz, Literaturbüro NRW-Ruhrgebiet, Rainer Michalke, Stadtgarten e.V., Heinrich Pachl, Kabarettist, Ursula Theißen, Vorstand Kulturrat NRW, Bernd Wagner, Institut für Kulturpolitik Bonn, Moderation: Wolfgang Hippe, A.R.T.
Drastische Kürzungen im Kulturetat des Landes NRW und die desaströse Haushaltslage der Kommunen gefährden im hohen Maße die Arbeit der freien Kulturszene. Besonders betroffen von den Kürzungen sind jene Kulturangebote, die schon traditionell geringer gefördert werden als Theater und Museen. Der Kampf um die Verteilung der Ressourcen hat bereits begonnen ... und schon tun sich im Landeshaushalt weitere Löcher auf. Wer bekommt den Rest vom Kuchen? Wir informieren über den aktuellen Stand der Haushaltsverhandlungen und diskutieren über Perspektiven.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Info: Michael Claus - Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Kölner Filmhaus e.V., Maybachstr. 111 - 50670 Köln, Tel.: 0221-222 710-14, Fax. 0221-222 710-99 mail presse@koelner-filmhaus.de, www-koelner-filmhaus.de
--------------------------------------------------Zu 3) 2.12.2003 im Grend in Essen: Diskussionsveranstaltung: 'Weltmusik' zwischen Anspruch und Kommerz, Vermittlung und Exotik
Nach den rechtsradikalen Anschlägen auf Flüchtlingsheime in Essen bzw. in der ganzen Bundesrepublik Anfang der 90er Jahre, organisiert das Kulturzentrum GREND seitdem die 14-tägige Weltmusik-Veranstaltungsreihe „Café International“. Anspruch war und ist es immer noch, einen kontinuierlichen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und zur Förderung von Toleranz und Kommunikation zwischen den Kulturen zu leisten. Nach 10 Jahren 'Café International' soll dieser Anlass zum einen öffentlich gefeiert, zum anderen sollen aber auch Wirkung und Bedeutung der Arbeit reflektiert und neu bestimmt werden.
Im Rahmen dieser Diskussionsveranstaltung soll die Frage gestellt werden, ob 'Weltmusik' beim Zuhörer tatsächlich einen Beitrag zu mehr Verständnis und Toleranz leisten bzw. Zugänge zu anderen, fremden Kulturen erschließen kann. Am modellhaften Beispiel des 'Café International', aber auch am Beispiel anderer Veranstaltungsformen sollen Anspruch und Wirklichkeit der Präsentation einer kritischen Überprüfung unterzogen und Beispiele für andere, ggf. neue Vermittlungsformen (welt)musikalischer/interkultureller Angebote und Programme gesucht werden. Eingeladen dazu sind:
Dr. Oliver Scheytt (Kulturdezernent Stadt Essen/Präsident der kulturpolitischen Gesellschaft)
Kamal Ben Hicham (Musiker: Marokko/Deutschland)
Claudia Saerbeck (Veranstaltergemeinschaft: Odyssee Kulturen der Welt)
Dr. Susanne Binas (Musik.- und Kulturwissenschaftlerin, u.a. an den Universitäten Berlin/Hamburg, Graz)
Dr. Andreas Klink (Dipl. Psychologe/Vorurteilsforscher/Mitarbeiter Grend-Kulturzentrum/Grend-Bildungswerk)
Moderation: Johannes Brackmann (Geschäftsführer Grend-Kulturzentrum)
Die Fragen:
Welche Bedeutung hat die sog. Weltmusik für die interkulturelle/musikalische Bildung?
Welche Rollen spielen dabei die Veranstaltungsorte (Clubs, Festivals, Kulturzentren, u.a.)?
Verhältnis Musiker/Zuhörer: Wir wird die sog. Weltmusik in Deutschland/in der Region aufgenommen?
Können sich durch die Präsentation anderer kultureller (Musik)-Formen neue, veränderte Einstellungsmuster bilden (in bezug auf Fremdheit/anderen Kulturen); z.B. Toleranz, oder werden mögliche Bilder/Vorurteile anderen Kulturen gegenüber ggf. sogar verstärkt?
Welche Vermittlungsformen/Rahmenbedingungen sind nötig (oder auch schädlich) in bezug auf ein erweitertes Verständnis globaler Kulturen/Musiken?
Was kann Politik, was können Veranstalter dazu beitragen, dieses Verständnis zu verbessern?
Welche Erfahrungen machen dabei andere Veranstalter in der Region?
Können kontinuierliche Veranstaltungsreihen/Orte eher Zugang und Interesse zu und an anderen, fremden Kulturen schaffen?
"Der Gaukler an der Kreuzung ist auch der Herr der Möglichkeiten" (Spruch der Yoruba-Ältesten)
Termin: Dienstag, 2. Dezember 2003, 19.30 Uhr,
Ort: GREND-Kulturzentrum, Westfalenstr. 311 in 45276 Essen, Tel: 0201-85132-10, www.grend.de
Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts: 10 Jahre Café International, 1993 - 2003
Gefördert durch die LAG Soziokultureller Zentren NE mit Mitteln des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW (MSWKS)
Veranstalter: Werkstatt e.V./Grend. In Kooperation mit : LAG-NW, Münster, Eine-Welt-Forum-Essen, Grend-Bildungswerk/Essen
--------------------------------------------------Zu 4) Noch mal der Hinweis: Kulturminister Vesper: "Ruhrgebiets-Künstler können Fördergelder für 2004 beantragen."
Auch im kommenden Jahr fördert das Kulturministerium kleinere Kunstprojekte im Ruhrgebiet mit Mitteln aus der regionalen Kulturpolitik. Es stehen erneut ca. 200.000 EUR zur Verfügung. "Vor allem Künstlerinnen und Künstler aus der Freien Szene profitieren von diesem Programm. Mit unserem regionalen Fördertopf wollen wir vernetzte, qualitativ hochwertige und auf Kontinuität ausgerichtete kleinere Projekte ermöglichen", erklärte Kulturminister Michael Vesper. Die Freie Szene sei - neben der europaweit einmalig dichten kommunalen Kulturlandschaft und der RuhrTriennale - eine wichtige Säule des kulturellen Lebens im Ruhrgebiet.
Ziel ist nicht, die Aktivitäten der Kommunen zu ersetzen, sondern sie sinnvoll zu ergänzen. Rein lokale oder städtische Projekte sind daher von diesem Programm ausgeschlossen. Ein fachkundiger Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter aller Kultursparten und der Off-Szene-Ruhr angehören, berät das Kulturministerium bei der Auswahl.
Projekte, die von der regionalen Kulturförderung profitieren wollen, sollten sich an folgenden Kriterien orientieren:
- Förderung der Nachhaltigkeit und regionaler Kulturentwicklungspotenziale
- Förderung der regionalen Vernetzung und Qualifizierung der künstlerischen Fähigkeiten in der Region
- Städteübergreifende Kooperation und/oder Wirkung
- Profilierung der Kulturregion Ruhrgebiet nach außen
- Stärkung der regionalen Identität des Ruhrgebiets
- Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Strukturwandel im Ruhrgebiet
Wo beantragt man Fördermittel?
Interessierte Kulturschaffende können bis zum 5.Dezember 2003 Anträge auf Fördermittel stellen: Bezirksregierung Arnsberg, Herrn Pit Böhle (Kulturdezernent), Postfach, 59817 Arnsberg, Telefon 029 31/82 33 28.
Es wird dringend empfohlen, vor der eigentlichen Antragstellung bei der Bezirksregierung Kontakt mit Herrn Gerd Spieckermann (Telefon 02 34/58 29 25, mail: gerdsp@aol.com) aufzunehmen, der im Auftrag der Kultur Ruhr GmbH in Gelsenkirchen für weitergehende Informationen und eine Projektberatung zur Verfügung steht.
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Gruß und soweit erst einmal.
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| Autor: |
Rainer Boder (Kulturrat NRW/LAG Soziokulturelle Zentren)
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| 26.11.2003 |
Stellungnahme zum Haushaltsentwurf des Ministers |
| Information: |
Im Doppelhaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen stehen dramatische Einsparungen bevor. Im Bereich der Personalkostenzuschüsse und institutionellen Förderungen sollen im Jahr 2004 20% und im Jahr 2005 40% der Fördermittel gestrichen werden, und im Projektbereich sind sogar noch drastischere Einschnitte zu erwarten. Kulturminister Dr. Michael Vesper hat angekündigt, nicht nach der Rasenmähermethode vorgehen zu wollen, sondern Schwerpunkte zu setzen. Die Absicht ist lobenswert, doch das Ergebnis, das mit dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2004/2005 jetzt vorliegt, ist inakzeptabel.
1. Rotstiftpolitik gefährdet bürgerschaftliches Engagement für Kultur
Die Umsetzung der Sparvorgabe gefährdet vor allem nicht-staatliche Einrichtungen und frei-gemeinnützige Akteure, die auf Grund ihrer geringen Finanzausstattung und fragilen Finanzstruktur nicht in der Lage sind, die wegfallenden Fördermittel zu ersetzen. Damit stünde nicht nur deren ökonomisches Überleben zur Disposition, sondern auch das bürgerschaftliche Engagement und soziale Kapital, das diese zivilgesellschaftlichen Institutionen nachweislich zu mobilisieren und zu binden in der Lage sind. Paradoxerweise würden diese Maßnahmen gerade jene Logik der Politik unterlaufen, die erst in den letzten Jahren mit den Stichworten „Bürgergesellschaft“ und „aktivierender Staat“ gerade von der rot-grünen Landespolitik propagiert worden ist - ganz abgesehen von den kontraproduktiven ökonomischen Effekten, die durch Arbeitsplatzabbau und die Schwächung der erfolgreichen Strategien zur Aktivierung von finanziellen Ressourcen Dritter für Kunst und Kultur in NRW entstehen.
2. Verantwortungspartnerschaft der Kulturakteure nicht aufs Spiel setzen
Das Kulturprofil des Landes Nordrhein-Westfalen ist charakterisiert durch Dezentralität und Trägervielfalt. Land, Kommunen und Freie Träger stehen gemeinsam in der Verantwortung für die vielgestaltige Kulturlandschaft des größten deutschen Bundeslandes. Auf dem Hintergrund dieser Verantwortungspartnerschaft ist es ein Affront, dass die Landeseinrichtungen (z.B. Düsseldorfer Schauspielhaus, Kunstsammlung NRW, Kunststiftung Schloss Moyland) nahezu ungeschoren davon kommen, während (inter-)kommunale Aufgaben (z.B. Kultursekretariate, Bibliotheksförderung) überproportionale Einbußen hinnehmen müssen und vor allem die Förderansätze für die „freie“ Kulturarbeit nahezu halbiert werden. Dies bedeutet eine Privilegierung der staatsnah organisierten Kultureinrichtungen. Damit zieht sich das Land jedoch faktisch immer weiter aus der Verantwortung für die kulturelle Grundversorgung zurück. Die Kulturpolitik des Landes darf nicht mit zweierlei Maß messen!
3. Einseitige Privilegierungen gefährden den kulturpolitischen Konsens
Wir beobachten mit wachsender Sorge, dass die großen Einrichtungen des Kulturbetriebs allein auf Grund ihrer institutionellen Struktur und vertraglichen Absicherung immer größere Anteile der Kulturetats der Kommunen und des Landes in Anspruch nehmen. Landeskulturpolitik hat nach unserer Auffassung die Aufgabe, diesem Automatismus gegenzusteuern und Strukturen zu schaffen, die dem Anspruch der Vielfalt (auch jenseits der großen Institute) gerecht werden. Faktisch ist jedoch zu beobachten, dass die Aufwendungen des Landes für die großen Einrichtungen bei einer durchschnittlichen Sparquote von ca 20% teilweise sogar noch mehr Mittel bekommen werden, während die kleineren Einrichtungen und Programme in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Freie Szene, und Soziokultur im Verhältnis dazu in den Bereich der Marginalität abrutschen. Diese einseitige Orientierung vertieft bestehende Disparitäten und gefährdet den kulturpolitischen Konsens im Land Nordrhein-Westfalen!
4. Innovationsfähigkeit der Landeskulturpolitik stärken – nicht schwächen
Landeskulturpolitik hat eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, Strukturprobleme und Zusammenarbeit zu fördern und neue Themen aufzugreifen. In diesem Zusammenhang sind die Initiativen des Kulturministers zu begrüßen, interkulturelle Projekte zu fördern und den Kindern- und Jugendlichen in der Kulturpolitik mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Um das Kulturpublikum von morgen zu bilden, brauchen wir heute Investitionen in die Modelle und Angebote der kulturellen Bildung. Und um neue Bevölkerungsgruppen als Nutzer von Kulturangeboten zu gewinnen, bedarf es vieler Versuche und Ansätze der Annäherung und Vermittlung auch im räumlich-sozialen Kontext der Ganztagsschule. Projektförderungen im Bereich der interkulturellen Arbeit müssen mehr als symbolische Akte sein; sie sollten in nachhaltige Programme überführt werden. Um so unverständlicher und ernüchternder ist es, wenn jetzt die wenigen Fördermittel für diese Arbeit noch weiter drastisch reduziert werden sollen. Wir brauchen mehr, nicht weniger Innovationstöpfe in der Landeskulturpolitik!
5. Landeskulturpolitik braucht ein Zielkonzept
Zeiten finanzieller Not bergen Gefahren, aber auch Chancen. Wir begrüßen es, dass der Kulturminister von der Logik der Rasenmähermethode abweicht und Schwerpunkte bildet. Die Prioritäten unseres Erachtens sind jedoch falsch gesetzt! Wir vermissen ein Konzept, aus dem erkennbar würde, mit welchen Struktur- und Organisationsreformen der kulturellen Einrichtungen und Vermittlungsagenturen die Zukunft gestaltet werden soll. Ideen für eine solche Konzeption liegen seit der Einführung der Regionalen Kulturpolitik Mitte der 90er Jahre vor (z.B. das 10-Punkte-Programm). Anstatt diese aktivierende Politik konsequent umzusetzen, wurde dieser Ansatz immer mehr beschnitten und in den Hintergrund gedrängt, ohne die Chance wahrzunehmen, daraus ein Modell einer regionalen Kulturstrukturpolitik zu entwickeln. Diese Strategie des Lückenstopfens und Sich-Durchwurstelns trägt nicht mehr. Nordrhein-Westfalen braucht ein neues gemeinsam erarbeitetes kulturpolitisches Konzept, um die Strukturprobleme der Kulturfinanzierung und -kooperation lösen zu können. Die Kulturpolitische Gesellschaft und der Kulturrat NRW sind zur Zusammenarbeit gerne bereit!
Bonn, Köln 20. November 2003
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| Link: |
[Link zum Thema] |
| Autor: |
Dr. Hans-Georg Bögner/Dr. Oliver Scheytt
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| 08.10.2003 |
Keine Kürzungen bei der Kultur und anderswo |
| Information: |
An Kulturverbände/Kulturorganisationen, Künstlerlnnen, KünstlerInnengruppen
u.a. in Nordrhein-Westfalen
Keine Kürzungen bei der Kultur und anderswo
Treffen am Donnerstag, den 16. 10.2003, um 16.30 Uhr (bis ca. 19 Uhr) bei ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210
Düsseldorf (liegt ca. 4 Min. vom Hbf. entfernt)
Liebe FreundIinnen und KollegInnen,
die nächste Haushaltsrunde des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2004 und 2005 ist eingeläutet. Nach diversen Gerüchten, Meldungen, Mitteilungen, Geheimgesprächen u.a. ist mit massiven Kürzungen in fast allen Bereichen
des Landeshaushaltes zu rechnen. Die Presse unterrichtete in unterschiedlicher Weise. Und die Kultur wird von den Kürzungen nicht verschont. Kürzungen zwischen 20 und 50% jeweils für das Jahr 2004 und das Jahr 2005 sind im Gespräch. Genauere Zahlen und Konkretisierungen der
Kürzungen kommen womöglich in den nächsten Wochen. Aber man kann nicht damit rechnen, das irgend ein Kulturbereich davon ausgenommen wird.
Gegen die Kürzungen muss man sich doch wehren? Oder? Einzeln oder gemeinsam? Hat man die Hoffnung, allein für sich mögliche Kürzungen zu
verhindern oder zu minimieren oder geht das vielleicht besser in einer gemeinschaftlichen Aktion. Andere Bereiche wie der Sportbund sind da
scheinbar besser dran und kriegen es schneller und geschlossener (auch ein neues Modewort) auf die Beine, Politik und Verwaltung zu zeigen, was es heißt, zu kürzen. KünstlerInnengruppen und Kulturverbände tun sich da immer etwas schwerer, woran auch immer das liegen mag.
Also lasst uns mal zusammenhocken, diskutieren und klären, was man in dieser Situation tun kann und soll:
- Kürzungen schlucken und akzeptieren.
- Massiv gegen die Kürzungen im Kulturbereich und
aller anderen Bereiche vorgehen und Stellung
beziehen.
- Alternativen von Kürzungen vorschlagen (im
Kulturbereich, in den anderen Bereichen, wobei
uns ja „leider“ der Metrorapid abhanden
gekommen ist).
- Keine Alternativen vorschlagen, sondern
Alternativen der Finanzierung der öffentlichen
Haushalte diskutieren (Vermögenssteuer,
Erbschaftssteuer, Einkommenssteuer,
Gemeindefinanzreform u.a.), wobei das nicht so
schnell greifen wird.
- Gemeinsame Aktionen wie Pressekonferenzen,
Demonstration, Kulturschließtag, Boykott,
Plakataktionen, Mahnwachen u.a., was alles so
unsere Kreativität zu bieten hat.
- Qualifiziertere Argumentationen für den Erhalt
der Kultur in NRW entwickeln (Nicht nach dem
Motto: Nicht meine Einrichtung, meine Sparte,
die ist besonders betroffen. Das wird langsam
langweilig und nicht mehr glaubhaft).
- Wir gehen geschlossen an einem Tag zum
Arbeitsamt und melden uns alle
arbeitslos. Das muss man jetzt doch drei Monate
vorher machen und wenn das
in vielen Städten passiert, könnte das doch
für Aufmerksamkeit sorgen.
- Oder Zitat aus dem KIK Kurzinformationen aus
ver.di-NRW - Fachbereich 7 Gemeinden
„Schröder, wach auf! Am 17. Oktober berät der
Bundestag weitere Hartz-Gesetze und die
Gemeindereform. Grund genug, der
Bundesregierung »was auf die Ohren« zu geben.
Mit allem was laut ist wollen die Kolleginnen
um 5 vor 12 vor die Dienststellen und Betriebe,
auf Straßen und Plätze gehen.
Dabei werden Wecker klingeln, Trommeln wirbeln,
Pfeifen tröten. Alles was Lärm macht ist
willkommen. »Das Land soll wissen was uns blüht
und die Regierung soll wissen, dass wir unseren
Sozialstaat nicht kaputt machen lassen«, heißt
es in einem Flugblatt des Fachbereichs. Genauer
Informationen über die Aktionen vor Ort bitte
bei den zuständigen Bezirken erfragen.“
- u.a.
Wir treffen uns also am Donnerstag, den 16. 10.2003, um 16.30 Uhr (bis ca. 19 Uhr) bei ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf (liegt ca. 4 Min. vom Hbf. entfernt). Weitere Informationen wird es sicherlich noch mal geben und dann verschickt werden bzw. ins Netz gestellt werden.
Bitte teilt uns auf jeden Fall kurz mit, ob ihr kommt bzw. nicht kommen könnt, aber weiterhin Interesse habt, an möglichen Aktionen teilzunehmen.
(Rainer Bode lagnw@soziokultur.de)
Gruß
Im Namen des Vorstandes des Kulturrates NRW
Rainer Bode
P.S.: Ein weiteres Zitat aus dem KiK
»Köln ist viel fortschrittlicher. Hier geben Politiker zu, dass sie nichts auf der Pfanne haben. Anderswo verstecken sie das noch hinter Chiffren wie 2010.«
Heinrich Pachl, Kölner Kabarettist
|
| Autor: |
Rainer Bode
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| 03.06.2003 |
"Bedarfsgerecht fördern" |
| Information: |
Vorschläge des Kulturrates NRW e.V. zur Veränderung und Auslegung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung 2
2. Die „Zuwendungsnehmer“ 3
3. Wie fördern? Was ändern? 5
3.1. Das Jährlichkeitsprinzip 5
3.2. Verspätet ausgestellte
Zuwendungsbescheide und Ablehnungen 6
3.3. Finanzierungsarten 7
3.4. Eigenmittel/Eigenleistungen 8
3.5. Zuwendungsfähige Ausgaben 9
3.6. Kauf von Inventar 10
3.7. Rücklagen und Rückstellungen 11
3.8. Beantragungs-, Bewilligungs- und Abrechnungspraxis 11
3.9. Doppelfinanzierung 11
3.10. Weitere Stichworte zur Verbesserung des Förderverfahrens 13
1. Vorbemerkung
Die kulturelle Trägerlandschaft in Deutschland ist plural und vielgestaltig organisiert. Neben den öffentlichen Einrichtungen und den privat-
kommerziellen Kulturbetrieben gab es schon immer und gibt es heute zunehmend den Dritten Sektor der frei-gemeinnützigen Organisationen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs, etc.), in denen nicht zuletzt die kulturelle Bürgergesellschaft ihren Ausdruck findet. Dieser kulturelle Trägerpluralismus ist als Strukturelement des deutschen Kulturverfassungsrechts (Häberle) gewollt, um einer zu engen Bindung von Kunst und Kultur an den Staat vorzubeugen (Prinzip der Staatsferne).
Im Zuge der Neuen Kulturpolitik der vergangenen drei Jahrzehnte und eines gewachsenen Beteiligungs- und Gestaltungswillens der Menschen in diesen Organisationsformen hat der Dritte Sektor der Kultur nicht nur quantitativ einen Wachstumsschub erfahren, sondern auch qualitativ für das kulturelle Leben in unserem Gemeinwesen an Bedeutung gewonnen. Immer mehr setzt sich daher die Auffassung durch, dass Kulturpolitik in der Bürgergesellschaft darauf reagieren muss, in dem sie die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen optimiert (siehe die Reformen zum Stiftungs- und Stiftungszivilrecht) und ihre fördernde und ermöglichende Funktion (Stichwort „Aktivierender Staat“) qualifiziert.
Mit diesem Perspektivenwechsel kulturpolitischer Verantwortung werden die Beziehungsstrukturen des kulturellen Netzwerkes zum Thema. Nunmehr geht es auch um die Fragen, in welchem Verhältnis Staat und Dritter Sektor zueinander stehen, wie sie ihre Programme aufeinander abstimmen und wie die Öffentliche Hand die frei-gemeinnützigen Akteure im Sinne des Subsidiaritätsprinzips angemessen unterstützen kann. Davon sind auch Probleme mit dem Haushalts- und Zuwendungsrechts berührt, weil die darin enthaltenen Bestimmungen der veränderten Situation nicht mehr angemessen sind.
Schon der Begriff der „Zuwendung“ ist insofern befragungsbedürftig, als er im Sinne eines paternalistischen Staatsverständnisses interpretiert werden kann nach dem „Vater Staat“ nach Maßgabe eines überkommenen hoheitlichen Selbstverständnisses Wohltätigkeiten an seine Landeskinder verteilt. Auch wenn ein „Zuwendungsbescheid“ heute eher als förderungspolitischer Terminus technicus verstanden wird, so bleibt doch der Hinweis darauf berechtigt, dass im Kontext einer modernen Staats- und Förderphilosophie das Verhältnis von Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer ein sensibler und wichtiger Punkt ist. Nicht von ungefähr werden seit einigen Jahren von den frei-gemeinnützigen Akteuren mehr partnerschaftliches Denken und Verhandlungen auf Augenhöhe angemahnt.
Diese Forderungen sind umso mehr berechtigt, als eben diese Organisationen des Dritten Sektors auch im Bereich der Kultur immer mehr öffentliche Aufgaben übernehmen, sei es, dass sie diese vom Staat übertragen bekommen oder aus eigener Initiative entwickelt haben. Sie sind deshalb keine Bittsteller, die für eigene exklusive Vergnügungen Unterstützung erwarten, sondern nehmen teil an der öffentlichen Verantwortung für die Produktion und Vermittlung von Kunst und Kultur in unserem Land.
Die folgenden Ausführungen und Empfehlungen verstehen sich auf dem Hintergrund dieses Selbstverständnisses. Sie sind ein Angebot zum Dialog über einige Bedingungen der Kooperation und Koproduktion im Zusammenhang mit der Förderpraxis und dem Zuwendungsrecht. Die Zusammenstellung der Fragen und Aspekte und der Katalog der Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder vollständige Stimmigkeit in der Argumentation. Der angestoßene Austausch ist vielmehr als entwicklungsoffener und dialogischer Prozess gedacht, in dem alle Beteiligten ihre Anregungen und ihr Fachwissen einbringen sollten, um gemeinsam zur Verbesserung der Kulturförderung beizutragen.
2. Die „Zuwendungsnehmer“
Die Kulturpolitik sollte nicht nur die veränderte Rolle der freien Träger in der kulturellen Landschaft zur Kenntnis nehmen, sondern sich auch mit deren ökonomischer Situation und Strukturbesonderheiten vertraut machen. Die alte Zuwendungsphilosophie ist häufig noch orientiert an der Vorstellung des bürgerlichen Idealvereins, deren Mitglieder aus altruistischen Motiven und persönlichen Interessen Kunst sammeln oder Veranstaltungen organisieren und dafür von Zeit zu Zeit eine öffentliche Förderung benötigen, wenn die Öffentlichkeit davon einen Nutzen hat. Die Zuwendung erfolgt dann in der Regel im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, wobei Eigenmittel und Einnahmen angerechnet werden. Diese Situation ist auch heute noch vielfach anzutreffen.
Die ökonomische Realität der Zuwendungsempfänger, die den Löwenanteil der Fördermittel erhalten, ist jedoch eine andere. Sie sind zwar häufig auch noch als Verein organisiert, haben jedoch mittlerweile eine hauptamtliche Geschäftsstelle und ein Aufgabenprofil entwickelt, das einer kontinuierlichen Finanzierung bedarf. Diese speist sich immer weniger aus eigenen Mitteln, sondern setzt häufig eine institutionelle Förderung der Öffentlichen Hand sowie die Akquirierung umfänglicher zusätzlicher Drittmittel voraus. Im Ergebnis bedeutet dies eine gemischte Finanzierung aus verschiedensten privaten und öffentlichen Quellen, die nicht ohne weiteres kompatibel sind.
Streng genommen haben wir es ab dieser Entwicklungsstufe nicht mehr nur mit bürgerlichen Idealvereinen, sondern mit „sozialen Unternehmen“ oder „hybriden Organisationsformen“ (Adalbert Evers) zu tun, die in ihrem Management unterschiedlichen Logiken (z.B. in der Beschaffung, Verwendung und Nachweisung von Mitteln) gehorchen müssen und schon deshalb mit der eher eindimensionalen Logik des öffentlichen Zuwendungsrechts in Konflikt geraten. Viele Probleme resultieren aus dieser Situation des Finanzierungsmixes bzw. der Tatsache, dass diese Organisationen sich gleichzeitig wie private Unternehmen, öffentliche Behörden und gemeinnützige Vereine verhalten müssen.
Hinzu kommt, dass die öffentliche Legitimation dieser Einrichtungen (bzw. ihrer Förderung) in der Regel nicht mehr allein aus der Gemeinnützigkeit ihren Zielen folgt, sondern aus der Tatsache, dass sie zunehmend Aufgaben (z.B. Förderung von Projekten oder die Durchführung von Wettbewerben) übernehmen, für die sie vom Staat beauftragt sind. Sie übernehmen also eine Dienstleistungsfunktion in eigener Regie, für die sie eine Zuwendung erhalten.
Abgesehen davon, dass diese Form der Übernahme einer öffentlichen Dienstleistung die Frage nach der steuerlichen Behandlung aufwirft oder aufwerfen könnte, also streng genommen der Zuwendungsvertrag möglicherweise gar nicht angewandt werden dürfte, müssten sich bei diesen Vereinbarungen im Blick auf die Finanzierung der Aufgaben die Orientierung am Fehlbedarf und die Erwartung von Eigenmitteln eigentlich verbieten. Es ist immer wieder fest zu stellen, dass es für diese Problematik, die für die Zuwendungsempfänger existenzgefährdend sein kann, bei den Zuwendungsbehörden überhaupt kein Verständnis gibt.
Unbekannt ist den Zuwendungsbehörden in der Regel auch, welche Folgen einzelne zuwendungsrechtliche Bestimmungen für das ökonomische Funktionieren der Betriebe (hier: freie Träger) haben und welches Rollenverständnis bei einer vereinbarten Dienstleistung angemessen wäre. Auf die finanziellen Detailprobleme wird weiter unten eingegangen. Grundsätzlich ist dazu u.a. anzumerken, dass Zuwendungsempfänger sich häufig so behandelt fühlen als wären sie nachgeordnete Behörden und keine Partner.
3. Wie fördern? Was ändern?
Je mehr die frei-gemeinnützigen Träger im Kulturbereich an Bedeutung gewinnen, um so mehr wird es eine kulturpolitische Aufgabe von Rang, sich über die Logik und die Instrumente der Förderung Gedanken zu machen und die Rahmenbedingungen optimal zu gestalten.
Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Förderung den Besonderheiten der Aufgaben, der Organisation und der Finanzierung angepasst ist. Im Blick auf diese Voraussetzungen tauchen folgende Themen/Probleme immer wieder auf:
· Prinzip der Jährlichkeit
· verspätet ausgestellte Zuwendungsbescheide/Ablehnungen
· Finanzierungsarten
· Eigenmittel / Eigenleistungen
· zuwendungsfähige Ausgaben
· Kauf von Inventar
· Rücklagen und Rückstellungen
· Beantragungs-, Bewilligungs- und Abrechnungspraxis
· Doppelfinanzierung
3.1. Das Jährlichkeitsprinzip
Öffentliche Haushalte wie auch Dritte, die eine Förderung bzw. Unterstützung aus den öffentlichen Haushalten bekommen, sind an einen Grundsatz der Kameralistik gebunden: die Jährlichkeit. Alle Ausgaben sind bis zum Ende des Jahres zu tätigen bzw. bei Einhaltung der Zwei-Monatsfrist (bei Zuwendungsempfängern) spätestens bis Ende Februar des Folgejahres. Jahresübergreifende Projekte werden deshalb derzeit haushaltstechnisch in zwei Projekte aufgeteilt, um dieser Bedingung Rechnung zu tragen. Die Rechnungsstellung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres drängt die Zuwendungsempfänger an den Rand der Legalität, wenn sie sich z.B. zur Vorabrechnung noch nicht vollbrachter Leistungen genötigt sehen! Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die endgültige Bewilligung eines Projektes sich über Monate verzögert hat (z.B. durch verspätete Zuwendungsbescheide), so dass der Zeitplan des Projektantrages nicht eingehalten werden konnte.
Problematisch ist die Jährlichkeit der Förderungen auch deshalb, weil für Projektträger nicht das Kalenderjahr maßgeblich ist, sondern der Projektzeitraum und aufgrund der Schwierigkeiten und häufigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Mittel sich die meisten Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte ereignen, während die ersten drei Monate weitgehend veranstaltungsfrei bleiben.
Das ist weder für das Publikum noch für die Ökonomie des Betriebes eine sinnvolle Verteilung.
Ziel/Lösungsvorschlag
Es sollte ermöglicht werden, Projekte auch jahresübergreifend durchführen zu können. Folgende Maßnahmen sollten geprüft werden:
o Nicht verbrauchte Projektmittel per Antrag für das nächste Jahr genehmigen bzw. einfach übertragen (mit Höchstgrenzen).
o Eine Übertragung nicht verausgabter Projektmittel des Landes ohne eine Projektbindung.
o Die Möglichkeit der Selbstbewirtschaftung der Mittel sollte viel stärker praktiziert werden. Das erleichtert die Übertragung von Projektmitteln in die Folgejahre. Sie lässt auch Einsparungen zu, z.B. um für größere Projekte anzusparen.
o Das Mittel der Verpflichtungsermächtigung sollte stärker eingesetzt werden, um z.B. unabhängig von Haushaltssperren, Wahlen oder globalen Minderausgaben rechtsgültige Bewilligungen aussprechen zu können. (Inwieweit bei einer Aufhebung des Jährlichkeitsprinzips die Verpflichtungsermächtigungen noch notwendig sind, ist gesondert zu prüfen.)
o Des Weiteren sollten mehrjährige Bewilligungen ausgesprochen werden können, wie es zum Teil sowohl in der Arbeitsmarkt- als auch in der Wirtschaftsförderung möglich ist.
o Folglich müsste auch eine Neudefinition der zeitnahen Verwendung erfolgen.
o Auch sollte das Modell des „beliehenen Unternehmers“ nach dem Modell des Landes Niedersachen mit der LAG Soziokultur Niedersachsen geprüft werden.
3.2. Verspätet ausgestellte Zuwendungsbescheide und Ablehnungen
Zu den Alltagssorgen der Zuwendungsempfänger gehören, mit Blick auf die Finanzierung ihres Betriebs, die oft verspätet ausgestellten Bewilligungsbescheide, weil der Landeshaushalt erst spät genehmigt wird (vor allem im Nachwahljahr). Bei institutionellen Förderungen, die im Wege der Projektfinanzierung ausgegeben werden, entsteht dann das Problem der Zwischenfinanzierung, um die MitarbeiterInnen und die laufenden Kosten in den ersten Monaten des Jahres bezahlen zu können. Bei größeren Geschäftsstellen handelt es sich schnell um große Summen, die aufgrund fehlender Rücklagen nicht gezahlt werden können, zumal die Möglichkeiten der Kreditaufnahme sehr begrenzt sind.
Problematisch sind zu spät ausgestellte Zuwendungsbescheide auch deshalb, weil sie immer dann den Betrieb lahm legen, wenn es keine Erteilung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gibt oder Eigenmittel nicht zur Überbrückung genutzt werden können. Hinzu kommt, dass in diesen Fällen die Gefahr besteht, dass ggf. ausgesprochene Haushaltssperren zugesagte Förderungen kassieren. Aktuell ist die Situation so, dass bis Ende April 2003 erst die wenigsten Zuwendungsbescheide bzw. auch Ablehnungsmitteilungen vorlagen und viele Antragsteller noch bis dato im Ungewissen sind, was aus ihrem Projekt wird. Die Veranstalter tragen ein zu hohes Risiko für Veranstaltungen in den ersten Monaten eines Jahres, zumal sie oftmals bereits verbindliche Verpflichtungen in der Hoffnung auf eine Landesförderung eingegangen sind, um das Projekt realisieren zu können. Daraus entstehen erhebliche Risiken.
Ziel/Lösungsvorschlag
Der Zeitraum vom Haushaltsbeschluss des Landtages zum Zuwendungsbescheid sollte nicht länger als zwei Monate betragen. Die Möglichkeit von Mitteilungen und Zwischenbescheiden an Antragsteller ist zu prüfen.
3.3. Finanzierungsarten
Die Projektförderung erfolgt in der Regel als Fehlbetragsfinanzierung, seltener als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung. Schon bei Projekten i.e.S. ist diese Form der Finanzierung fragwürdig und unökonomisch, weil sie jene Projektträger bestraft, die mehr Einnahmen erzielen oder zusätzliche Drittmittel akquirieren. Leistung und Erfolg werden dadurch diskreditiert. Auf die Spitze getrieben wird dies, wenn auch Dauerförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung (z.B. bei den Landesbüros) erfolgen und sich auf diese Weise das fragwürdige Ergebnis einstellt, dass die Betriebe möglichst keine zusätzlichen Einnahmen erzielen. Diese Wachstumsbremse ist nicht nur für die Zuwendungsempfänger lähmend, sondern auch volkswirtschaftlich wenig zielführend. Hier zeigt sich, dass das Zuwendungsrecht von Behörden für Behörden gedacht ist und auf die Realität der freien Kulturträger, die heute vielmehr als früher Dienstleistungsunternehmen sind, in dieser Anwendung nicht mehr passt.
Ziel/Lösungsvorschlag
Institutionelle Förderungen sollte als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Zumindest ein Sockel sollte auf diese Weise geschaffen werden. Daneben und darüber hinaus sind projektbezogene Förderungen als Anteilsfinanzierung (seltener als Fehlbetragsfinanzierung, Ausfallbürgschaft etc.) sinnvoll.
Bei Projektförderungen sollten in der Regel auch Festbetragsfinanzierungen ausgesprochen werden.
Bei allen Förderarten muss es Abschlagszahlungen geben können.
3.4. Eigenmittel/Eigenleistungen
In der Regel wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass sie bei der Realisierung eines Projektes Eigenmittel in die Finanzierung einstellen. Dabei ist nicht klar geregelt, was unter Eigenmitteln zu verstehen ist. Mitgliedsbeiträge gehören dazu, Spenden auch noch, aber bei den Einnahmen aus dem Verkauf von Karten oder bei Sponsorengeldern gibt es schon Unterschiede. Noch unübersichtlicher wird es, wenn unbare Leistungen als Eigenmittel anerkannt werden sollen.
Es ist aber nicht nur diese Unklarheit, die Probleme bereitet, sondern die grundsätzliche Frage, warum es bei einer Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (z.B. bei der Durchführung eines Festivals oder künstlerischen Wettbewerbs) der echten Eigenmittel überhaupt bedarf. Von einem Bauunternehmer wird ja auch nicht erwartet, dass er 50.000,00 Euro auf den Tisch legt, bevor er den Auftrag erhält. Dieser Vergleich hinkt sicherlich, weil gemeinnützige Träger keine privaten Betriebe sind und eben aufgrund ihres bürgerschaftlichen gesellschaftlich sinnvollen Engagements als gemeinnützig anerkannt und steuerprivilegiert sind. Dennoch müsste es doch als Ausweis dieses Engagements genügen, wenn ehrenamtliche Mitarbeit glaubhaft nachgewiesen wird und es überdies gelingt, über andere Drittmittel aus öffentlichen oder privaten Quellen eine gemischte Finanzierung aufzubauen.
Schon jetzt gibt es häufig das Problem, dass Veranstalter, ob Kommunen oder freie Träger, keine oder nicht genügend Eigenmittel aufbringen können, um ein Projekt zu realisieren. Bei einer 50/50 Förderung muss z.B. die Kommune selbst die halbe Summe beisteuern. Insbesondere nichtstädtische Veranstalter verfügen über keine baren Eigenleistungen und können z.B. nur ihre Arbeitskraft in das Projekt einbringen.
Bei städtischen Veranstaltern werden zunehmend sogenannte „innere Verrechnungen“ in die Projektanträge aufgenommen, die eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können (z.B. Porto, Geschäftsausgaben, etc.).
Problematisch sind die Kosten für Raummieten bei Stadthallen, etc., die als Eigenbetriebe, GmbH’s, etc.. der Städte betrieben werden. Sie fallen zwar für den Veranstalter an, könnten aber als Subventionierung städtischer Gebäude verstanden werden. Laut Bewilligungsbescheide einer Bezirksregierung können Mietkosten für städtische Gebäude derzeit nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
Die Anerkennung von zusätzlichen ehrenamtlichen Leistungen des Vereins oder etwa Honorarverzicht (geldwerte Leistungen) von KünstlerInnen oder unbare Leistungen der Kommunen als Eigenanteil zeigen Möglichkeiten auf, den entsprechenden Eigenanteil aufzubringen. Andererseits führt diese Option wahrscheinlich dazu, dass die wirklichen Kosten des Projektes verwischt werden bzw. forciert möglicherweise einen willkürlichen Umgang. Auch das bei der Städtebauförderung existente Prinzip der Muskelhypothek, d.h. die direkte Eigenleistung des Trägers bei Baumaßnahmen in Form von menschlicher Arbeitskraft, die über die Stundenleistung abgerechnet wird, ist für Kulturprojekte nicht wirklich überzeugend.
Ziel/Lösungsvorschlag
Der Anteils- bzw. der Fehlbetragsfinanzierung sollte eine Festbetragsfinanzierung vorgezogen werden. Der Eigenanteil sollte eindeutiger definiert und auf jeden Fall niedriger angesetzt werden, wobei die jeweiligen Grenzen (10%, 20%, 30% oder mehr) klarer festgelegt sein sollten. Eingeworbene Drittmittel (nicht öffentliche) sollten als Eigenanteil mit anerkannt werden. Wenn eine Festbetragsförderung nicht in Frage kommen sollte, sollte es möglich sein, den Eigenanteil niedriger halten zu können.
3.5. Zuwendungsfähige Ausgaben
Immer wieder tauchen unterschiedliche Praktiken und Anerkennungen auf im Hinblick auf die Definition von zuwendungsfähigen Ausgaben. Da hat sich viel in den letzten Jahren geändert, ohne dass die Haushaltsordnung neu gefasst wurde. Das muss neu festgelegt werden. Dabei ist grundsätzlich zu fragen, warum immer noch unterschieden wird zwischen zuwendungsfähigen Ausgaben und anderen Ausgaben. Folgende Ausgaben werden häufig nicht akzeptiert: Versicherungen ( z.B. Veranstaltungshaftpflicht, PC-Versicherung, Rechtsschutz). Im Haushaltsrecht gelten nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, die jedoch für die Durchführung größerer Vorhaben nicht ausreichend sind.
Des Weiteren werden Kredit-, Beratungs- und Steuerberatungskosten nicht als förderfähig anerkannt und es gibt Probleme, eigene Kosten des Antragstellers für das Projekt geltend zu machen: projektbezogenes Personal, Sach- und Bürokosten u.a. Diese Beispiele sind ein weiterer Beleg dafür, dass das Haushaltsrecht hinter der Entwicklung zurückgeblieben und zu einem Hemmschuh geworden ist.
Ziel/Lösungsvorschlag
Die zuwendungsfähigen Ausgaben sollten neu definiert werden. Für die Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten ist zu prüfen, ob mit einer Pauschale von z.B. 5 - 10% gerechnet werden kann. Es muss vermieden werden, dass die Veranstalter zur Erreichung eines hohen Zuschusses erfinderisch bei der Erstellung der Finanzierung werden und damit auch den Prüfungsaufwand erhöhen. Zu prüfen ist folgendes Modell: Das Kultursekretariat NRW Gütersloh hat in einer Selbstbindung beispielsweise die gesamten „Bewirtschaftungskosten“ aus der Förderung herausgenommen. Als geldwerte Leistungen werden nur die ehrenamtlichen Tätigkeiten anerkannt.
3.6. Kauf von Inventar
Oft ist es nicht nachzuvollziehen, dass enorme Summen für Miet- und Leasingkosten ausgegeben werden müssen, weil der Kauf von Inventar nicht genehmigt wird bzw. nicht zuwendungsfähig ist. Der Kauf wäre jedoch wirtschaftlicher und sparsamer. Sicherlich gibt es das Problem der nachfolgenden Nutzung der Gerätschaften bzw. der Eigentumsfrage des Inventars.
Ziel/Lösungsvorschlag
Eine Pauschalsumme - ähnlich wie die steuerrechtliche AfA - in den Haushaltsplan bzw. den Wirtschaftsplan des Projektes mit einrechnen. Nach vollständiger Abschreibung können natürlich keine Kosten mehr in den Wirtschaftsplan mit aufgenommen werden. Kooperationen unterschiedlich ausgestatteter Veranstalter bringen mit sich, dass auch Investitionen getätigt werden müssen, um einheitliche Voraussetzungen zu schaffen. In der Regel handelt es sich um Gegenstände, die nach Mehrfacheinsatz weitestgehend verbraucht sind und individuell auf das Projekt zugeschnitten sind. Nach Ablauf des Projektes könnten sie jeweils in das Eigentum des Veranstalters übergehen und stünden für weitere Projekte zur Verfügung. Als erster Schritt müsste die Grenze von 400 € angehoben werden.
3.7. Rücklagen und Rückstellungen
Die Zuwendungsform der Institutionellen Förderung birgt Risiken für den Verein, für die Geschäftsführung u.a., z.B. durch steuerrechtliche und sonstige Nachprüfungen. Jeder normale Betrieb arbeitet mit Rücklagen und Rückstellungen. Es gibt immer unvorhergesehene Kosten, die unter Umständen nicht in die Abrechnung kommen können. Z.B. hat eine verspätete Rechnungsstellung von Gläubigern zur Folge, dass diese Leistungen nicht abgerechnet werden können, weil sie nicht in den Projektzeitraum gehören. Was passiert dann, wenn der Verein dafür keine Mittel mehr hat?
Ziel/Lösungsvorschlag
Die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen (Betriebsmittelrücklagen, allgemeine Rücklagen, zweckgebundene Rücklagen) und Rückstellungen muss eingeräumt werden. Bisher ist das nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen nicht möglich. Die Höhe sollte sich erst einmal an dem Steuerrecht orientieren.
3.8. Beantragungs-, Bewilligungs- und Abrechnungspraxis
Die Voraussetzungen und Bedingungen der Beantragung, Bewilligung und Abrechnung öffentlicher Fördermittel sind bei den fünf Regierungsbezirken in NRW, den Stiftungen, den Landschaftsverbänden, dem Bund und anderen Förderern unterschiedlich. Für viele Antragsteller ist es oft schwierig, die unterschiedlichen Vorstellungen der Förderer nach zu vollziehen bzw. in einem Projekt zu verwirklichen. Das führt oft zu Mehrarbeit für die Antragsteller.
Ziel/Lösungsvorschlag:
Die Förder- und Abrechnungsbestimmungen der genannten Institutionen (in erster Linie der Landesinstitutionen) sollten weitestgehend vereinheitlicht werden. Die Prüfung der Verwendungsnachweise sollte in der Regel von nur einer Instanz durchgeführt werden können.
3.9. Doppelfinanzierung
Da Kommunen und freie Träger ihre Projekte aus unterschiedlichen Geldtöpfen speisen, taucht das Problem der Doppelfinanzierung immer wieder auf, zumal Unklarheit darüber herrscht, welche Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam fördern dürfen und welche nicht. Hier sollte eine Klärung herbei geführt werden (z.B. bei der Förderung aus Mitteln der Kultursekretariate und der Regionalen Kulturförderung).
Ziel/Lösungsvorschlag:
Empfehlungen zur Kombinierbarkeit der Fördermittel aus unterschiedlichen „Töpfen“:
o Förderung aus der gleichen Haushaltsstelle (allgemeine Projektförderung) des Kulturministeriums, auch über Dritte. Das sollte nur in besonderen Fällen möglich sein. (Die LAG NW hat z.B. die Absprache mit dem Landesbüro für freie Kultur in Dortmund getroffen, dass nicht beide Büros gleichzeitig fördern bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen.)
o Förderung aus anderen Haushaltsstellen des Kulturministeriums (Regionale Kultur, Filmförderung, Frauenkultur, Landesmusikrat u.a.): Das sollte auch nur in Ausnahmenfällen möglich sein und mit den jeweiligen Förderern, dem Land und den Bezirksregierungen abgestimmt werden.
o Förderung aus anderen Haushaltsstellen des Kulturministeriums über Dritte (Kultursekretariate Wuppertal und Gütersloh): Sollte grundsätzlich möglich sein, weil hier die Kultursekretariate in Eigenregie entscheiden und die Kommunen daran beteiligt sind.
o Förderung aus anderen Abteilungen des MSWKS (Städtebau, Sport u.a.): Hier gibt es selten Überschneidungen (Initiative ergreifen, Ab in die Mitte u.a.) und wenn doch, dann sollte das im Einzelfall geklärt werden.
o Förderung von Stiftungen, die indirekt über den Landeshaushalt finanziert werden (Kunststiftung NRW, NRW-Stiftung für Heimat- und Kulturpflege). Sollte grundsätzlich möglich sein, da die Stiftungen in Eigenregie entscheiden und es sich im wesentlichen um Lotto/Totomittel handelt.
o Förderung aus dem Landesjugendplan: Geht bisher grundsätzlich nicht, weil der Landesjugendplan das so vor gibt. Das sollte geändert werden.
o Förderung 1 DM/0,50 DM bzw. entsprechend in Euro pro Einwohner an die Kommunen für Maßnahmen zur Integration, gegen Ausländerfeindlichkeit: Sollte grundsätzlich möglich sein, weil die Kommunen das vom Land direkt bekommen und diese in Eigenregie vergeben.
o Förderung der Carl-Duisberg-Gesellschaft aus Mitteln des Umweltministeriums: Sollte grundsätzlich möglich sein.
o Förderung durch die Landschaftsverbände
o Förderung durch die neue Umweltstiftung: Sollte grundsätzlich möglich sein, weil es sich hier ebenfalls um Lotto/Toto Mittel (Oddset-Wette) handelt.
Schließlich sollte geprüft werden, ob die Anträge (bzw. Antragsformulare) der verschiedenen Förderinstanzen nicht vereinheitlicht werden können.
3.10. Weitere Stichworte zur Verbesserung des Förderverfahrens
o Überprüfung und Klärung der Frage, wann ein einfacher Verwendungsnachweis (ohne Belege) möglich ist.
o Neudefinition der Geringfügigkeitsgrenzen bei Zuschüssen, Abrechnungen und Rückzahlungen. Das Kultursekretariat NRW Gütersloh hat vor Jahren den Mindestförderbetrag aufgehoben, weil die Veranstalter inzwischen so arm sind, dass sie selbst auf „Kleinstbeträge“ angewiesen sind. Trotzdem sollten Grenzen gezogen werden.
o Die Zinsberechnung bei verspäteten Zahlungen (jenseits der Zwei-Monats-Frist) sollte erst nach drei oder vier Monaten einsetzen. Bei Aufhebung der Jährlichkeit könnte diese Regelung ganz entfallen.
o Nachweis von Zahlungen im Zeitalter von Onlinebanking: Zu klären ist, ob die Nachweisung weiterhin über Kontoauszüge erfolgen muss.
o Zeitgemäße Formulare für die Beantragung und Abrechnung von Projektmitteln. Es sollte geprüft werden, ob die Antrags- und Abrechnungsformulare übersichtlicher und einheitlicher gestaltet werden können. Nützlich wäre ferner die Neudefinition und Vereinheitlichung der Kostenarten im Kostenplan.
o Prüfzeitraum von Verwendungsnachweisen neu regeln und verkürzen. Prüfbescheide, die erst nach zwei oder drei Jahren erstellt werden, sind für die Zuwendungsempfänger eine Zumutung. Hier sollte eine Frist definiert werden.
o Anerkennung der Buchführungspraxis freier Einrichtungen. Die Vorschriften der Kameralistik sollten auf freie Einrichtungen nicht übertragen werden.
o Neufassung der Ausschreibungspflicht: Die Angebote bei der Gestaltung von Druckerzeugnissen oder künstlerischen Produkten lassen sich häufig nicht vergleichen. Zu klären ist, ob und wann eine Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte öffentliche Ausschreibung oder die Einholung vergleichbarer Angebote von drei Firmen verpflichtend ist. Wie weit sind hier VOB und VBL verbindlich?
o Reisekostenregelegung: Darf nur nach der Landesreisekostenverordnung bzw. LRKG abgerechnet werden? Künstler lassen sich oftmals nicht auf die Reisekostenregelungen des öffentlichen Dienstes ein. Hier muss eine individuelle Handhabung möglich sein.
o Rückzahlungsmodus bei nicht verbrauchten Projektmitteln. Die bisherige Bagatellgrenze von 500 € sollte angehoben werden.
Köln, den 3. Juni 2003
Kulturrat NRW e.V.
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| Autor: |
Arbeitsgruppe Zuwendungsrecht des Kulturrat NRW e.V.
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| 18.03.2003 |
DAS FRAUENKULTURBÜRO NRW PRÄSENTIERT DIE AUSSTELLUNG: |
| Information: |
11.5. - 13.7.2003
MUSEUM KÜPPERSMÜHLE - SAMMLUNG GROTHE
DUISBURG
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„WONDERLANDS - Perspektiven aktueller Photographie“ präsentiert ein
spannungsreiches Spektrum der bildnerischen Möglichkeiten
zeitgenössischer künstlerischer Photographie.
Die Ausstellung spannt den Bogen von jüngeren bis hin zu etablierteren
Positionen, die thematisch in unterschiedlicher Weise eine Haltung zur
Welt dokumentieren. So wenden sich die photographischen Bilder dem
Menschen, seinen Umgebungen, der Welt der Dinge und dem Aspekt der
Landschaft zu und schaffen in einer Vielfalt ästhetischer Möglichkeiten
Ansichten, die das Gewohnte neu erscheinen lassen und zu neuer
Wahrnehmung und Reflexion über Zusammenhänge anregen.
Das Spektrum der formalen, inhaltlichen und konzeptuellen Möglichkeiten
schließt dabei dokumentarische, inszenierende und technisch
manipulierende Ansätze ein und liefert so eine repräsentative Auswahl
der aktuellen künstlerischen Vorgehensweisen im Bereich eines Mediums,
das sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ausdrucksmittel im
Bereich der aktuellen Gegenwartskunst etabliert hat.
Gezeigt werden Arbeiten von: Ute Behrend, Natascha Borowsky, Sonja
Braas, Susanne Brügger, Christine Ehrhard, Bettina Flitner, Karin
Geiger, Stefanie Grebe, Candida Höfer, Andrea Hold-Ferneck, Uschi Huber,
Brigitte Kraemer, Katharina Mayer, Simone Nieweg, Judith Samen,
Christine Sommerfeldt, Daniela Steinfeld, Katja Stuke und Eva Maria
Tornette- Künstlerinnen, die für den Künstlerinnenpreis des Landes NRW
2002 nominiert waren und der an Candida Höfer für ihr Lebenswerk als
Hauptpreis und an Christine Erhard als Förderpreis verliehen wurde.
Die Ausstellung wird von Barbara Hofmann, Kunsthistorikerin und
Kuratorin aus Köln kuratiert und in Zusammenarbeit mit dem
Frauenkulturbüro NRW e.V. und der Stiftung Kunst und Kultur Bonn e.V.
organisiert.
Zur Ausstellung erscheint ein umfangreicher Katalog zum Preis von 15
Euro.
Die Ausstellung wird eröffnet am Sonntag, den 11. Mai um 11.00 Uhr und
endet am 13. Juli 2003 um 18.00 Uhr.
Begleitprogramm:
Führungen durch die Ausstellung „Wonderlands – Perspektiven aktueller
Photographie“:
Vom 11.Mai. bis einschließlich 13.Juli. jeden Samstag und Sonntag ab
15.00 Uhr
18. Mai (internationaler Museumstag) : 11.00 Uhr und 15.00 Uhr
Künstlerinnengespräche
18. Mai, 16.00 und 13. Juli, 16.00 Uhr
Weitere Informationen zur Ausstellung sowie zur Anreise zum Museum
Küppersmühle unter: www.museum-kueppersmuehle.de
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| Link: |
[Link zum Thema] |
| Autor: |
Ursula Theißen
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| 18.03.2003 |
Kulturrat NRW fordert ein kulturfreundliches Zuwendungsrecht |
| Information: |
Der Kulturrat NRW hat sich auf seiner jährlich stattfindenden Klausurtagung intensiv mit dem Thema des Zuwendungsrechts beschäftigt und dieses zu seinem Schwerpunktthema für das Jahr 2003 gemacht. Die entsprechende Pressemitteilung entnehmen Sie bitte unter "Veröffentlichungen" |
| Link: |
[Link zum Thema] |
| Autor: |
Vorstand des Kulturrates NRW
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| 17.02.2003 |
Publikation |
| Information: |
Die Dokumentation zur Tagung "Cool-Kult-Kunst?!", die die Stiftung Kunst und Kultur in Kooperation mit dem Kulturrat NRW am 3. und 4. Juli 2002 in der Kunstsammlung NRW veranstaltet hat, liegt inzwischen auch als Print-Version vor.
Sie können diese bei der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW bestellen.
Stiftungsadresse:
Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 6 50 40 70
6 50 40 714
fax: 0211/ 6 50 40 777 |
| Link: |
[Link zum Thema] |
| Autor: |
Brunner
|
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| 17.02.2003 |
Kunstnetznrw.de |
| Information: |
Schauen Sie doch mal rein!
66 Künstlerinnen und Künstler aus 46 Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh sind an einem für das Internet entwickelten Projekt beteiligt.
Förderer sind das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW und die Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW. Zugang haben Sie ab 20. Dezember unter
www.kunstnetznrw.de.
Presseinformation
www.kunstnetznrw.de geht online
Schnell, umfassend und aktuell informiert das Internetprojekt http://www.kunstnetznrw.de über mehr als sechzig Künstlerinnen und Künstler aus 46 Mitgliedstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh. Idee und Realisierung kommen aus dem Künstlerdorf Schöppingen.
Zu sehen sind jeweils drei typische Arbeiten der einzelnen Künstler/innen. Wer sich genauer informieren möchte, klickt auf den redaktionellen Teil mit Daten zu Lebenslauf, Auszeichnungen und Ausstellungen der einzelnen Künstler/innnen. Vertreten sind alle Sparten der bildenden Kunst.
Auswahl
46 Städte aus dem Kooperationsverbund Kultursekretariat NRW Gütersloh haben für das KUNSTNETZNRW Künstler/innen mit Verbindungen zu ihrer Stadt gemeldet. Eine Auswahlgruppe von Experten hat vor einigen Monaten die am besten für eine Präsentation im Internet geeigneten Künstler/innen zusammengestellt. Das KUNSTNETZNRW ist als offene und erweiterbare Plattform angelegt, die kontinuierlich aktualisiert wird. Alle bisher abrufbaren 66 Künstler/innen wohnen in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh, bzw. stammen von dort oder haben ihr Atelier vor Ort.
Inhalte
Wer ab 20. Dezember die Anschrift www.kunstnetznrw.de aufruft, wird problemlos einen Überblick zum Kunstschaffen und zu den Künstlern der Mitgliedsstädte gewinnen. Alle Sparten und Genres sind in dieser virtuellen Galerie zur NRW Kunst vertreten: Malerei, Skulptur, Objekte, Installationen, Fotografie, Videoarbeiten, Konzeptarbeiten. Dabei ist das KUNSTNETZNRW gleichzeitig virtuelle Galerie, aktuelle Datenbank, Informationsdrehscheibe zu den Künstlern/innen in den Mitgliedstädten und Verbindungs- und Kontaktplattform. Eine Newsletterrunde liefert aktuelle Ausstellungstermine, ein integrierter Shop soll schon im kommenden Jahr die informative Seite dieses Angebots erweitern und Kunstwerke und Kataloge zum Verkauf anbieten. Ziel des KUNSTNETZNRW ist es, alle Vorteile und praktischen Lösungen des Internets für ein effektives Netzwerk der Künstler/innen aus den Mitgliedsstädten zu nutzen und diese Seite als zentrales Gebrauchs- und Kontaktmedium für alle Fragen zum Kunstnetzwerk der Künstler aus den Mitgliedstädten zu etablieren.
Nutzung
Die Künstlerporträts bieten im konzentrierten Überblick biographische Daten und Ausstellungsübersichten. Sie informieren daneben über aktuelle Ausstellungen und kommende Projekte der einzelnen Künstler/innen. Die Suche nach Künstler/innen-Namen, nach Orten, aber auch nach Sparten und Arbeitsweisen ist einfach und umfassend. Einem zentralen Anliegen entspricht auch die Möglichkeit, schnell und direkt über einen E-Mail-Link mit den Künstler/innen oder deren Galeristen in Kontakt zu kommen. Die Verbindungslinks zu den eigenen Webseiten der Künstler/innen erweitern das Angebot und erlauben schnell eine Vertiefung des Erstkontaktes.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird das Medium des Internets von den entscheidenden Fachleuten im Kunstbetrieb zunehmend genutzt. Das gilt sowohl für die Seite der Recherche, wenn z.B. Kunstredakteure sich ein schnelles und kompetentes Gesamtbild von einer Kunstregion machen wollen, als auch für Kuratoren und Ausstellungsmacher, wenn es um Ausstellungsprofile oder themenzentrierte Projekte geht. Darüber hinaus bietet diese Webseite die Chance für Mäzene, Förderer und Kunstsammler, Neues zu sehen und zu entdecken. Damit spricht sie neben der allgemeinen Öffentlichkeit auch den fachspezifischen Nutzer in ganz besonderer Weise an. Gerade für diesen Bereich ist die internationale "Sichtbarkeit" einer Region im Internet bedeutsam. Daneben sind auch viele der im KUNSTNETZNRW vertretenen Künstler/innen auf der internationalen Ausstellungsbühne präsent. Für die Künstler/innen selbst ist der Faktor "Aufmerksamkeit" eine der wichtigsten „Währungen“ im Kunstbetrieb, und so steht auch bei dem neuen Web-Angebot des Kultursekretariates NRW Gütersloh der Gedanke der Künstlerförderung im Vordergrund.
„Übersicht 4“
Im Rahmen der Real-Ausstellung \"Übersicht 4\" nutzen fast alle der am Internetprojekt KUNSTNETZNRW beteiligten Städte den Online-Start, um die beteiligten Künstler/innen aus ihrer jeweiligen Stadt auch mit einem originalen Kunstwerk vorzustellen und mit dem gleichzeitigen Zugriff auf einen Internet-PC - in der Nähe des realen Kunstwerks - zum Besuch der Webseite www.kunstnetznrw.de einzuladen. Der komplette Netzwerkgedanke - Information, Austausch und gegenseitiges Kennenlernen - kann so den direkten Schritt von der realen Ausstellungswelt in die virtuellen Möglichkeiten des Internet tun: lokale und globale Ebene zeigen sich direkt vor Ort als gemeinsame, eng verzahnte Angebots- und Kommunikationsfelder, die mit der neuen Online-Präsentation ermöglicht werden.
Förderer
Gefördert wird KUNSTNETZNRW aus Mitteln des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW und von der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW.
Die redaktionelle Koordination der Webseite www.kunstnetznrw.de hat für die Startphase des Angebotes die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen übernommen.
Die Freischaltung für http://www.kunstnetznrw.de ist für den 20.12.2002 vorgesehen.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach weiteren Informationen für die \"Übersicht 4\" Ausstellung vor Ort sprechen Sie bitte mit:
Kulturamt /Institution / Museum
Allgemeine Fragen zum KUNSTNETZNRW beantworten Ihnen gerne:
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh unter T. 05241-16191
oder die Redaktion von KUNSTNETZNRW im Künstlerdorf Schöppingen
unter T. 02555-938112
Das Logo kunstnetznrw.de ist zu beziehen über das Kultursekretariat NRW Gütersloh
(Telefon wie oben, Fax 05241-12775 oder E-Mail: kontakt@kultursekretariat.de)
Meinolf Jansing
Geschäftsführer des Kultursekretariats NRW Gütersloh
Dr. Josef Spiegel
Leiter der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
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| 14.02.2003 |
Theaterzwang 2004 - Meinolf Zanger zum Festivalleiter berufen |
| Information: |
Der Leiter des Kölner 'theater der keller', Meinhard Zanger, wurde vom Veranstalterkreis einstimmig zum Künstlerischen Leiter des 11. Festivals freier Theater NRW, THEATERZWANG 2004, berufen. Er tritt damit die Nachfolge von Frank Heuel vom Bonner 'fringe ensemble' an, der das Festival 2002 leitete. Der Festivalleiter wird alle zwei Jahre berufen und kann nicht wiedergewählt werden.
Der THEATERZWANG findet biennal in Dortmund statt und bietet der freien Theaterszene Nordrhein-Westfalens ein prominentes Forum, sich zu präsentieren. Aufgabe des Festivalleiters ist die Programmzusammen-stellung. Nach der in wenigen Tagen erfolgenden Ausschreibung wird Zanger in ganz Nordrhein-Westfalen nun Produktionen sichten, im Dezember 2003 soll das Programm für das Festival im März 2004 stehen. Ein "Festival der Besten" soll es werden und auch ein "Festival der Vielfalt", aber auch ein "Festival der Botschaften, der Poesie". "Ästhetisches Kunstgewerbe hat bei mir keine Chance." "More sense, less art". Dieses Hamlet-Zitat könnte zum Motto werden. Zanger will eine Konzentrierung der gezeigten Inszenierungen auf rund 16 Produktionen. "Alle Sparten sollen vertreten sein", so Zanger."Die freie Theaterszene des Landes soll zeigen, was sie zu bieten hat - und das ist eine ganze Menge." Sprech- und Tanztheater, Kinder- und Jugendtheater, Performance und auch Mu!
siktheater sollen vertreten sein.
Meinhard Zanger, in Köln aufgewachsen, kommt aus der freien Szene Kölns. Nach Schauspielstudium an der dem theater der keller angeschlossenen Schauspielschule verschlug es ihn zunächst an Stadt-, Staats- und Landesbühnen. Von 1981 bis 1997 arbeitete er als Schauspieler in Kassel, Recklinghausen, Tübingen, Dortmund, Zürich, Bremen, als Regisseur u.a. in Aachen, Berlin, Bielefeld, Gießen, Tübingen, Rostock. Zwischendurch inszenierte er immer wieder in der freien Szene Kölns. 1997 kehrte er nach 16 Jahren "Exil" als Leiter des theater der keller und der angeschlossenen schule des theaters nach Köln zurück. Seither wurden neun Inszenierungen Zangers zum "Kölner Theaterpreis" nominiert, 2000 erhielt er für "Der Freigeist" die begehrte Auszeichnung.
THEATERZWANG wird veranstaltet von der Kooperative Freier Theater NRW, dem Kulturbüro der Stadt Dortmund, der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW und dem Kultursekretariat NRW.
Verknüpft mit dem Festival ist ein Auftrittsnetzwerk für die beteiligten Gruppen und Theater. Veranstalter, die den beteiligten Gruppen eine Auftrittsmöglichkeit bieten, erhalten vom THEATERZWANG Zuschüsse. Am Ende des Festivals werden sechs 'Förderpreise für Freies Theater' in Höhe von je 7.500,- EUR vergeben. Erstmals soll es 2004 auch einen Publikumspreis geben.
Dortmund, im Februar 2003
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| 14.02.2003 |
Ausschreibung Theaterzwang 2004 |
| Information: |
THEATERZWANG 2004
11. Festival Freier Theater Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Vom 05. bis 13. März 2004 findet in Dortmund der 11. THEATERZWANG, das landesweite Festival der besten freien Theater Nordrhein-Westfalens, statt. Neuer Festivalleiter ist der Indendant des theater der keller in Köln, Meinhard Zanger.
Veranstalter sind die Kooperative Freier Theater NRW, das Kulturbüro der Stadt Dortmund, das Kultursekretariat NRW und die Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW.
Das Theaterfestival wird u.a. aus Mitteln des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW, des Kultursekretariats NRW und der Stadt Dortmund gefördert.
Der 11. THEATERZWANG gibt einen repräsentativen Überblick über die herausragenden aktuellen Produktionen der professionellen, freien Theater aus Nordrhein-Westfalen aller Sparten (Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, Tanztheater, Performance, Musiktheater).
Wiederum stellen das Kultursekretariat NRW (15.000 €) und die Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW (30.000 €) Förderpreise in einer Gesamtsumme von 45.000 € zur Verfügung, die am Ende des Festival an insgesamt sechs Theater vergeben werden.
Außerdem wird durch die Beteiligung der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW ein Förderprogramm für freie Theaterarbeit möglich. Dabei werden die durch eine Jury ermittelten Festivalpreisträger im Rahmen eines besonders geförderten Auftrittsnetzwerkes durch das Kultursekretariat NRW in andere Spielstätten, vor allem in Nordrhein-Westfalen, vermittelt, um so den Veranstaltern und Gruppen beim Marketing für freies Theater zu helfen.
Um eine Teilnahme am Theatertreffen können sich ausschließlich frei arbeitende Theater bewerben, die in Nordrhein-Westfalen ihren Sitz haben. Für Gruppen, die bereits bei THEATERZWANG mitgewirkt haben, besteht die Möglichkeit, geplante Premieren im Rahmen des Festivals zu zeigen. Die Bewerbung ist auch mit mehreren Produktionen möglich. Die Auswahl erfolgt durch die Festivalleitung in Absprache mit dem Auswahlgremium der Veranstalter.
Mit der Bewerbung einzureichen sind:
• Aktuelle Informationen über die Gruppe/das Theater
• Informationen zu den angemeldeten Produktionen
• Kurzbeschreibung der Produktionen
• Presserezensionen
• Schwarzweiß-Fotos- und - wenn möglich - ein Video
• Ausführlicher Technikplan
• Mitteilung aller Auftrittstermine und -orte (soweit bekannt) in NRW bis 30. November 2003
• Informationen über eventuelle neue Produktionen
Die Bewerbung gilt als angenommen, wenn vom Veranstalter eine entsprechende Bestätigung an die Gruppe zurückgesandt wird.
Die Bewerber müssen, bei angemeldeten Besuchen der Festivalleitung bzw. Mitgliedern des Auswahlgremiums, jeweils 2 Eintrittskarten kostenfrei hinterlegen oder rechtzeitig zusenden.
Bewerbungen können ab sofort bis zum 15. September 2003 gerichtet werden an:
THEATERZWANG 2004
Meinhard Zanger
- Festivalleitung -
Güntherstr. 65
44143 Dortmund
Fon: 0231-55 75 21-11/16 ● Fax: 0231-55 75 21-29
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| 14.02.2003 |
Autorenwettbewerb Emscherdrama wird fortgesetzt |
| Information: |
Autorenwettbewerb EMSCHERDRAMA wird fortgesetzt
Den freien Theatern mangelt es an neuen Theaterstücken. Zwar gibt es dramatische Adaptionen und Bearbeitungen, aber die Zusammenarbeit mit zeitgenössischen AutorInnen hat man weitgehend dem Stadttheater überlassen.
Um diesem Mangel abzuhelfen, sollen im Rahmen des Autorenwettbewerbs EMSCHERDRAMA 03 junge AutorInnen animiert werden, Stücke für freie Theater zu schreiben.
Nach der grossen Resonanz auf die erstmalige Ausschreibung im Jahr 2001 wird der Autorenwettbewerb nun fortgesetzt.
Veranstaltet wird EMSCHERDRAMA 03 von der Kooperative Freier Theater NRW in Zusammenarbeit mit dem Theater Kohlenpott/Herne, dem Wolfgang Borchert Theater/Münster, dem Theater der Keller/Köln und dem Theater im Ballsaal/Bonn.
Gefördert wird der Autorenwettbewerb vom Kulturministerium und der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW.
Gesucht werden dramatische Texte von jungen deutschsprachigen AutorInnen, die zeitgenössische Themen behandeln. Die Texte dürfen bisher weder veröffentlicht noch aufgeführt worden sein. Sie sollen von maximal sechs Darstellern gespielt werden können. Ebenso sollen die in der Regel begrenzten räumlichen und finanziellen Möglichkeiten freier Theater berücksichtigt werden.
Von den eingereichten Arbeiten werden vier ausgewählt und mit einem Preisgeld von je 5.000 € bedacht. Ausserdem wird jedes ausgewählte Stück von einem der o.g. Theater uraufgeführt.
Bewerben können sich AutorInnen, die schon Texte veröffentlicht und/oder professionell mit der Theaterbranche zu tun haben.
Pro AutorIn kann nur ein Stück eingereicht werden. Die Stücke dürfen höchstens zwei Jahre alt sein.
Die kompletten Teilnahmebedingungen können angefordert werden bei:
Kooperative Freier Theater NRW
- Emscherdrama-
Güntherstr.65, 44143 Dortmund
Tel. 0231 – 55 75 21 11
info@emscherdrama.de
www.emscherdrama.de
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2003.
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| 14.02.2003 |
Kuratorium des nrw landesbüros freie kultur beschliesst Projektförderung |
| Information: |
Mehr als einhundert Anträge lagen dem Kuratorium des nrw landesbüros freie kul-tur in seiner Sitzung am 20. Januar 03 zur Beratung vor. Dies sei, so der Vorsitzende des Landesbüros, Dr. Matthias Schröder, eine erhebliche Zunahme gegenüber den Vergaberunden in den Jahren zuvor. Die beantragte Fördersumme lag bei über 2 Mio. Euro.
Das Kuratorium beschloss, neunzehn herausragende Projekte zu fördern, die in besonderer Weise künstlerische und kul-turpolitische Impulse für die Entwicklung der freien Kulturszene in NRW geben und im ersten Halbjahr 2003 starten sollen. Im Juni werden in einer weiteren Vergabe-runde Projekte gefördert, die in der zwei-ten Jahreshälfte stattfinden.
Die geförderten Projekte sind im Einzel-nen:
• MOB IL 2 Claudia Rogge Düsseldorf
• Performance Matthias Müller Bielefeld
• In Corpore in Sano anthro Tm Köln
• Motive Somebodyelse Dancecom-pani Hattingen
• GrooveMusic Stephan Mattner Dortmund
• Kein blasser Schimmer Theater Kontra-Punkt Düsseldorf
• Spielstation Jan Klare Mülheim
• Downhill Theater-51grad.com Köln
• Ich wuchs auf… RedArt Münster
• FOR ADULTS ONLY Christian Fries Münster
• Theremin:Berlin-Moskau Barbara Buchholz Bielefeld
• Ich will deutsch Jugendbühne Bochum
• Kasper renn… Kulisse e.V. Hagen
• Grenzgänger Freies Rheinland e.V. Köln
• Die Schönmacherin Consol Theater Gelsenkirche
• OberhausenDämmerung GerdSchneiderGesellschaft Oberhausen
• Die Dreigroschenoper Anstalt Bethel Bielefeld
• DAR A LUZ Kultopia Dortmund
• OFF LIMITS Koop.FreierTheater NRW Dortmund
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