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02.12.2005 Erwartungen an Landesparlament und Landesregierung
Beschreibung:  8 Punkte Programm

Der Kulturrat NRW ist ein Zusammenschluss von ca. 80 Verbänden aus dem Bereich Kunst und Kultur in NRW. Der Kulturrat ist unabhängig, steht also nicht in einer organisatorischen Verbindung zum Deutschen Kulturrat.

Der Kulturrat hat in den letzten Wochen Gespräche mit der Landesregierung, hier vor allem mit Staatssekretär Grosse-Brockhoff, und mit den Kulturpolitikern der Landtagsfraktionen geführt. Er hat dabei festgestellt, dass generell die Bereitschaft besteht, der Kulturpolitik des Landes neue Impulse zu geben. Er sieht in Staatssekretär Grosse-Brockhoff einen kompetenten, kulturpolitisch erfahrenen Gesprächspartner. Ob die gewählte Konstruktion – Staatssekretär in der Staatskanzlei und somit Kultur in der unmittelbaren Verantwortung des Ministerpräsidenten, die durchaus Vorteile hat – sich auf Dauer bewährt, wird der Kulturrat kritisch beobachten.
Der Kulturrat kann bisher nur die zum Teil sehr allgemeine Ankündigung der Landesregierung und der Kulturpolitiker bewerten. Entscheidend ist, wie sie konkret umgesetzt werden. Daran wird der Kulturrat aktiv und konstruktiv mitwirken.

Der Kulturrat hat mit seinen Gesprächspartnern vereinbart, den Dialog regelmäßig fortzusetzen.

Darüber hinaus wird der Kulturrat auch mit dem WDR über dessen unverzichtbare Rolle als Kulturpartner sprechen.


Der Kulturrat NRW hält folgende Maßnahmen für notwendig:


1.Neuorientierung der Kulturpolitik in NRW:
Kulturpolitik in NRW bedarf in einigen Bereichen der Neuorientierung und dringend kräftigerer Impulse. Sie muss noch deutlicher sichtbar werden. Das Regierungsprogramm enthält Elemente der Neuorientierung, die mit Forderungen des Kulturrates übereinstimmen. Sie bedürfen der Konkretisierung und Ergänzung. Kulturpolitik darf nicht als separates Politikfeld behandelt werden, sondern muss als Querschnittsaufgabe mehr Einfluss auf das gesamte Regierungshandeln im Lande erlangen. Sie ist in den letzten Jahren vielfach in die Defensive geraten. Kurzfristiges ökonomisches Denken bestimmt zunehmend das Verhalten der Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft. Reformmaßnahmen können die Kultur generell nicht unberührt lassen. Sie müssen aber das Ergebnis von sachorientierten Strukturüberlegungen sein und von dem Wissen getragen sein, dass Kultur für die Zukunftsaufgaben der Gesellschaft eine herausragende Rolle einnimmt. Besonderer Berücksichtigung bedürfen bei der zukünftigen Landespolitik der demographische Wandel mit seinen Auswirkungen auf kulturelle Prozesse, der interkulturelle Dialog und die Migrationskulturen sowie eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Kulturrat empfiehlt der Landesregierung die Einführung von Kulturverträglichkeitsprüfungen bei kulturrelevanten Vorhaben in den einzelnen Fachressorts.

2.Landesetat:
Die angekündigte mittelfristige Verdoppelung der Kulturförderung (von 70 Mio auf 140 Mio €) wird begrüßt. Der Kulturrat sieht darin ein wichtiges Signal der Neuorientierung.
Gemessen an den Kürzungen der letzten Jahre reicht dies nicht aus. Der gesamte Kulturhaushalt des Landes sollte mittelfristig weiter gesteigert werden. Bezugsgröße für diese Erhöhung sollten alle Bereiche der Kulturförderung sein. Schon im nächsten Haushalt 2006 sollte ein deutliches Zeichen der Umorientierung gesetzt werden. Die regionale Balance muss durch Neubelebung der regionalen Kulturförderung wieder hergestellt werden. Die Fördermittel und Projektzuschüsse des Landes haben erfahrungsgemäß eine wichtige stimulierende und komplementäre Wirkung zu Mitteln der Kommunen. Zukünftig sollte es keine Konzentration öffentlicher Mittel auf die landeseigenen Institutionen und Veranstaltungen zu Lasten anderer Bereiche geben. Das Potential der freien Szene muss stärker genutzt werden. Mit vergleichsweise niedriger Förderung lässt sich viel in Bewegung setzen. Ein Impuls- / Feuerwehrfonds zur Förderung kurzfristig geplanter Projekte innerhalb eines laufenden Haushaltsjahres sollte eingerichtet werden. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kultursekretariate, der Landesbüros und vergleichbarer Institute sollte aufgehoben werden.
Der Kulturrat begrüßt ausdrücklich das Programm der Landesregierung zur Erhaltung der kulturellen Substanz und zur Sanierung der kulturellen Infrastruktur.
Zu den negativen Auswirkungen der verspäteten Verabschiedung des Haushalts 2006 auf die Arbeit der Zuwendungsempfänger, wird der Kulturrat noch Stellung nehmen.

3. Haushaltsrecht / Zuwendungsrecht:
Die Künstlerinnen und Künstler müssen wieder stärker in den Mittelpunkt der Entscheidungen gerückt werden. Dies muss sowohl für die professionelle als auch für die Kunst der Laien und Ihrer Zusammenschlüsse gelten. Das Haushaltsrecht steht vielfach künstlerischen Prozessen entgegen. Eine Vereinfachung des Zuwendungsrecht ist deshalb dringend erforderlich. Die Landeshaushaltsordnung ist kulturkompatibel zu reformieren. Notwendig ist Planungssicherheit durch Einführung der Optionsförderung, durch mittelfristige Förderzusagen, Überwindung des Jährlichkeitsprinzips sowie eine Vereinfachung der Antrags- und Abrechnungsverfahrens.

4. Vielfalt der Förderlandschaft
Der Förderlandschaft des Landes muss transparenter werden und die kulturelle Vielfalt widerspiegeln. Regelmäßige Berichte zur Kulturförderung in NRW sind ebenso wichtig wie die weitere Förderung der Internetplattform „Dschungelbuch NRW“, die eine wesentliche Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler darstellt. Dem Kulturrat NRW, als Betreiber der Website, ist insbesondere die unabhängige redaktionelle Betreuung weiterhin wichtig.

5. Aufwertung der kulturellen Bildung
Schule und Kultur sind stärker und systematisch zu verschränken. Die kulturelle Weiterbildung ist wieder in das Weiterbildungsgesetz aufzunehmen. Kulturfächer sind im Kernbereich aller Schulformen einschließlich der Ganztags- (grund)schulen zu sichern und auszubauen. Darüber hinaus nehmen sie einen wichtigen Platz in den Angebotsbereichen ein. Das kulturelle Bildungsangebot in der Ganztagsschule muss an Qualitätskriterien orientiert werden und auf Nachhaltigkeit angelegt sein. Die Bereitstellung zusätzlicher 120 Mio € in den nächsten 5 Jahren im Schulhaushalt des Landes um u.a. qualifizierte Honorarkräfte in die Schule zu holen, ist zu begrüßen. Mindestens ein Drittel dieser Mittel sollte auf die Kultur entfallen.

6. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler in NRW
Die kulturelle Entwicklung des Landes hängt wesentlich von der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler ab. Aus diesem Grund fordert der Kulturrat eine Untersuchung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in NRW, u.a. auch im Hinblick auf die Auswirkungen von HartzIV auf künstlerische Berufe.
Der Kulturrat wird Vorschläge für neue Modelle individualisierter Künstlerförderung und für Existenzförderprogramme vorlegen. Darüber hinaus ist eine kritische Überprüfung der ordnungspolitischen und fiskalischen Verordnungen, die künstlerisches Unternehmertum beschränken, notwendig.
Eine stärkere Nutzung der Landesvertretung in Berlin für Künstlerinnen und Künstler ist wünschenswert.

Abwanderungstendenzen von Künstlerinnen und Künstlern sollten sorgfältig beobachtet und gezielt begegnet werden.

7. Landeskulturkonferenz
Der Kulturrat NRW unterstützt eine Fortführung der Landeskulturkonferenz. Er schlägt eine Konzentration auf einen festgelegten Personenkreis und auf konkrete Themen vor. Die Arbeitsweise sollte professionalisiert und auf die konsequente Umsetzung der Ergebnisse sollte geachtet werden.

8. Generelle Rahmenbedingungen
Der Kulturrat hält eine aktive Beteiligung des Landes an der Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Kultur auch im Bundesrecht für notwendig. Das Land sollte sein Gewicht in die Bundeskulturpolitik einbringen.
Der Kulturrat NRW wird sich u.a. in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat für ein kultur- und künstlerfreundliches Stiftungs- und Steuerrecht sowie für eine Reform der, den Kulturaustausch erheblich behindernden Ausländereinkommensteuer (nach dem §49 EStG) einsetzen.

Die immer mehr steigende Abgabelast z.B. für Kulturveranstalter (GEMA, KSK, Steuern, Genehmigungsgebühren u.a.) reduzieren die Präsentationsmöglichkeiten für Kunst und Kultur. Weiterhin sind ordnungspolitische Regelungen, die den Kulturbetrieb betreffen, auf den Prüfstand zu stellen (Versammlungsstättenverordnung, Baurecht, Genehmigungen für gastronomische Angebote, Sperrzeit für Außenanlagen, Freiluftveranstaltungen).

Köln , 16. November 2005
Autor:  Vorstand Kulturrat NRW
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