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Kulturrat NRW-Mitgliederversammlung 04.12.2009
Aufruf zum Schutz der Kultur in der Finanzkrise
Der Kulturrat NRW, in dem mehr als 80 Verbände ausübender Künstlerinnen und Künstler zusammengeschlossen sind, verfolgt mit großer Sorge die beschlossenen und beabsichtigten Sparmaßnahmen im Bereich der Kulturförderung.
Die Haushalte der Kommunen und damit die Förderung von Kunst und Kultur befinden sich in einer bisher nicht dagewesenen schweren Krise. Diese wird sich in den Jahren 2010 und 2011 noch verstärken. Ob Deutschland weiterhin dem Anspruch eines Kulturstaates gerecht werden kann, hängt jetzt vor allem davon ab, inwieweit die Kommunen ihre Aufgaben noch wahrnehmen können. Die im Lande politisch Verantwortlichen stehen jetzt unter einem Handlungsgebot.
Der Kulturrat appelliert an die Kommunen, sich ihrer Verantwortung für mehr als 80 % der Kulturförderung in NRW nicht zu entziehen und unverzichtbare Sparmassnahmen nur vorzunehmen, wenn sie der besonderen Bedeutung der Kultur für die Entwicklung der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Allerdings muss den Kommunen geholfen werden, diese Forderung zu erfüllen. Es sollte auch klar erkannt werden, dass es Situationen gibt, in denen Kürzungen die Fortführung von Kulturprojekten insgesamt in Frage stellt.
Der Kulturrat appelliert an das Land NRW, den eigenen Kulturhaushalt stabil zu halten und nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer durch höhere Landeszuweisungen die Kommunen im Bereich der Kulturförderung zu entlasten, wie das auch von der Expertenkommission gefordert wurde.
Der Kulturrat appelliert an den WDR, bei den beabsichtigten Einsparungen, die landesweite Erfüllung des Kulturauftrags nicht in Frage zu stellen und die für Kultur zur Verfügung stehenden Mittel nicht als flexible Verfügungsmasse zu nutzen.
Die immer noch vielfältige und reiche kulturelle Landschaft in NRW, die zur Identität des Landes wesentlich beiträgt, ist bereits beschädigt und es drohen ihr weitere Gefahren. Es kann nicht bestritten werden, dass in der Finanzkrise die Einnahmen wegbrechen und Sparmaßnahmen notwendig sind. Die Verantwortlichen sollten sich aber bewusst sein, dass die Kulturausgaben nur einen Bruchteil der öffentlichen Ausgaben ausmachen. Mit Kürzungen lassen sich keine nachhaltigen Entlastungen erreichen. Der Preis wäre zu hoch: Strukturen die Beschäftigung schaffen und viele Initiativen vor allen Dingen in der freien Szene würden weg brechen, wenn die oft nur geringen Förderungen auch noch gekürzt würden. Vieles ginge unwiederbringlich verloren. Das Sparen würde auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen, nämlich der Künstlerinnen und Künstler, die nur über geringe Einkommen und über keine ausreichende soziale Absicherung verfügen, deren Impulse aber für die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.
Eine Schlüsselrolle zur Bewältigung der Krise kommt dem Land NRW zu. Es hat in der laufenden Legislaturperiode die Kulturfördermittel zwar erfreulicherweise von 70 auf 140 Millionen € verdoppelt. Aus dem Blick geraten ist aber, dass die Hauptlast der Kulturförderung, nämlich mehr als 80 % von den Kommunen des Landes getragen wird, die ihre Aufgaben auf dem Sektor einzuschränken beginnen. Die Mehrheit der Kommunen steht unter den Zwängen eines Nothaushaltes, der nur geringe Spielräume zulässt. Die in einigen Jahren in Kraft tretende Schuldenbremse wird den finanziellen Spielraum der Kommunen weiter einengen. Es muss jetzt in erster Linie eine Durststrecke von 2-3 Jahren überbrückt werden, bis sich die Einnahmen hoffentlich wieder positiv entwickeln.
Wir fordern daher :
Das Land muss den Gemeinden mit Zuschüssen helfen, damit diese ihre Aufgaben auf dem Felde der Kulturförderung wahrnehmen können:
a.) durch ein Notprogramm zur Überwindung der Krise
b.) durch Veränderung der Gemeindefinanzierung, um auf Dauer überlebensfähige Strukturen zu gewährleisten.
Reform der Gemeindefinanzierung durch das Land - Die Schlüsselmasse muss erhöht werden und damit die Zuweisungen an die Kommunen. Wir fordern einen zweckgebundenen Zuschuss für die Kulturhaushalte der Kommunen, geknüpft an die Bedingung, dass die Kommunen Komplementärmittel bereit stellen. Kommunen mit Nothaushalten sind davon zu befreien, wenn sie besondere Kultureinrichtungen unterhalten bzw. besondere kulturelle Programme durchführen. Darüber hinaus sollten solche Gegebenheiten bei der Höhe der Zweckzuweisung berücksichtigt werden. Es sollte auch beachtet werden, in welcher Höhe die jeweilige Kommune Mittel für nicht-kommunale Kultureinrichtungen erbringt.
Die Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der öffentlichen Haushalte. - Es wäre der neuen Sachlage angemessen, wenn das Land nun seinen Gemeinden und Kommunalverbänden in der Landesverfassung garantiert, dass ihr Einnahmen aus Verbundsteuern und Landeszuweisungen eine objektiv bestimmbare Mindesthöhe als Schlüsselmittel zur freien eigenen Verfügung erreichen müssen.
Kulturelle Bildung – Zur Finanzierung bestehender und neuer Programme der Staatskanzlei zur kulturellen Bildung, sollten zusätzliche Mittel aus dem Etat des Schulministeriums zur Verfügung gestellt werden.
Kreativwirtschaft - Das Wirtschaftsministerium sollte dazu beitragen, die beruflichen Chancen von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen der Kreativwirtschaft zu verbessern.
Nothilfefonds des Bundes - Unabhängig von diesen im Land zu treffenden Entscheidungen sollte die Landesregierung die Forderung nach einem Nothilfefonds des Bundes für herausragende kulturelle Einrichtungen unterstützen.
Rolle des WDR - Der WDR muss auch in der Krise seinen Kulturauftrag wahrnehmen. Er ist einer der wichtigsten Rechtfertigungsgründe für das Bestehen des öffentlich-rechtlichen Systems. Der WDR trägt vor allem auch mit Aufträgen an zahlreiche Künstlerinnen und Künstler und andere freien Initiativen zur kulturellen Entwicklung des Landes bei und zur Absicherung der künstlerischen Existenz der Geförderten.
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