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Köln (hp). Der Kulturrat NRW begrüßt Ilse Brusis´ Vorschlag, den internationalen Kulturaustausch zu intensivieren. Die designierte Präsidentin der Stiftung Kunst und Kultur will künftig verstärkt KünstlerInnen und Ensembles aus NRW Auftrittsmöglichkeiten im Ausland geben und mehr Präsenz ausländischer KünstlerInnen in NRW ermöglichen. Der Kulturrat NRW fürchtet aber, dass das geltende Steuerrecht dieses internationale Engagement verhindert.
Der Kulturrat NRW schlägt folgende steuerrechtliche Änderungen vor:
· Senkung des Pauschalsteuersatzes von 25% auf 20% ab 2001, d.h. auf die Hälfte des Spitzensteuersatzes. Dies ermöglicht es den Veranstaltern, mittelfristige Planungen des Engagements ausländischen Ensembles vorzunehmen. Zudem sollte der Steuersatz wieder einheitlich für alle KünstlerInnen gelten, unabhängig davon, ob es sich um ArbeitnehmerInnen oder selbständig tätige KünstlerInnen handelt.
· Einführung von Freibetragsgrenzen bzw. Bagatellgrenzen für ausländische KünstlerInnen und Ensembles, die geringe Gagen erzielen, um eine zusätzliche Besteuerung zu vermeiden.
· Neuregelung der Befreiung nach dem Kulturorchesterlaß
Neudefinition der öffentlichen Förderung und Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten für alle KünstlerInnen einschließlich Solisten. Da immer mehr öffentlichen Einrichtungen wie Kulturämter, Stadthallen, Theater, Landesinstitutionen u.a. in kommunale oder sonstige GmbHs umgewandelt werden, droht der Verlust ihres öffentlichen Charakters und damit der Befreiung nach dem Kulturorchestererlaß.
Der Kulturrat NRW strebt an, gemeinsam mit Ilse Brusis den Dialog mit den zuständigen Ministerien zu intensivieren, damit der kulturelle Austausch der NRW-KünstlerInnen mit dem Ausland vorangetrieben werden kann. Dies würde auch die zahlreichen Bemühungen von Kommunen, Land und Bund unterstützen, die alle dem Ziel dienen, zur kulturellen Vielfalt in einem geeinten Europa beizutragen.
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