Anträge auf Überbrückungshilfe/Plus (2.Phase) können ab sofort gestellt werden (28.10.2020)

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember 2020), welches zum Ziel hat, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und im Unternehmen tätige Inhaber*innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitenden in Nordrhein-Westfalen mit der NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt.
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Informationen zur Überbrückungshilfe/Plus des NRW-Wirtschaftsministeriums

FAQ zur Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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