Corona-Rundbrief Nr. 35 / Mitglieder-Informationen

Zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen 

 

Liebe Kolleg*innen,

seit dem vergangenen Montag können sich Veranstalter*innen beim Sonderfonds Kulturveranstaltungen registrieren lassen, um das Risiko ihrer geplanten Veranstaltung abzusichern. Dieses Hilfsprogramm der Bundesregierung ist eine sehr gute Initiative, die wir seitens des Kulturrats NRW nachdrücklich unterstützen, denn unser Kulturleben ist darauf angewiesen, dass Veranstalter*innen jetzt wieder mit Mut in die Zukunft hinein planen.Veranstalter*innen, Ensembles, ausübende Künstler*innen, verwandte Kulturberufe – alle sind darauf angewiesen, dass Künste in ganz Deutschland präsentiert werden, und dazu braucht es Veranstaltungen.

Es ist kein zaghaftes Programm: 2,5 Milliarden Euro sind auch für Corona-Verhältnisse sehr viel Geld, alle 16 Länder beteiligen sich an der Umsetzung des Sonderfonds. Nordrhein-Westfalen hat dabei noch die Sonderrolle übernommen, durch die Organisation einer Hotline deutschlandweit für die Beratung der Interessierten zu sorgen. Die Kräfte der Hotline (Tel.: 0800-6648430) wurden intensiv geschult und stehen zur Verfügung, um notfalls durch das Antragsformular hindurchzuführen.

In NRW wickeln die fünf Bezirksregierungen das Programm ab. Sie sind in der Corona-Krise ehedem schon sehr belastet, deshalb stellt die Landesregierung ihnen externe, eigens geschulte Kräfte eines einschlägig erfahrenen Unternehmens zur Seite, wie es z.B. auch bei der Überbrückungshilfe der Fall ist.

Eine regelmäßige Kommunikation zwischen der Bundesregierung, Bundesländern und dem Deutschen Kulturrat ist eingerichtet worden, ebenso zwischen dem NRW-Kulturministerium und dem Kulturrat NRW, um das Programm nach Möglichkeit anzupassen, wenn sich besondere Fragen oder Probleme ergeben. Der Deutsche Kulturrat ist in der Lenkungsgruppe des Sonderfonds vertreten. Details des Verfahrens können so laufend angepasst oder verbessert werden. Hilfreich ist ein sehr detaillierter FAQ-Katalog. Weitere Hinweise: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Wer ist angesprochen?

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der Erlös der ersten tausend verkauften Tickets wird vom Sonderfonds verdoppelt oder bei einem Verlust von 75 % oder mehr sogar verdreifacht. Eine Überkompensation darf es dabei allerdings nicht geben. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist seit dem 15.06.2021 möglich. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Der Sonderfonds kann in seinem ersten Modul, der Wirtschaftlichkeitshilfe, sowohl von privatwirtschaftlichen als auch von öffentlich-rechtlichen Veranstalter*innen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass er Eintrittskarten verkauft, um seine Veranstaltung zumindest zum Teil, wenn nicht ganz, zu finanzieren. Ohne den Verkauf von Eintrittskarten greift der Sonderfonds ins Leere, denn er hebelt die Einnahmen der ersten tausend Tickets. Wer auch immer überlegt, in den nächsten Monaten wieder zu veranstalten und aufgrund der wechselnden Pandemielage zögert, sollte sich beteiligen. Wir alle im Kulturrat NRW müssen daran interessiert sein, denn ohne eine dynamische Entwicklung an Veranstaltungen wird die Corona-Krise für uns noch lange dauern.

Die ersten Besprechungen in unseren Reihen haben gezeigt: Viele zögern. Wird das so ein Bürokratiemonster, in das man viel Zeit steckt, um eine durchaus überschaubare Hilfe zu bekommen? Nein, das Verfahren ist aus unserer Sicht schlank konstruiert. Gewährt wird eine sogenannte Billigkeitsleistung, mit der der Staat in einem unverschuldeten Notfall einen finanziellen Verlust kompensiert. Wir befinden uns nicht im Bereich des Zuwendungsrechts. Ein Zuwendungsverfahren wäre aufwändiger.

Das Problem der Rechtssicherheit

Das hat aber einen Nachteil im Bereich der Rechtssicherheit, der einige unserer Veranstalter*innen zögern lässt: Ein verbindliches Ja der Risikoabsicherung erhält man erst nach der Veranstaltung. Zuerst registriert man seine Veranstaltung mit den grundsätzlichen Daten (über den Button “Anmelden” auf der Website des Sonderfonds).

Man erhält lediglich eine Bestätigung der Registrierung und die Versicherung, dass ein entsprechender Betrag im Sonderfonds für diese reserviert ist. Man führt die Veranstaltung durch und weiß somit genau, welche Mittel man benötigt, und stellt dann erst den Antrag. Auf den Antrag hin erhält man den Bescheid und dann eine Auszahlung. Bei einer Risikoabsicherung würde man den Bescheid vor der Veranstaltung und nicht danach erwarten. Doch das wäre dann ein Zuwendungsverfahren und deutlich aufwändiger. Das lässt viele zögern.

Eine Besprechungsrunde mit dem NRW-Kulturministerium gewährte uns Einblick und zeigte zumindest eines: Mit der Registrierung ist der Betrag tatsächlich reserviert. Von Dienstag bis Donnerstag hatten sich schon 2.350 Antragsteller*innen deutschlandweit für eine Wirtschaftlichkeitshilfe eingetragen und damit waren ca. 75 Millionen Euro von den 2,5 Milliarden reserviert. Für die Ausfallabsicherung hatten sich 540 Veranstalter*innen registriert mit einem Volumen von 375 Mio. Euro. Und da alle Vertreter*innen von Landes- und von Bundesregierung bei den Besprechungen wirklich besten Willen zeigen, wagen wir es zu ermutigen: Sie sollten diese Instrumente der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung nutzen, um das Kulturleben wieder anzukurbeln.

Was haben die Künstler*innen davon?

Der Impuls, den der Sonderfonds in das Veranstaltungswesen gibt, hilft gerade auch den Künstler*innen. In Bezug auf die Ausfälle von Veranstaltungen ist zudem ausdrücklich geregelt, dass Ausfallhonorare förderfähig sind. Die Veranstalter*innen müssen die Registrierung ihrer Veranstaltung beim Fonds gegenüber den Vertragspartnern, auch den Künstler*innen, offenlegen und sollten Ausfallhonorare vereinbaren. 

Hindernis Bagatellgrenze?

Der Sonderfonds sieht eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro vor. Das Verfahren gibt die Möglichkeit, bis zu fünf Veranstaltungen, die in einem Monat an einem Ort stattfinden, in einem Antrag zu kumulieren oder einen „zeitraumbezogenen Antrag“ zu stellen, in dem Veranstaltungen eines Zeitraums von bis zu einem Quartal zusammengezogen sind.

Damit sollte man jedenfalls über die Bagatellgrenze kommen, doch stellt sich dann das Problem, die Daten von verschiedenen Veranstaltungen schlüssig in die Antragsmaske einzutragen. Die Verantwortlichen arbeiten daran, das Antragsformular entsprechend zu gestalten. Seitens des Kulturrats NRW können solche Probleme artikuliert werden. Andererseits stellt das MKW NRW grundsätzlich in Aussicht, dass dann, wenn manche Veranstaltungstypen gar nicht in den Sonderfonds passen, eine Hilfe aus dem Stärkungsfonds des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Kultureinrichtungen geprüft wird. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Veranstaltungen systemisch aus dem Sonderfonds herausfallen, sie aber Unterstützung benötigen.

Bei vielen weiteren Fragen zum Sonderfonds helfen die Frequently Asked Questions weiter. Ihr Umfang wirkt vielleicht zunächst nicht einladend, doch sie sind übersichtlich gegliedert und helfen auch bei vielen kleinen Detailfragen.

 

Mit herzlichen Sommergrüßen

Heike Herold und
Robert v. Zahn

Nach oben scrollen