Corona-Rundbrief Nr. 15 / Mitglieder-Informationen (21.04.2020)

Corona-Rundbrief Nr. 15

 

Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW, liebe Kultur-Verantwortliche,

heute möchten wir wieder einen Überblick zum Stand der Dinge in der Corona-Krise geben:

Corona-Beratung des Kulturrats NRW

Heute Nachmittag startet unser Beratungsangebot über die Hilfsmöglichkeiten in der Corona-Krise. Wir machen es über unsere Website und die sozialen Medien bekannt und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie es weiterverbreiten würden: https://kulturrat-nrw.de/start-der-corona-kultur-sprechstunde/ .

Bundestag
Im Bundestag wie im Landtag stehen in den nächsten Tagen wichtige Entscheidungen an, die wir zu beeinflussen suchen.

Morgen beschäftigen sich sowohl der Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags in einer Anhörung mit den Hilfen für Kultur und Medien in der Corona-Krise als auch der Bundestag selbst. In der Ausschusssitzung berichten Kulturstaatsministerin Monika Grütters über die aktuelle Situation, ebenso der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann. Die Sitzung wird zeitversetzt ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Der Bundestag befasst sich mit der Lage am selben Tag ab 16.30 Uhr. Auch diese Debatte wird bei www.bundestag.de übertragen.
Wir haben unsere Forderungen weiterhin nachdrücklich vertreten und die Bundesregierung kritisiert. Am 21.4. erklärte ich über dpa:
Berlin (dpa) – Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat die Unterstützung für Künstler in der Corona-Krise als mangelhaft kritisiert. «Eine umfassende Künstlerförderung in der Krise findet nicht statt», sagte Baum, der auch Vorsitzender des Kulturrates in Nordrhein-Westfalen ist, der dpa in Berlin in einer Stellungnahme. «Das entspricht in keiner Weise der Bedeutung der Kunst in einer freiheitlichen Gesellschaft, gerade jetzt in der Krise.»
Baum warf Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vor, nicht auf bundesweite Proteste aus der Künstlerschaft zu reagieren. «Warum unternimmt Frau Grütters nichts, um hier «nachzujustieren»?», fragte Baum. Grütters verpasse eine große Chance, der Kultur zu helfen. Kunst und Kultur seien in ihrer Weise systemrelevant. «Kunst ist keine Branche wie jede andere. Ihr «Produkt» ist einzigartig. Sie ist in besonderer Weise durch das Grundgesetz geschützt.»

Grütters hatte zuletzt angekündigt, die Regierung werde bestehende Hilfsmaßnahmen «beständig überprüfen und gegebenenfalls auch nachjustieren. Es wird sich morgen entscheiden, ob die Bundesregierung sich öffnet und ob der Bundeskulturat in der Sache Künstlerförderung sich weiter an die Seite von Frau Grütters stellt. Auch der Deutsche Musikrat hat sich für eine bessere Förderung der Solo-Selbständigen eingesetzt. Es wird zu beobachten zu sein, wie sich der der Deutsche Kulturrat zu den landesspezifischen Regelungen positioniert, die er bisher als Flickenteppich bezeichnet hat, statt zu begrüßen, dass z.B. in Bayern soeben etwas in Bewegung geraten ist mit einer monatlichen Künstlerhilfe von 1000,- Euro über 6 Monate. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Föderalismus nicht in Frage gestellt werden darf. Nach wie vor halten wir den Verweis auf die Arbeitslosenhilfe für falsch. Sollten Betroffene an ihr nicht vorbeikommen, müssen wir genauer feststellen, wie die zuständigen Stellen verfahren. Noch einmal bitten wir um Erfahrungsberichte.

Landtagsfraktionen

In unsere täglichen Telefonkonferenzen haben wir auch die Kulturpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen, gestern Herrn Deutsch (FDP), heute die Herren Keymis (Die Grünen) und Bialas (SPD) einbezogen. Der Austausch über eine ganze Reihe von Problemen war für beide Seiten wichtig. Der Dialog wird in der nächsten Woche fortgesetzt.

Wir begrüßen sehr, dass wir die Lage übereinstimmend beurteilen. Bialas und Keymis sind dezidiert der Meinung, dass der Landtag am 29.4. über konkrete Anträge für ein eigenes mittelfristiges Künstlerförderung abstimmen muss, zumal davon auszugehen ist, dass der Bund sich nicht bewegt. Die Entscheidungen der Regierungsfraktionen kennen wir nicht. Herr Deutsch hat ein positives Signal gegeben. Frau Pfeiffer-Poensgen hat noch einmal bekräftigt, dass sie sich auch für ein Landesprogramm einsetzen wird.

Berücksichtigung der Kultur bei Lockerungsmaßnahmen

In einem Brief an Frau Pfeiffer-Poensgen habe ich darauf hingewiesen, dass die Kunst auf Gleichbehandlung bestehen muss. Sie ist im Grundgesetz genauso geschützt wie die Religionsfreiheit. In unserer heutigen Diskussion kam zum Ausdruck, dass man sich vor der Illusion hüten sollte, dass dieser Weg einfach und kostendeckend sein wird. Man wird experimentieren müssen – auch mit den digitalen Formen einer Beteiligung, die nicht überschätzt werden dürfen.

Kommunen

Die Kultursekretariate haben in sich in einer Pressemitteilung  hinter die Forderung nach einem Künstlerprogramm gestellt. Zudem schließen sich die Kultursekretariate den Forderungen des Kulturausschusses des Städtetags NRW vom 8. April 2020 an und rufen Land und Bund auf, einen kommunalen Rettungsschirm aufzuspannen. „Die kulturelle Infrastruktur muss bewahrt werden. Es muss verhindert werden, dass Haushaltssperren die Kultur in die Knie gehen lassen: Existenzen von Kulturschaffenden dürfen nicht zusätzlich gefährdet, die Theater, Orchester und Museen vor Ort nicht nachhaltig beschädigt und die kulturelle Bildung nicht auf lange Zeit ausgesetzt werden.“ Die Kultursekretariate geben auch die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kommunen bekannt.

 

Grundsicherung

Wir hatten unsere Kritik an der Grundsicherung als Brief an den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil gesandt (Vgl. Rundbrief Nr. 9). Heute ging das Antwortschreiben ein. Bezüglich der ausgesetzten Vermögensprüfung erläutert das Schreiben: „Dafür wird bei allen Anträgen, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, das vorhandene Vermögen für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Antragstellung nicht geprüft. Auch wenn erhebliches Vermögen im Wert von mehr als 60. 000 Euro vorliegt, bedeutet dies nicht ohne weiteres, dass kein Leistungsanspruch bestünde. Vielmehr sind in diesem Fall ggf. die allgemeinen Regeln zu berücksichtigen, insbesondere diejenigen zu Freibeträgen und zum Schonvermögen. Diese enthalten auch Vorschriften über die Freistellung bestimmter Altersvorsorgevermögen, namentlich für Riester-Renten, geldwerte Ansprüche zur Altersvorsorge, für die ein versicherungsvertraglicher Verwertungsausschluss vereinbart wurde oder für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände von Personen, die von Versicherungspflicht in der gesetzl. Rentenversicherung befreit sind. Darüber hinaus kann Vermögen auch dann nicht zu berücksichtigen sein, wenn seine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 12 SGB II).“

Das Schreiben kommt zu dem Schluss: „Ihrem Ansinnen wurde damit Rechnung getragen.“ Das sehen wir anders. Wir werden uns weiter mit den Anforderungen der Grundsicherung und der Arbeitsweise der Jobcenter auseinandersetzen.

Dieses für heute – bitte verbreiten Sie unser Beratungsangebot.

Ihr Gerhart Baum

 

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