Corona-Rundbrief Nr. 5 / Mitglieder-Informationen (24.03.2020)

Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW,

wir haben heute unsere täglichen Beratungen in einer Telefonkonferenz fortgesetzt und anschließend mit Frau Dr. Kaluza vom Kulturministerium das ganze Förderspektrum diskutiert. Informationen darüber, wie die einzelnen Förderungen in einem Verhältnis zueinander stehen und welche Kriterien beachtet werden müssen, bilden sich heraus. Das Ministerium und wir werden darüber informieren. Heute nur folgendes:

Das Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW ist erst vergangenen Freitag bekannt gemacht worden und schon quellen die Briefkästen der Bezirksregierungen über. Allein in den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sind 3.500 Anträge eingegangen, wie wir heute erfuhren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dieses Programm erweitert und fortgeführt werden muss. Der Landtag verabschiedet heute den Rettungsschirm des Landes als Nachtragshaushalt. An diesen Schirm können dann die einzelnen Ressorts der Landesregierung ihre Bedürfnisse anmelden. Die Ausweitung und Fortsetzung des Sofortprogramms gehört unserer Meinung nach dazu.

Tatsächlich ist es ja so, dass dieses NRW-Sofortprogramm eigentlich eine Überbrückung darstellen soll, nach der das Bundesprogramm greift, das Betriebsmittelzuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer vorsieht und im Laufe dieser Woche abgestimmt wird. Des Weiteren soll über die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter mit Bundesgeldern eine Grundsicherung auch für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende im weiteren Sinn erfolgen. Die Bedürftigkeitsprüfung soll eingeschränkt stattfinden, eine Vermögensprüfung ist nicht vorgesehen. Gleichwohl werden wir diese Entwicklung aufmerksam beobachten und gegebenenfalls versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. Wie groß ist der bürokratische Aufwand? Werden Künstler durch Einnahmeausfälle nun zu ALG2-Kunden? Was ist mit denen, die über dem Regelsatz liegen? Kommen sie mit einem vereinfachtem Wohngeld und Kinderzuschlag hin? Das einfache Soforthilfeprogramm des Landes bietet jedenfalls demgegenüber viele Vorteile.

Bundes-Hilfsmittel werden sowohl über die Bundesagentur für Arbeit, als auch über die Länder und regionalen Strukturen abgewickelt. Das entspricht unserem föderalen Prinzip. Ein Fonds für Notmaßnahmen bei der Staatsministerin für Kultur und Medien ist offenbar nicht vorgesehen. Damit vergeben wir uns eine Chance, dort zu helfen, wo die Systeme Lücken aufweisen. Aus unserer Sicht muss auch die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Krise mit Maßnahmen handeln können.

Auf unserer Website finden Sie unter dem Menüpunkt „Corona-Informationen“ alles Wissenswerte zum aktuellen Stand der Dinge.

Wir bleiben im Dialog und halten Sie auf dem Laufenden.

Ihr Gerhart Baum

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle derzeit nur per E-Mail unter info@kulturrat-nrw.de erreichbar ist.

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