Corona-Rundbrief Nr. 16 / Mitglieder-Informationen (28.04.2020)

Corona-Rundbrief Nr. 16

Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW, liebe Kultur-Verantwortliche,

folgende Neuigkeiten rund ums Thema Corona-Hilfen haben wir heute zu vermelden:


Soforthilfe für Künstler*innen

Noch ist nicht genau bekannt, was das Land NRW vorschlagen wird. Der Kulturrat NRW drängt weiterhin auf eine Entscheidung, bei der auch die Lebenshaltungskosten der Solo-Selbständigen Berücksichtigung finden. Im Gespräch ist für Nordrhein-Westfalen derzeit ein Optionsmodell, das den Betroffenen die Wahl lässt, ob sie sich für die Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums oder für die Grundsicherung entscheiden. Die Dauer der Hilfsmaßnahmen des NRW-Wirtschaftsministeriums ist derzeit noch auf drei Monate beschränkt. Hier wird auf mindestens sechs Monate nachjustiert werden müssen, da das Tätigkeitsverbot für Künstler*innen in vielen Fällen deutlich länger Bestand haben wird und jetzt schon viele von Absagen von Veranstaltungen im Oktober berichten.  Insgesamt sind wir noch nicht davon überzeugt, ob das Konzept den Lebensbedürfnissen der Betroffenen entspricht. Die Wirtschaftsminister und die Kulturminister der Länder haben sich für einen Pauschalbetrag ausgesprochen und halten die Jobcenter für ungeeignet.

Was die Rolle der Jobcenter anbelangt, erreichen uns zahllose negative Erfahrungsberichte von Kulturschaffenden, die die Grundsicherung beantragt haben. Zu Recht halten es die Kulturminister für unzureichend, wenn Künstler*innen auf die Grundsicherung verwiesen werden, wie sie in ihrem öffentlichen Brief am 25. April betonten. Insbesondere scheint bei Jobcentern nicht bekannt zu sein, dass der Erhalt der NRW Soforthilfe 2020 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden soll. Offen ist auch noch die Frage, was aus der Ankündigung von Frau Grütters geworden ist, „sie erörtere mit den Bundesländern, für beschlossene Gagen und Engagements einen Abschlag mindestens in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu zahlen.”

 

Gemeinnützige Einrichtungen

Der Kulturrat NRW erwartet von der Landesregierung eine Abstimmung ihrer Hilfsprogramme in Bezug auf gemeinnützige Kultureinrichtungen. Bislang ist es so, dass diese dann bei der „NRW Soforthilfe 2020“ antragsberechtigt sind, wenn sie Beschäftigte haben und unternehmerisch tätig sind in dem Sinne, dass sie mehr als die Hälfte ihrer erwarteten Einnahmen aus Tätigkeiten gewinnen, die wegen der Corona-Krise nicht stattfinden können. Die Regierungsfraktionen beauftragten zudem die Heimatministerin mit einem Hilfsprogramm für Heimat- und Brauchtumsvereine, das noch nicht konturiert ist. Hier könnten vielleicht auch gemeinnützige Musikvereine partizipieren.

Doch viele der gemeinnützigen Kultureinrichtungen, die derzeit verdienstvoll vor allem im ländlichen Raum mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen tätig sind, drohen zwischen diesen drei Ansätzen in eine Untiefe zu fallen. Deshalb erwartet der Kulturrat NRW von der Landesregierung, dass sie diese Maßnahmen so abstimmt, dass leicht erkennbar ist, wer wo einen Antrag stellen kann, und dass jede bedrohte gemeinnützige Kultureinrichtung sich auf ein passendes Programm bewerben kann. Immerhin hat die Konferenz der Kulturminister*innen selbst das Problem der bedrohten gemeinnützigen Kultureinrichtungen erkannt und gegenüber der Bundesregierung angesprochen.

Wichtig sind Programme zur Konsolidierung der kulturellen Infrastruktur über existierende Programme der Länder hinaus. In Brandenburg etwa wurde die Summe von 38,9 Mio. Euro für die Sicherung von Kulturvielfalt bereitgestellt. Auch in Rheinland-Pfalz wurde ein Schutzschild für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen in Höhe von 10 Mio. Euro eingerichtet.

Der Kulturrat NRW wird das zum Thema mit seinen Gesprächen mit der Landesregierung machen und fragen, was in dieser Hinsicht in unserem Land vorgesehen ist.

 

Neue Formen der Kulturproduktion und stärkere Vernetzung durch spezielle Förderprogramme 

Angesichts der unbestimmten Dauer der Corona-bedingten Ausfälle und Einschränkungen regen wir an, kleinere Formate zu entwickeln, vor allem auch im Internet und auf digitalem Weg, um den Kontakt zum Publikum nicht abreißen zu lassen. Speziell darauf zugeschnittene Förderprogramme sind dafür erforderlich, die ressortübergreifend koordiniert werden müssen. Die komplette Absage der Ruhrtriennale haben wir überrascht zur Kenntnis genommen. Erwartet hatten wir innovative Lösungen für zumindest einen Teil der geplanten Veranstaltungen. In kleinerer Besetzung und Format, soweit möglich, oder auch durch Nutzung des Internets, wie es schon erprobt wird.

 

Lockerungsmaßnahmen

Bei den schrittweisen Lockerungen der Shutdown-Maßnahmen darf die Kultur nicht benachteiligt werden. Flexible Szenarien müssen entwickelt und umgesetzt werden. Beispielsweise ließe sich eine Öffnung der Museen mit entsprechenden Hygiene-Konzepten sicherlich schneller durchführen als die Öffnung von Theatern. Zur Definition von Großveranstaltungen soll eine Rechtsverordnung auf Bundesebene in Arbeit sein.

 

WDR3 Kulturpolitisches Forum
Der Kulturrat NRW hat bei WDR 3 eine Diskussionssendung zum Thema „Kunst- und Kulturschaffende in der Pandemie“ – wie Betroffene ihren Arbeitsmarkt, die staatlichen Regelungen und Hilfeleistungen erleben“  angestoßen. Vier freischaffenden Künstler*innen aus unterschiedlichen Sparten und eine Vertreterin aus dem Kulturrat NRW werden ihre Erfahrungen mit Antragsstellungen, Bewilligungen etc. schildern und sich über mögliche Perspektiven austauschen. Sobald der Sendungstermin feststeht, werden wir ihn bekannt geben.

 

Corona-Kultur-Sprechstunde
Seit genau einer Woche läuft das Beratungsangebot des Kulturrats NRW für Künstler*innen, die Fragen zu den Corona-Hilfsmaßnahmen haben. Deutlich über 100 Anrufe haben unsere Berater bereits zu verzeichnen. Wir werden dieses Angebot aufrecht erhalten, da zu erwarten ist, dass nach der Veröffentlichung eines neuen Hilfsmaßnahmen-Modells in NRW sich auch viele neue Fragen ergeben werden.

 

Mit besten Grüßen
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW

 

Kontakt: info@kulturrat-nrw.de

 

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