Pressemitteilung des Kulturrats NRW zur Corona-Krise (27.03.2020)

Kulturrat NRW – Pressemitteilung
27.03.2020

Der Erlass des Schulministeriums vom 24.03.2020 sieht vor, dass bis zum Ende dieses Schuljahres u.a. „schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten nicht mehr möglich sind, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“

Bei allem Verständnis für das Bedürfnis nach Planungssicherheit für die allgemeinbildenden Schulen weist der Kulturrat NRW darauf hin, dass die derzeitige Unsicherheit alle betrifft und dass auch der Kulturrat als erstes den gesundheitlichen Fürsorgegedanken für jeden Einzelnen im Blick hat. Regelungen für Zeiträume, in denen noch gar nicht absehbar ist wie die Lage sich entwickelt, halten wir für deutlich verfrüht. Der Kulturrat erwartet, dass solche Überlegungen auch mit allen betroffenen Ministerien abgesprochen werden. Und wenn die allgemeinen Regelungen dies zulassen, sollte der Erlass schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten ermöglichen. Insbesondere kulturelle Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung, sie gehört nach Auffassung des Kulturrates NRW zum Kern schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit.

 

Gerhart Baum

Vorsitzender

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